Vorlesen

 

Ein Service von
Voice Business

 

Fakten & Mythen zur Vermögenssteuer 

Es ist schon einigermaßen kurios, dass der Ruf nach einer Steuer auf Vermögen über einer Mil­lion Euro als Beleg für einen Links­ruck der SPÖ gilt. Da­bei ist die "Reichen-" oder "Mil­lionärs­steuer" durch­ge­hend sozial­demo­kra­tische Par­tei­linie. Nur weil die­ses Thema Tra­di­tion hat, ist es noch lange nicht rück­wärts­ge­wandt. Hin­ge­gen sind viel eher jene Kräfte zu­kunfts­ver­ges­sen, die eine Ver­mö­gens­be­steue­rung von vorn­herein kate­go­risch ab­leh­nen. Alle reflex­ge­lei­te­ten Geg­ner soll­ten sich vor Au­gen füh­ren, in wel­cher Lage sich die nächste Re­gie­rung nach Corona-Pan­demie und Teue­rungs­krise wie­der­fin­den wird. Die Zeit des Koste-es-was-es-wolle ist defi­ni­tiv vorbei.

Angesichts der hohen Kosten der Covid- und der Teuerungs-Krise stellt sich nicht nur für Öster­reich, son­dern welt­weit die Frage, wie diese Mehr­be­las­tun­gen ge­recht finan­ziert wer­den sol­len. Gleich­zei­tig fin­det eine in­ten­si­ve Dis­kus­sion über die hohe Kon­zen­tra­tion großer Ver­mö­gen und deren nega­tive Aus­wir­kun­gen auf den so­zia­len Zu­sam­men­halt, die wirt­schaft­liche Ent­wick­lung und die Funk­tions­fähig­keit der Demo­kratie statt.

Zeit für einen Faktencheck ->

Monday, September 9, 2024 9:09:00 AM
Rate this Content 0 Votes

Faktencheck Millionärssteuer 

Die Wahrheit über die Millionärssteuer und warum sie dich nicht betrifft.
von Toumaj Faragheh

Häuslbauer werden um ihr Vermögen gebracht, kleine und mittlere Einkommen von der Finanz kontrolliert und der österreichischen Wirtschaft bringt es auch nichts. Stimmt das? Diese und viele andere Mythen ranken sich nämlich um die Millionärssteuer. Wir haben einen Faktencheck gemacht und die Wahrheit sieht ganz anders aus.


Mythos 1: Sind Häuslbauer von einer Millionärssteuer betroffen?

Wahrheit: Nein. Eine Millionärssteuer nach dem Modell der Gewerkschaft GPA wäre sehr treffsicher und würde nur die reichsten fünf Prozent der Haushalte treffen. Kein Häuslbauer, der ein Haus besitzt, das weniger als eine Million Euro wert ist, müsste Existenzängste haben.


Mythos 2: Betrifft eine Millionärssteuer auch kleine und mittlere Einkommen?

Wahrheit: Nein. Vermögensbezogene Steuern tragen fast nichts zum gesamten Steueraufkommen bei – und es wird auch noch weniger. Während Ende der 1960er Jahre noch knapp 4 Prozent aller Steuern von Vermögenden geleistet wurden, sind es jetzt nur noch läppische 1,4 Prozent. ArbeitnehmerInnen hingegen leisten 80 Prozent aller Steuern.


Mythos 3: Werden bei einer Millionärssteuer die Vermögenswerte kontrolliert?

Wahrheit: Nein. Das Finanzamt prüft schon derzeit die Plausibilität der Angaben bei der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommenssteuererklärung. Sind die Angaben der SteuerzahlerInnen nicht plausibel, werden in der Regel ergänzende Angaben bzw. die Übermittlung aller Belege eingefordert. Daran ändert sich auch nichts bei der Einführung einer Millionärssteuer.


Mythos 4: Reichtum ist in Österreich sehr gerecht verteilt. Mit einer Millionärssteuer will man nur eine Neiddebatte anzetteln

Wahrheit: Ganz im Gegenteil. Österreich ist ein Land der Ungleichheit. Das reichste Prozent der Bevölkerung hat mehr Vermögen als die unteren 90 Prozent. Eine Millionärssteuer reduziert die Ungleichheit beim Vermögen und sorgt damit dafür, dass die Schere zwischen Arm und Reich nicht noch weiter auseinandergeht.


Mythos 5: Wenn eine Millionärssteuer kommt, dann wandern die Reichen ins Ausland ab

Wahrheit: Eine kleine Kapitalflucht gibt es bereits jetzt schon, ganz ohne Millionärssteuer.
Fakt ist aber:
Die wenigsten Grund- und Immobilienbesitzer:innen verkaufen wegen einer Millionärssteuer von 1,5 Prozent ihre Besitztümer. Außerdem wissen sie auch: So günstig wie in Österreich wird es für sie sonst fast nirgendwo.


Mythos 6: Vermögenbezogene Steuern beeinträchtigen das Wachstum der Wirtschaft

Wahrheit: Ein geringes Steueraufkommen und der damit einhergehende Mangel an öffentlichen Investitionen gefährdet vielmehr die Wettbewerbsfähigkeit. Außerdem entsteht Vermögen hauptsächlich, weil man zu steuerfreien Erbschaften kommt. Mit einer Reichensteuer könnte der Sozialstaat besser ausgebaut werden – das bringt gerechte Bildungschancen und soziale Absicherung für alle.


Mythos 7: Bei der Einhebung der Millionärssteuer entstehen hohe Verwaltungskosten, die die Sinnhaftigkeit dieser Steuer in Frage stellen

Wahrheit: Die Verwaltungskosten sind wie bei der früheren Erbschaftssteuer eine vernachlässigbare Größe.

Wednesday, October 18, 2023 5:30:00 PM
Rate this Content 0 Votes

Pensionen und ihre Mythen 

Was die Pensionen und das Pensionssystem angeht, sieht Christine Mayrhuber einige Mythen in der Bevölkerung verankert, was beispielsweise das Pensionsantrittsalter betrifft.

