Eine korrekte Wahl wurde wegen einer rechtlichen Fiktion aufgehoben – und den Feinden des Rechtsstaates in die Hände gespielt. Angeblich hatte der Gerichtshof nur eine Wahl: Die Stichwahl für das Bundespräsidentenamt muss in ganz Österreich wiederholt werden, um "das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken".
Natürlich hatte der Verfassungsgerichtshof eine andere Wahl. Er hätte die Verfahrensfehler am 22. und 23. Mai als das bezeichnen können, was sie waren: Schlampereien überforderter Wahlbehörden, die keinerlei Einfluss auf das Wahlergebnis hatten. Es waren Mängel, die zwar zukünftige Verfahrensänderungen, aber sicher keine polarisierende und teure Neuwahl erzwingen. Nicht nur wurden keine Manipulationen von irgendeiner Seite behauptet, es gab auch keine plausible Erklärung, wie eine solche Manipulation hätte stattfinden können. Die Wahlen sind vom Ergebnis her völlig korrekt abgelaufen. Bloß die FPÖ war mit dem Resultat nicht zufrieden, und hat in den selbstgerechten Juristen Verbündete gefunden, um ihrem Kandidaten Norbert Hofer eine weitere Chance zu geben, die in der österreichischen Verfassung so nie vorgesehen ist. mehr ->
Monday, July 4, 2016 8:47:00 PM
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