Christine Mayrhubert beantwortet im Videointerview folgende Fragen:

  • Leben die „Alten“ mit ihren Pensionen auf Kosten der „Jungen“?
  • Sind die Pensionen für junge Menschen sicher?
  • Wie haben sich die Pensionen in der Vergangenheit entwickelt?
  • Wieso erhalten Frauen um durchschnittlich 42 % weniger Pension als Männer?
  • Was spricht für oder gegen eine Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters?
  • Wie viele Menschen erreichen die 45 Beitragsjahre nicht – und warum?
  • Wie wird unser Pensionssystem von der Bevölkerung wahrgenommen?
  • Wie schätzt die Bevölkerung die Entwicklung des Pensionsalters ein?
  • Welche strukturellen Änderungen am Pensionssystem würden Sie als Expertin vorschlagen?
  • Wie schaffen es andere Länder, Beschäftigte länger im Erwerbsleben zu halten?
  • Wieso ist Arbeitsmarktpolitik auch Pensionspolitik?

https://www.arbeit-wirtschaft.at/pensionen-interview-mayrhuber/
 


Zur Person

Die Käthe-Leichter-Preisträgerin Christine Mayrhuber arbeitet seit 1999 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am WIFO im Forschungsbereich Arbeit, Einkommen und soziale Sicherheit. Sie forscht zu Fragen der Einkommensentwicklung und Einkommensverteilung aus einer Genderperspektive, zur Struktur und Finanzierung der Pensionsversicherung, zu Umverteilungswirkungen sozialstaatlicher Strukturen sowie zu den neuen Herausforderungen für soziale Sicherungsmechanismen auf digitalen Arbeitsmärkten und unter veränderten Einkommensbedingungen.

Monday, August 22, 2022 8:57:00 PM
Rate this Content 0 Votes

Wie Fake News und Desinformation unsere Gesellschaft angreifen 

Die Stadt Wien starten das Podcast-Jahr mit einer Reihe zum Themenkomplex Fake News und Desinformation - auch im Kontext der Pandemie.

  • In der ersten Folge beschäftigen wir uns mit unterschiedlichen Aspekten der Desinformation: 
    Vom Internetbetrug bis zur antisemitischen Verschwörungstheorie. 
    https://www.buzzsprout.com/1162916/9835231
     
  • Folge 2 der Staffel  Fake News und Desinformation:
    Wir beschäftigen uns damit, wie sich die Infodemie ausbreitet und wie gezielte Desinformationen politische Protestbewegungen stärken können. Wie wird die Gesellschaft polarisiert und wer ist dafür anfällig.
    https://www.buzzsprout.com/1162916/9893595
     

Informationen finden Sie hier: https://www.wien.gv.at/medien/fake-news/

Tuesday, January 18, 2022 9:46:00 AM
Rate this Content 12 Votes

Mythen und Fakten zum Coronavirus 


Mythen und Fakten zum Coronavirus
 

Um sich vor dem Coronavirus zu schützen, gibt es zahlreiche Ratschläge. Sie finden sich auf Webseiten, werden in sozialen Netzwerken gepostet oder von Freunden und Verwandten weitergeleitet. Was davon auf Fakten beruht und was unbelegte Gerüchte sind, ist nicht immer einfach zu erkennen.

mehr ->

Thursday, April 29, 2021 10:37:00 PM
Rate this Content 0 Votes

Mythen aus dem Exportland Österreich 


Mythen aus dem Exportland Österreich
 

awblog.at/mythen-exportland-oesterreich

2. September 2019

Die Wirtschaftskammer, Ex-Wirtschafts­ministerin Schram­böck und sogar der Ex-Bundes­kanzler Kurz be­haup­ten es immer wieder: 6 von 10 Euro er­wirt­schafte Öster­reich im Ex­port. Oder: Die öster­reichische Ex­port­quote liege im Ver­gleich mit den an­deren EU-Staaten nur im Mittel­feld. Im Fol­gen­den werden Ar­gu­mente ge­liefert, weshalb diese Aus­sagen un­taug­lich sind und welche Alter­na­tive zur Ex­port­logik be­steht.

  1. Die Exportquote sagt nichts über die Wert­schöpfung aus

Die Exportquote entspricht dem Verhältnis zwischen Ex­por­ten und in­län­discher Pro­duk­tion (Brutto­inlands­pro­dukt, BIP), das heißt, sie zeigt die Ex­porte in Pro­zent des BIP. Sie sagt jedoch nichts über den An­teil der in­län­dischen Wert­schöpfung aus, der ex­por­tiert wird.

Das Problem dabei lässt sich am ein­fachsten im Ver­gleich von einem Pro­duk­tions- und einem Handels­unter­nehmen illust­rieren: Ein Pro­duktions­unter­nehmen zeich­net sich im Wesent­lichen da­durch aus, dass es Roh­material ein­kauft, etwa Holz im Fall einer Möbel­fabrik, und dar­aus unter Ein­satz von Arbeit und Ma­schi­nen Möbel baut. Diese Möbel werden dann weiter­ver­kauft. Der Gesamt­wert aller Ver­käufe dieses Unter­nehmens ist der Um­satz. Dieser unter­teilt sich in den Wert, der be­reits in den Roh­stoffen, die das Unter­nehmen ein­ge­kauft hat, steckt, und in den Wert, der durch die Pro­duk­tion dazu­ge­kommen ist, also die Wert­schöpfung des Unter­nehmens.

Gleiches gilt auch für ein Handels­unter­nehmen. Es kauft Waren ein, trans­por­tiert sie, la­gert sie ein und ver­kauft sie letzt­lich wieder an Kun­den, wobei es na­tür­lich für die ge­leis­teten Dienste eben­falls einen Auf­schlag auf den Ein­kaufs­preis ver­langt. Auch hier be­steht die Wert­schöpfung in jenem Teil der Um­satz­er­löse, die sich aus der un­mittel­baren Tätig­keit des Unter­nehmens er­geben und nicht schon im Ein­kauf vor­handen waren.

Der Unterschied zwischen Handels- und Pro­duktions­unter­nehmen be­steht da­rin, dass der An­teil der eigenen Wert­schöpfung an den Umsatz­er­lösen bei Handels­unter­nehmen üblicher­weise viel kleiner ist als bei Pro­duk­tions­unter­nehmen.

Wesentlich ist, dass Exporte in diesem Ver­gleich den Um­sätzen ent­sprechen und nicht der Wert­schöpfung, während das BIP ein Maß der Wert­schöpfung in einem Land dar­stellt.

Exporte bestehen zu einem großen Teil eben­falls aus Im­porten, die ein­fach wieder ins Aus­land weiter­ver­kauft wer­den. So be­stehen Exporte aus Luxem­burg zu 60 Pro­zent aus Gütern, die zu­vor im­por­tiert wur­den, irische oder slo­wa­kische Pro­dukte be­stehen zu 48 Pro­zent aus Im­porten.

Hohe Exportquoten treten typischer­weise in kleinen Län­dern auf, die bei­spiels­weise Teile der Pro­duk­tion von großen Kon­zer­nen, etwa in der Auto­pro­duk­tion, über­nehmen. Zu­nächst wer­den dafür viele Inputs (Auto­teile) im­por­tiert und zu fertigen Fahr­zeugen zu­sammen­ge­baut, die schließ­lich ex­por­tiert wer­den.

Hohe Exportquoten ergeben sich typischer­weise in Ländern, die Lizenz­zahlungen für Marken­rechte, Medi­kamente, Soft­ware oder Ähnliches ab­wickeln, wie etwa in Ir­land. Aber auch Pro­duk­tionen in Län­dern, die als so­genannte ver­längerte Werk­bank dienen, führen zu hohen Aus­fuhr­quoten.

Von verlängerten Werk­bänken spricht man immer dann, wenn im Zuge einer inter­natio­na­li­sierten Pro­duk­tion ein­zelne ein­fache Pro­duk­tions­schritte – etwa weil sie eher arbeits­in­ten­siv sind – in Billig­lohn­länder aus­ge­lagert werden. Diese Län­der be­kom­men dann ledig­lich Einzel­teile ge­liefert, bauen sie zu­sammen und schicken sie wieder­um zur nächs­ten Nieder­lassung. Damit er­folgt nur ein re­la­tiv kleiner Wert­schöpfungs­schritt im In­land. Der Groß­teil des Ex­port­wertes war wegen der höher­wertigen Pro­duktions­schritte, wie Pla­nung und Ent­wicklung, be­reits in den im­por­tierten Tei­len ent­halten. Um­ge­kehrt ver­zeichnet ein Land mit ei­ge­ner In­dus­trie ver­gleichs­weise ge­rin­gere Aus­fuhr­quoten.

  1. Es gibt keinen Grund, weshalb Exporte dem Konsum im In­land vor­zu­ziehen wären

Das Exportieren von burgen­ländischen Tomaten nach Ungarn bei gleich­zeitigem Import von Tomaten aus Holland würde die öster­reichische Export­quote er­höhen. Um­ge­kehrt würde das Ver­kaufen von burgen­län­dischen Tomaten in Nieder­öster­reich und der Ver­zicht auf Tomaten­importe aus Holland die Aus­fuhr­quote sen­ken. Eine hohe Ex­port­quote ist in diesem Fall kein Zei­chen für Wohl­stand, son­dern für sinn­loses Hin-und-her-Trans­por­tieren von Gü­tern von einem Land ins andere.

  1. Die Exportquote steigt auch an, wenn ein­fach über die Grenze im Kreis ge­handelt wird

Dieser Effekt wurde 2016 unter dem Namen Zalando-Effekt in der Schweiz be­kannt: Völlig über­raschend wies die Außen­handels­sta­tis­tik einen plötz­lichen 6,6-pro­zentigen An­stieg der Tex­til- und Schuh­ex­porte aus der Schweiz aus. Der jähe Ex­port­an­stieg spie­gelte je­doch nicht die ex­plo­dierende Be­liebt­heit von Schwei­zer Fashion-Pro­dukten wider, son­dern be­stand aus Retour­sen­dungen von Online-Ver­sand­kunden. Da die Zu­sen­dungen als Im­porte ver­bucht worden waren, mussten die Rück­sendungen korrekter­weise als Ex­porte ver­bucht werden, ob­wohl es sich um diesel­ben Waren handel­te. Über die in der Schweiz her­ge­stellten und aus­ge­führten Fashion-Pro­dukte sagt das gar nichts aus.

  1. Wenn jeder zweite Job durch Exporte entstünde, würde auch jeder zweite Job durch Im­porte ver­nichtet wer­den

Die Aussage, dass jeder zweite Job durch Ex­porte ent­steht, ist Un­sinn. Die Gesamt­ex­porte Öster­reichs sind mit 182 Mrd. Euro un­ge­fähr halb so hoch wie das öster­reichische BIP mit 353 Mrd. Euro. Das sagt aller­dings nichts über die ent­stehenden Jobs aus. Wer also be­hauptet, dass jeder zweite Ex­port-Euro einen öster­reichischen Job schafft, muss kon­sequenter­weise auch die andere Seite der Me­daille ent­hüllen. Denn auch die Im­porte sind mit 172 Mrd. Euro fast halb so hoch wie das BIP, wo­durch fast jeder zweite Job durch Im­porte ver­loren ginge.

  1. Konsumnachfrage ist eineinhalbmal so inlands­wirksam wie Exporte

Jede Nachfrage nach Gütern und Dienst­leistungen in Öster­reich be­dingt auch zu einem ge­wis­sen Teil eine Nach­frage nach Im­por­ten. So be­wirkt etwa die Nach­frage nach neuen Ge­bäu­den auch eine ge­wisse Nach­frage nach im­por­tier­ten Vor­pro­duk­ten, etwa in Form von Ener­gie oder Bau­material. Diese Im­porte werden im Aus­land her­ge­stellt und gene­rieren damit weder Be­schäf­tigung noch Ein­kommen im In­land.

Der Importgehalt und der inländische Wert­schöpfungs­an­teil der ver­schiedenen Nach­frage­kate­gorien kön­nen aus den Input-Output-Ta­bel­len er­mittelt wer­den. Die Ta­belle des WIFO zeigt, dass eine zu­sätz­liche Milli­arde Euro an Ex­por­ten die in­län­dischen Ein­kommen um nur 530 Mio. Euro (+ 53 Prozent) und die Im­porte um 470 Mio. Euro (+ 47 Prozent) steigen lässt.

Importgehalt der Nachfrage gemäß Input-Output-Tabellen

Ausgabenkategorien

Anteil ausländischer Vorleistungen

Anteil inländischer Wert­schöpfung

Bauinvestitionen

22%

78%

Privater Konsum

25%

75%

öffentliche Sach­aus­gaben
(= öffentliche Vor­leistungen +
soziale Sach­leistungen)

38%

62%

Exporte 

47%

53%

Ausrüstungs­investitionen

54%

46%

Quelle: WIFO, Vortrag von Josef Baum­gartner am 28. März 2017

Im Vergleich dazu führt ein Anstieg des privaten Konsums um 1 Mrd. Euro zu einem An­stieg der in­ländischen Ein­kommen um 750 Mio. Euro (und be­wirkt ledig­lich eine Zu­nahme der Im­por­te um + 250 Mio. Euro).

Schlussfolgerungen

Aus ökonomischer Sicht ist es irrelevant, ob Waren im In- oder Aus­land ver­kauft werden. Eine hohe Export­quote sagt jeden­falls nichts über die damit ver­bundene Wert­schöpfung in Öster­reich aus. An­stelle der ein­seitigen Ex­port­orientierung ist eine ak­tive Steuerung der Gesamt­nach­frage sinn­voll, weil sie schlicht mehr Wohl­stand bzw. Ein­kommen im In­land be­wirkt. Für eine gut funk­tio­nierende Wirt­schaft ist nämlich die gesamt­wirt­schaft­liche Nach­frage wesent­lich ent­scheiden­der als der Ex­port. Kom­plexe volks­wirt­schaft­liche Zu­sammen­hänge ab­sicht­lich falsch zu kom­mu­ni­zieren liegt offen­bar ganz im Trend Trump­scher Welt­wirt­schafts­theorie.

Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0

Dieser Textbeitrag ist unter einer Creative-Commons-Lizenz vom Typ Namens­nennung - Weiter­gabe unter gleichen Be­dingungen 4.0 Inter­natio­nal zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz ein­zusehen, kon­sul­tieren Sie http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Weitere In­for­mationen auch hier: https://awblog.at/ueberdiesenblog/open-access-zielsetzung-und-verwendung/

  • Sepp Zuckerstätter

Mitarbeiter der Abteilung Wirtschafts­wissenschaft und Statistik der AK Wien, mit Schwer­punkten in der Lohn­politik, Ein­kommens­ver­teilung und Finanz­markt­re­gu­lierung.

Thursday, September 26, 2019 6:37:00 PM
Rate this Content 0 Votes

Mythen und Fakten rund um die Grippeimpfung 


Mythen und Fakten rund um die Grippeimpfung
 

Ein Service der UNIQA Insurance Group AG. Hier geht es zum Original ->

Hohes Fieber, Muskel- und Gelenkschmerzen und Appetitlosigkeit: Das sind die ersten typischen Symptome der Grippe, die jeden Herbst und Winter viele Menschen zur Bettruhe zwingt. „Die Grippeschutzimpfung, die jedes Jahr idealerweise im Oktober oder November durchgeführt werden sollte, ist die effektivste Prävention“, erklärt UNIQA Mediziner Dr. Peter Kritscher. Beim Thema Grippeschutzimpfung kursieren jedoch unzählige Halbwahrheiten und Fehlinformationen, die die Impfbereitschaft reduzieren. Dabei fordert die Grippe in Österreich jedes Jahr rund 1.000 Todesfälle und kostet somit mehr Menschen das Leben als der Straßenverkehr.

Mythos 1: „Grippeimpfungen sind überflüssig, da die Grippe mit Antibiotika behandelt werden kann.“
Fakt ist: Influenza ist eine Erkrankung, die durch Viren ausgelöst wird. Antibiotika helfen nur bei bakteriellen Infektionen, nicht aber bei Influenza und anderen viralen Infektionen.

Mythos 2: „Influenza ist nur für ältere Menschen gefährlich.“
Fakt ist: Zu den Risikogruppen, die sich jedenfalls gegen Influenza impfen lassen sollen, zählen Menschen ab 60 Jahren, Patienten mit chronischen Erkrankungen, Schwangere, Menschen mit besonderer beruflicher Gefährdung wie Pflegepersonal oder Betreuer von Menschen mit erhöhtem Risiko.
Für gesunde Menschen mit starkem Immunsystem ist die Wahrscheinlichkeit, an Grippe zu erkranken, eher gering. Trotzdem stellt die echte Grippe eine Belastung für den Organismus dar. Deshalb ist die Impfung generell jedem zu empfehlen. „Gerade wenn alte und chronisch kranke Personen in einem Haushalt leben, sollen alle Familienmitglieder geimpft sein, damit die Erkrankung nicht übertragen werden kann“, rät Kritscher. Besonders Kinder sind für die Infektionsverbreitung verantwortlich, daher ist die Influenzaimpfung von Kindern auch wirksam, um die Ausbreitung der Erkrankung zu verlangsamen oder sogar zu blockieren.
Tipp: Für Kinder gibt es den Impfstoff in Form eines Nasensprays, so ist das Verabreichen besonders einfach. Private Krankenversicherungen wie UNIQA übernehmen in der Regel die Kosten für die Impfung und den Impfstoff.

Mythos 3: „Man kann trotz Grippeimpfung erkranken.“
Fakt ist: Der verabreichte Influenza-Impfstoff wirkt nur gegen die vorherrschenden Virustypen. Denn die Influenzaviren verändern immer wieder ihre Form. Jedes Jahr identifizieren Experten der Weltgesundheitsorganisation die momentan verbreitete Art der Grippeviren, gegen die dann gezielt Impfstoffe hergestellt werden. Dies kann bis zu neun Monate dauern. Daher ist es möglich, dass sich gerade kursierende Grippeviren von jenen unterscheiden, gegen die der aktuelle Impfstoff  wirkt. Die Impfung schützt demnach nicht jedes Jahr gleich gut vor einer Infektion. Nach der Impfung dauert es zudem etwa 10 bis 14 Tage, bis der Körper einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung aufgebaut hat. Der Grippeimpfstoff schützt auch nicht vor grippalen Infekten und Erkältungen.  

Mythos 4: „Gestillte Kinder müssen nicht geimpft werden, da sie die Abwehrstoffe über die Muttermilch erhalten.“
Fakt ist: Tatsächlich werden schon während der Schwangerschaft über den Blutkreislauf Antikörper auf das ungeborene Kind übertragen, weshalb es sinnvoll ist, bereits vor einer Schwangerschaft den eigenen Impfstatus zu aktualisieren. Mit der Muttermilch erhält das Baby weitere Abwehrstoffe. Man spricht vom sogenannten Nestschutz, der jedoch nur in den ersten Lebensmonaten das kindliche Immunsystem unterstützt. Er ist allerdings nicht umfassend genug, um gegen bestimmte Infektionen zu schützen. Hinzu kommt: Die Mutter kann auch nur Antikörper gegen Krankheiten weitergeben, die sie entweder selbst durchgemacht hat oder gegen die sie geimpft ist. Zusätzlich ist die Impfung der Mutter während der Schwangerschaft gegen Influenza sowie ein aktueller Impfschutz gegen Keuchhusten (Pertussis) ausdrücklich empfohlen.

Mythos 5: „Impfungen verursachen Krankheiten, gegen die sie schützen sollen.“
Fakt ist: Die in Österreich verwendeten Grippeimpfstoffe sind inaktiviert und lösen daher keine Influenza aus. Die Influenzaimpfung ist meistens gut verträglich. „Nach einer Impfung können jedoch generell Fieber, Übelkeit, Müdigkeit sowie Schwellungen oder Rötungen an der Injektionsstelle auftreten“, so Kritscher.

Mythos 6: „Argumente für das Impfen sind Propaganda der Pharmaindustrie.“
Fakt ist: Der österreichische Impfplan wird jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit in enger Zusammenarbeit mit den Experten des Nationalen Impfgremiums überarbeitet. Er basiert auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und gibt evidenzbasierte Empfehlungen.

Wednesday, November 14, 2018 8:46:00 PM
Rate this Content 0 Votes

Wer hat Angst vor der großen Stadt? 


Wer hat Angst vor der großen Stadt?
 

Ein Service der  AK-Wien. Hier geht es zum Original ->

Wien und die Region wachsen stark, während weite Teile des länd­li­chen Öster­reichs schrump­fen. Den­noch ist das Bild Wiens in den Bundes­län­dern an­ge­kratzt. Kann es wirk­lich sein, dass es am Land so gut ist und in der Stadt so schreck­lich? Man muss nicht weit ins Land hi­nein­fah­ren, um zu er­ken­nen, wie es in der Stadt ei­gent­lich so ist. Eine sehr per­sön­liche, nicht re­prä­sen­ta­tive Feld­stu­die in ver­schie­de­nen Bun­des­län­dern hat inter­es­sante Wien­bilder zum Vor­schein ge­bracht.

Mythos I: Wien ist gefährlich

„In den Abend- oder Nachtstunden in der Stadt unter­wegs zu sein oder gar mit der U-Bahn zu fah­ren, geht, wenn über­haupt, nur mit Pfef­fer­spray. Besser man bleibt am Land, da kann nichts pas­sieren.“

Für Stadt und Land gilt: Schwere Verbrechen gegen Leib und Le­ben ha­ben eine ex­trem ho­he Auf­klä­rungs­quote, weil die Tä­ter­Innen oft aus dem fa­mi­liä­ren Um­feld stam­men. Wien ist eine der sichers­ten Groß­städte der Welt (Mercer: Platz fünf von 221 Städten). Die Krimi­nal­sta­tis­tik 2017 weist für Wien ei­nen Rück­gang der Kri­mi­na­li­tät von 7,4 Pro­zent aus. Das ist der nied­rig­ste Wert der ver­gan­ge­nen zehn Jahre. Die Auf­klä­rungs­quo­te stieg auf 42,4 Pro­zent und da­mit auf den his­to­ri­schen Höchst­stand.

Mythos II: Autofahren in Wien ist tödlich

„Das Autofahren in der Stadt ist die Hölle. Am Land kann jeder par­ken und fah­ren, wie er will.“

Der Stadtverkehr ist zwar stressiger, wenn man gewohnt ist, allein auf der Land­straße zu fah­ren. In die Höl­le geht es aber erst nach dem Tod, und um den hinaus­zu­zö­gern, emp­fiehlt sich die große Stadt. Im Jahr 2016 gab es in Wien 19 Ver­kehrs­tote, in der Steier­mark 72, in Ober­öster­reich 90 und in Nieder­öster­reich 112.

Mythos III: Kinder in Wien sind bedauernswert

„Wiener Kinder sind bedauernswert, weil sie keine Natur, kein Grün, kei­nen Sport be­kom­men. Man muss Stun­den fah­ren, um ir­gend­wo spie­len zu kön­nen. Am Land wach­sen die Kinder im Grünen auf.“

Ignoriert wird bei dieser Aussage, dass die Hälfte der Stadt Grünfläche ist: Dazu gehören etwa die Donauinsel, der Prater, Schönbrunn, der Stadt­park, die un­zäh­li­gen Schre­ber­gär­ten so­wie der Wie­ner­wald. In­zwi­schen ist die Bio­di­ver­si­tät in der Stadt größer als im länd­li­chen Raum. Das hat vor al­lem mit der In­ten­siv­land­wirt­schaft auf dem Land zu tun.

Mythos IV: Landflüchtlinge

„Jene, die vom Land in die Stadt ge­zo­gen sind, etwa um zu stu­die­ren, sind am Land ja eh nicht wirk­lich über­lebens­fähig.“

Ja, das stimmt. Das Land bietet für gut aus­ge­bil­dete Men­schen kaum Mög­lich­keiten. Des­wegen ge­hen viele jun­ge Leute auch in die Stadt. Und die­jeni­gen, die am Land blei­ben, war­nen einan­der vor dem Mo­loch, der die ei­ge­nen Kin­der am Pra­ter­stern oder in der U6 ver­schlingt.

Mythos V: Wien ist hoch verschuldet

Ah ja, da ist noch was, was weniger von Men­schen aus den Bun­des­län­dern kommt, son­dern ger­ne auch sei­tens Re­gie­rungs­mit­glie­dern kam­pagnen­ar­tig wie­der­holt wird: die Ver­schul­dung Wiens. So wur­de in ei­ner Stel­lung­nah­me ge­sagt, dass es völ­lig un­ver­ständ­lich sei, wa­rum die Neu­ver­schul­dung trotz­dem jedes Jahr steige. Nun viel­leicht liegt es wirk­lich am „Ver­stehen“ und nicht an einer bös­ar­ti­gen Kam­pagne – da könnte viel­leicht eine Er­klä­rung helfen:

Je EinwohnerIn liegt Wien in der Pro-Kopf-Ver­schul­dung deut­lich un­ter dem Durch­schnitt der Bun­des­län­der, weit hin­ter Nieder­öster­reich oder Kärn­ten und meilen­weit unter der Ver­schul­dung ande­rer Groß­städte. Zu­dem spricht aus öko­no­mi­scher Sicht al­les da­für, die bei star­kem Wachs­tum not­wen­dige Infra­struk­tur über Kre­dite zu finan­zie­ren und nicht durch die Höhe der lau­fen­den Steuer­ein­nahmen zu be­gren­zen. Doch die EU-Fis­kal­re­geln und der inner­öster­rei­chi­sche Sta­bi­li­täts­pakt se­hen das anders. Nicht ein­mal die un­ver­zicht­baren In­ves­ti­tio­nen in öf­fent­li­che Infra­struk­tur, so­zi­alen Wohn­bau so­wie Bil­dungs- und Sozial­ein­rich­tungen blei­ben vom Null­defi­zit-Wahn ver­schont. Hier wird die Zu­kunft Wiens aufs Spiel ge­setzt.

Wien steht gut da

Wien steht also in vielen Bereichen gut da. Das Bevöl­ke­rungs­wachs­tum hat ver­hin­dert, dass Wien zu einer über­alter­ten Stadt mit ge­rin­gen Zu­kunfts­aus­sich­ten wird. Das sieht man in ver­schie­de­nen Ran­kings, aber auch an den Er­he­bun­gen über die Zu­frie­den­heit der Be­woh­ner­Innen. Aber das Wachs­tum bringt auch bei guter Aus­gangs­lage eine Rei­he von Heraus­for­de­run­gen mit sich, auf die rea­giert wer­den muss. Das be­trifft so­wohl die neue Stadt­re­gie­rung als auch – in vie­len Be­rei­chen, wo etwa die Stadt keine Zu­stän­dig­keiten hat – die Bun­des­re­gierung.

Wohnen

Wien braucht 9.000 geförderte Wohnungen pro Jahr – das konnte in den ver­gan­ge­nen Jah­ren nicht er­reicht wer­den. Da­für sind die schnell an­stei­gen­den Boden­prei­se ver­ant­wort­lich. Der Bund muss wirk­sam ge­gen­steu­ern, in­dem er Ver­trags­raum­ord­nung und Volks­woh­nungs­we­sen in die Kom­pe­ten­zen der Län­der ver­la­gert. Das muss auch ver­fas­sungs­recht­lich ab­ge­sichert wer­den. Der Bund muss Zu- und Ab­schläge im Miet­recht ge­nau de­fi­nie­ren und eine Decke­lung der Zu­schläge mit 20 Pro­zent schaf­fen. Lage­zu­schlag und be­fris­tete Miet­ver­trä­ge müs­sen, bis auf we­nige Aus­nah­men, ab­ge­schafft wer­den. Die Makler­ge­bühr sollte aus­schließ­lich der/die Erst­auftrag­geberIn bezahlen.

Nachverdichtung

Besonders Gemeinde- und Genossenschafts­bauten der 1950er- bis 1980er-Jahre kön­nen gut nach­ver­dich­tet wer­den. Die Stadt Wien sollte diese Pro­jek­te zen­tral koor­di­nie­ren. Alt­mie­ter­Innen müs­sen auch von der Nach­ver­dich­tung pro­fi­tier­en und in­ten­siv ein­be­zo­gen werden.

Öffentlicher Raum

Im dicht bebauten Stadtgebiet ist öffent­li­cher Raum be­reits sehr knapp. Er muss auch in Zu­kunft für alle nutz­bar blei­ben! Men­schen mit we­nig Ein­kom­men dür­fen nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Die Ge­stal­tung muss unter­schied­li­che An­sprü­che und die künf­ti­gen An­for­de­rungen be­rück­sich­tigen. Mobi­liar und Infra­struk­tur­aus­stat­tung müs­sen opti­miert wer­den und ent­spre­chend nutz­bar sein. Öf­fent­liches Eigen­tum soll für alle zu­gäng­lich sein.

Öffentlicher Verkehr

Die Bundesländer der Ostregion müssen besser koor­di­niert wer­den. Ent­schei­dun­gen sollten künf­tig bei einer zu schaf­fen­den Dienst­stel­le lie­gen. Von ei­nem Strecken­aus­bau und ei­ner Inter­vall­ver­dich­tung der S-Bahn wür­den so­wohl Pendler­Innen als auch Wiener­Innen pro­fi­tieren.

Arbeit

 

Um Arbeitslosen den Wiedereinstieg zu ermög­li­chen, ist ein Aus­bau des zwei­ten Arbeits­markts not­wen­dig. Die Aktion 20.000 muss fort­ge­führt wer­den. Kür­zun­gen bei Inte­gra­tions­maß­nahmen müs­sen zu­rück­ge­nom­men wer­den, da­mit das Pro­blem nicht in die Zu­kunft verl­agert wird.

Bildung

Alle Schulen sollten über eine gerechtere Basis­finan­zie­rung ver­fügen. Schu­len mit schwieri­gen Be­din­gungen sollten durch den von der Arbei­ter­kam­mer ent­wickel­ten Chan­cen-In­dex mehr Geld be­kom­men. Der Bund muss die Schul­finan­zie­rung ge­rech­ter ge­stal­ten und stär­ker auf die je­wei­li­gen Be­din­gun­gen am Stan­dort ein­gehen. Er muss auch Bundes­schu­len in Wien aus­bauen und sei­ner Ver­ant­wor­tung für die Fi­nan­zie­rung von mehr Lehrer­Innen nach­kommen.

Finanzen

Der Bund muss handeln: Im Finanzausgleich muss Wien als Wachs­tums­region stär­ker be­rück­sich­tigt wer­den. Außer­dem müss­en Zu­kunfts­inves­ti­tio­nen in so­zi­ale Infra­struk­tur vom in­ner­öster­reichi­schen Stabi­li­tätspakt aus­ge­nom­men werden.

Verantwortung übernehmen

Es gibt wirklich keinen Grund, Angst vor der großen Stadt zu haben, doch es gibt ei­ni­ge Be­reiche mit Hand­lungs­be­darf, bei de­nen sich auch der Bund nicht aus sei­ner Ver­ant­wor­tung zie­hen kann. Auch wenn er Wien im Mo­ment nicht so lieb­hat, sollte klar sein, dass Wien eine Metro­pol­re­gion ist, die weit über die Stadt­gren­zen hi­naus wirkt. Von ihr häng­en Bundes­län­der ab, die dem Bund im Mo­ment näher­ste­hen. Man sollte ei­nan­der nicht schlecht­reden oder Wien-Bashing be­trei­ben, viel­mehr braucht es Zu­sam­men­ar­beit, da­mit Wien weiter­hin eine der lebens­wer­tes­ten Städte der Welt bleibt. Fast be­ru­hi­gend ist aber, dass es die­selbe Bor­niert­heit, die man­che am Land ge­gen­über der Stadt an den Tag legen, auch um­ge­kehrt gibt. Wer Pend­ler­Innen zum Feind­bild der Wie­ner­Innen und zum Sün­den­bock der Ver­kehrs­pro­bleme er­klärt und neue Maut­gren­zen am Stadt­rand er­rich­ten will, ist aus dem glei­chen Holz ge­schnitzt wie die ru­ra­len Wien-Raun­zerInnen.

Der Artikel ist in Langfassung in der Ausgabe der AK-Stadt Keine Angst vor der großen Stadt erschienen.

Wednesday, August 15, 2018 1:17:00 PM
Rate this Content 1 Votes

Behauptungen der Wirtschaftskammer Österreichs und Fakten zum 12h – Tag  


Behauptungen der Wirtschaftskammer Österreichs und Fakten zum 12 Stunden – Tag
 

Ein Faktencheck zum 12-Stunden-Tag auf kontrast.at mehr ->

Die WKÖ behauptet: „Ein 12-Stunden-Tag ändert nichts an der 40-Stunden-Woche. Sie haben einfach mehr Freizeit an einem Wochentag oder bekommen die Überstunden ausbezahlt.“
Richtig ist: Es ist jederzeit möglich, dass Beschäftigte 60 Stunden die Woche arbeiten müssen, wenn der Chef das will.

Die WKÖ behauptet: „Die 11. und 12. Arbeitsstunde sind immer Überstunden mit Zuschlag.“
Richtig ist:  Wer Gleitzeit arbeitet, bekommt durch die verlängerten Durchrechenzeiträume keine Überstundenzuschläge.

„Ablehnen aus überwiegend persönlichen Interessen“ – wie es im Gesetz heißt – ist erst aber der 11. Arbeitsstunde möglich. Die 9. und 10. Überstunde muss ab 2019 nicht mehr zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Der Chef kann sie einfach festlegen.

Die WKÖ behauptet: „Sie können von ihrem Chef rechtzeitig gebeten werden, Überstunden zu machen, weil es die Auftragslage verlangt.“
Richtig ist:  Das Wort „gebeten werden“ ist sehr irreführend. Hier geht es um Zwang. Man kann nicht einfach Nein sagen.

Ablehnen dürfen die Beschäftigten nur „aus überwiegend persönlichen Interessen“ – wie es im Gesetz heißt. Und das ist überhaupt erst aber der 11. Arbeitsstunde möglich. Die 9. und 10. Überstunde kann ab 2019 einfach vom Chef festgelegt werden.

Die WKÖ behauptet: „Genauso wie Sie Verständnis für die Auftragslage ihres Unternehmens haben, hat ihr Chef Verständnis für ihre privaten Termine.“
Richtig ist:  Dafür gibt es keine gesetzliche Garantie. Wer keinen „verständnisvollen“ Chef hat, hat Pech gehabt. Vereinbarungen mit dem Betriebsrat sind nicht mehr nötig.

Die WKÖ behauptet: „Fast 80 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind flexibel und bereit, phasenweise länger zu arbeiten.“
Richtig ist: Arbeitnehmer sind schon jetzt flexibel, schließlich leisten sie schon heute viel Überstunden.

Die WKÖ behauptet: „Flexible Arbeitszeiten bringen mehr Verdienst (50 % Zuschlag für Überstunden) oder längere Freizeitblöcke.“
Richtig ist: Die Regelung bringt für viele weniger Verdienst. Jene, die schon jetzt bis zu 12 Stunden gearbeitet haben, wurden früher meist mit 100 %-Zuschlägen bezahlt. Längere Freizeitblöcke nach mehreren 12-Stunden-Tagen sind nicht im Gesetz vorgesehen. Ob man sie bekommt oder nicht, hängt also vom Good-Will des Chefs ab.

Die WKÖ behauptet: „Die tatsächliche Wochenarbeitszeit Österreichs liegt mit 39,6 Stunden genau im EU-Schnitt.“
Richtig ist: Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Österreich beträgt 42,8 Stunden. Damit belegen wir EU-weit den zweiten Platz. Nur im von der Krise gebeutelten Griechenland wird mehr gearbeitet.

Friday, July 6, 2018 2:02:00 PM
Rate this Content 0 Votes

Märchen und Fakten zum türkis-blauen Arbeitszeitgesetz NEU 


Märchen und Fakten zum türkis-blauen Arbeitszeitgesetz-NEU
 

Eine Zusammenfassung und Erst-Einschätzung seitens GPA-djp zum Initiativantrag "Änderung des Arbeitszeitgesetzes". mehr ->

Märchen Nr. 1: Die Vier - Tage - Woche ist neu und ein großes Plus.
Fakt ist: Die 4 - Tage - Woche gibt es längst. Sie ist in § 4 Abs 8 Arbeitszeitgesetz (AZG) verankert und durch Betriebsvereinbarung regelbar. An dieser Regelung wird auch nichts geändert. Im Gesetzesentwurf ist keinerlei Anspruch der ArbeitnehmerInnen auf eine Vier - Tage - Woche vorgesehen!

Märchen Nr. 2: Freiwilligkeit bei Überstunden.
Fakt ist: Wie die Praxis zeigt, erfolgt Überstundenleistung nur sehr selten freiwillig. Der Druck des Arbeitgebers und die Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes spielen hier oftmals eine maßgebliche Rolle. Es ist also scheinheilig, von Freiwilligkeit zu sprechen. ArbeitnehmerInnen werden allein gelassen, dem Schutzzweck des Arbeitszeitgesetzes wird zuwidergehandelt.

Märchen Nr. 3: Überstunden können abgelehnt werden.
Fakt ist:: Die Möglichkeit der Ablehnung von Überstundenleistung gibt es bereits und zwar schon ab der 9. Stunde (!). Im Arbeitszeitgesetz (§ 6 Abs.2 ) ist klar geregelt, dass ArbeitnehmerInnen nur zur Überstundenleistung herangezogen werden können, wenn nicht berücksichtigungswürdige Interessen entgegenstehen. Diese Bestimmung bleibt dem Gesetzesentwurf nach auch erhalten. Schon bisher war Überstundenarbeit bis zu 12 Stunden unter bestimmten Voraussetzungen möglich und für diese Fälle existiert auch ein entsprechendes Benachteiligungsverbot. Das Ablehnungsrecht für die die 11. und 12. Stunde ist also keine völlig neue Errungenschaft.

Märchen Nr. 4: Im Durchschnitt wird niemand mehr als 48 Wochenstunden arbeiten.
Fakt ist: Diese Absicherung ist kein Entgegenkommen der Regierung, sondern durch die Arbeitszeitrichtlinie der EU vorgegeben. § 9 Abs. 4 AZG bleibt daher auch erhalten. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf innerhalb eines 17 - wöchigen Zeitraumes 48 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung des Durchrechenzeitraumes ist nur durch Kollektivvertrag möglich.

Märchen Nr. 5: Überstunden werden natürlich wie bisher bezahlt.
Fakt ist: Mit Kollektivvertrag wird Zeitguthaben bei diversen Arbeitszeitmodellen in Zukunft nicht nur in den nächsten Durchrechnungszeitraum, sondern in die nächsten Durchrechnungszeiträume übertragbar sein. Die Auszahlung von Mehrarbeit kann sich damit um Jahre verzögern bzw. das Zustandekommen von Überstunden wird dadurch vermieden.
Fakt ist: Bei Gleitzeit kann in Zukunft 5 mal pro Woche bis zu 12 Stunden gearbeitet werden. Im Gleitzeitkontext handelt es sich dabei im Regelfall um Normalarbeitszeit, auch was die 11. und 12. Stunde betrifft. Es gibt also bei Konsumation keine Zuschläge. Sehr lange Durchrechnungszeiträume können ArbeitnehmerInnen hier um viel Geld bringen. Eine 11. und 12. Stunde sind derzeit nur mit Zuschlag möglich, künftig gelten sie als Normalarbeitszeit.

Märchen Nr. 6: Die Gesundheit der Arbeitnehmer/innen ist wichtig.
Fakt ist: Schon nach 8 Stunden sinkt die Leistungsfähigkeit; während die Konzentration sinkt, steigt die Unfallgefahr. UND: Zu langes Arbeiten macht krank. Die Kosten, die sich in der Folge auch für Betriebe ergeben, sind oftmals verdeckt. Sie werden freilich noch zunehmen, denn die Regierung steuert auch auf Einsparungen bei der Prävention von arbeitsbezogenen Gefahren und Erkrankungen zu.

Märchen Nr. 7: Die Regierung hat sich mit ihrem Modell an der Einigung der Sozialpartnervereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung orientiert.
Fakt ist: Es hat nie eine Sozialpartnervereinbarung zur „Arbeitszeitflexibilisierung“ gegeben. Wahr ist, dass bis Juni 2017 über eine ganze Reihe von Forderungen der Arbeitgeber Innen und ArbeitnehmerInnen geredet wurde. Die Arbeitgeber Innen waren in den Verhandlungen nicht bereit auf Forderungen der ArbeitnehmerInnenseite einzugehen. Genau deshalb hat es am Ende keine Sozialpartnervereinbarung gegeben. Von einer Einigung kann jedenfalls keine Rede sein. Die Regierung will jetzt nur die Forderungen der Arbeitgeber umsetzen und geht teilweise sogar über diese hinaus.
 

Liebe Kollegin,
Lieber Kollege,

die Regierung hat letzten Donnerstag ohne Zeit für Begutachtung ihren Plan zur Einführung des 12-Stunden-Arbeitstages und der 60-Stunden-Arbeitswoche im Parlament eingebracht. Nach einer ersten Durchsicht des Gesetzentwurfes steht fest: seine Realisierung würde schwerwiegende Folgen für die Gesundheit, das Einkommen und das Familienleben aller ArbeitnehmerInnen in Österreich haben.

Ich habe schon Donnerstagabend in der ZIB 2 im ORF klargemacht, was wir von dieser Vorgangsweise halten. Wir setzen uns gegen diesen Angriff auf die Lebensqualität und Gesundheit von arbeitenden Menschen zur Wehr.

Unwahrheit: Es hat nie eine Sozialpartnervereinbarung zur "Arbeitszeitflexibilisierung" gegeben. Das ist die Unwahrheit. Wahr ist, dass bis Juni 2017 über eine ganze Reihe von Forderungen der Arbeitgeber geredet wurde. Über die Forderungen der ArbeitnehmerInnenseite wurde trotz zahlreicher Gespräche nicht verhandelt. Genau deshalb hat es am Ende keine Sozialpartnervereinbarung gegeben. Von einer Einigung kann daher keine Rede sein.

Gewinnmaximierung statt Arbeitnehmerschutz: Geht es nach der Regierung, wird der 12-Stunden-Tag von der Ausnahme zum Regelfall. Bisher sind 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gebunden (Verhinderung eines wirtschaftlichen Nachteils). Im Wesentlichen geht es darum, den Betrieb vor Schaden zu bewahren. Der Arbeitgeber muss die Voraussetzungen nachweisen, daher ist 12 / 60 die Ausnahme geblieben. Künftig soll 12 / 60 aber an keine Voraussetzungen gebunden sein. Der Arbeitgeber kann es anordnen, wann immer er will. Er kann sogar damit kalkulieren, nur um die Gewinnspanne zu erhöhen.

Der Arbeitgeber sitzt auf dem längeren Ast: Freiwilligkeit im Arbeitsrecht ist ein sehr relativer Begriff. Wenn der Arbeitgeber einen Wunsch äußert, dem ArbeitnehmerInnen nicht nachkommen, sind in der Praxis vielfältige Nachteile zu erwarten - von Nichtberücksichtigung bei Beförderungen bis zu Kündigung, im schlimmsten Fall Entlassung, wenn man sich den Wünschen der Arbeitgeber wiederholt widersetzt. Im Gesetzesentwurf ist lediglich ein Ablehnungsrecht aus "überwiegenden persönlichen Interessen" enthalten, von Freiwilligkeit ist keine Rede.

Freizeit gibt's nur, wenn Auftragsflaute herrscht: Auch die Darstellung, dass ArbeitnehmerInnen ihre erworbenen Freizeitansprüche konsumieren können, wann sie wollen, ist realitätsfremd. Freizeit kann nach Regierungsplänen nur konsumiert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Das wird in vielen Fällen nur dann sein, wenn gerade nichts los ist - und nicht dann, wenn der/die ArbeitnehmerIn freie Tage braucht.

Überstundenauszahlung wird auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben, Zuschläge fallen weg: Die Behauptung, dass Überstundenzuschläge erhalten bleiben, ist eine Nebelgranate, weil gleichzeitig von der Ausweitung der Durchrechnungszeiträume gesprochen wird. Denn der Sinn eines Durchrechnungszeitraums liegt darin, dass Mehrstunden, die innerhalb des Durchrechnungszeitraums durch Zeitausgleich ausgeglichen werden, eben ohne Zuschlag abgegolten werden. Wenn man zusätzlich davon spricht, Mehrstunden von einem Durchrechnungszeitraum in den nächsten zu übertragen, werden diese Mehr- und Überstunden zuschlagsfrei 1:1 ausgeglichen - oder eben gar nie, weil sie auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben werden.

Flexibilität darf keine Einbahn sein. Wo die Arbeitgeber die Beschäftigten kapazitätsorientiert einsetzen wollen, brauchen die ArbeitnehmerInnen als Ausgleich Selbstbestimmung, Planbarkeit und Verkürzung der Arbeitszeit.

Egal wie man's regelt - überlanges Arbeiten macht krank. Egal, wie man überlange Arbeitszeiten konkret regelt, und egal, ob freiwillig oder unfreiwillig so lang gearbeitet wird: Überlanges Arbeiten ist schlecht für die Gesundheit, und freiwilliges langes Arbeiten ist nicht wirklich gesünder. Arbeitszeitgesetze sind Schutzgesetze - auch vor Selbstausbeutung!
 

Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Wolfgang Katzian
Präsident des ÖGB

Monday, June 18, 2018 4:48:00 PM
Rate this Content 1 Votes
Page 1 of 6 1 2 3 4 5 6 > >>
  • RSS
  • Add To My MSN
  • Add To Windows Live
  • Add To My Yahoo
  • Add To Google