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Pressekonferenz am 21. September 2012. Es informieren Sie: "ÖGB" Präsident Erich Foglar und AK Präsident Herbert Tumpel. Österreichs Pensionen sind finanzierbar! „Es ist unverantwortliche Panikmache, wenn dauernd behauptet wird, die österreichischen Pensionen wären zu hoch und damit unfinanzierbar“, kritisieren "ÖGB" Präsident Erich Foglar und AK Präsident Herbert Tumpel die jüngsten Diskussionen über das österreichische Pensionssystem. „Erstens sind die Pensionen in Österreich keineswegs zu hoch. Zweitens ist es falsch, nur darauf zu schauen, dass es in Österreich immer mehr ältere Menschen geben wird, und nicht darauf, wie viele Erwerbstätige eigentlich zur Finanzierung der Pensionen beitragen. Drittens warnen wir vor der Armutsfalle, sollte bei den Pensionen weiter gekürzt werden. Deutschland sollte als warnendes Beispiel dienen.“ Österreich hat bereits auf die zentralen Herausforderungen bei den Pensionen reagiert, insbesondere auf die steigende Lebenserwartung. Viele der beschlossenen Maßnahmen werden erst in Zukunft ihre volle Wirkung entfalten. Die Fakten: + Es ist irreführend, die Einführung eines Pensionskontos zu fordern: Es ist beschlossene Sache, dass Österreich ab 2014 ein transparentes Pensionskonto haben wird, das erworbene Pensionsansprüche ausweist, den Erhöhungseffekt für jedes weitere Arbeitsjahr zeigt und den Unterschied zwischen früherem oder späterem Pensionsantritt deutlich macht. + Es ist irreführend, die Berücksichtigung der steigenden Lebenserwartung einzufordern: Österreich hat in den durchgeführten Reformen den Anstieg der Lebenserwartung eingepreist; der Pfad ist sogar im Gesetz abgebildet. Auf allfällige Abweichungen wird reagiert, wie zum Beispiel jetzt mit dem Invaliditätspaket. + Es ist irreführend zu behaupten, Österreich hätte zu geringe Anreize, später in Pension zu gehen: Im Pensionskonto beträgt der Unterschied zwischen einer Korridorpension mit 62 und einer Alterspension mit 65 ca 28 Prozent – wer mit 62 Jahren 2.000 Euro erhält, bekommt mit 65 Jahren 2.560 Euro. Diese hohe Anreizwirkung wird von der OECD bestätigt. + Es ist irreführend zu behaupten, die Pensionen in Österreich wären zu hoch: Von den 2,2 Millionen Pensionen liegen 1,2 Millionen unter 1.000 Euro. + Es ist irreführend zu behaupten, ein Umstieg auf Kapitaldeckung würde zu weniger Kosten und zu mehr Sicherheit führen. Die Erfahrungen zeigen das Gegenteil: Die Pensionskassenverluste in Österreich sind ein Riesenproblem, die Zukunftsvorsorge hat versagt (bei 300.000 Verträgen ist nur mehr das eingezahlte Kapital zu erwarten), die Zinsgarantie bei den Lebensversicherungen hält nicht, was sie verspricht. + Es ist unverantwortlich, die Jüngeren gegen die Älteren auszuspielen und den Generationenvertrag in Frage zu stellen. Eine gute Ausbildung für die Jugend, gute Arbeitsplätze für die Menschen im Erwerbsalter und eine faire Verteilung des erarbeiteten Wohlstands sind sowohl heute als auch Zukunft die beste Garantie für gute und sichere Pensionen. + Es ist unfair, die Pensionszahlungen aus Bundesmitteln als Zahlungen für die Vergangenheit abzutun. Die Pensionisten leben jetzt und haben Anspruch auf eine angemessene Alterssicherung, für die sie jahrzehntelang Beiträge und Steuern bezahlt haben. Dazu kommt, dass die Pensionen eine zentrale Rolle für die Kaufkraft spielen. Das ist zuletzt in der Krise sehr deutlich geworden, als die stabil gebliebenen öffentlichen Pensionszahlungen als „automatische Stabilisatoren“ ganz wesentlich dazu beigetragen haben, dass die Wirtschaft in Österreich relativ gut über die Runden gekommen ist. + Die Pensionsfinanzierung hängt nicht, wie oft behauptet, davon ab, wie viele Menschen im erwerbsfähigen Alter wie vielen Älteren gegenüber stehen. Es kommt vor allem darauf an, wie viele Menschen erwerbstätig sind. Erreicht Österreich in Zukunft ähnlich hohe Beschäftigungsquoten, wie es sie bereits jetzt in den skandinavischen Ländern gibt, ist das die wirksamste langfristige Absicherung der Pensionen. + Das österreichische Pensionssystem verhindert Altersarmut, zeigt der Vergleich mit Deutschland, wo die Pension nur noch zum Teil umlagefinanziert ist und der Rest durch Privatvorsorge abgedeckt werden soll. Inzwischen erreichen ArbeitnehmerInnen in Deutschland selbst bei einem Bruttoeinkommen von 2.500 Euro und 35 Jahren Beitragszahlung ab dem Jahr 2030 im staatlichen System gerade einmal 660 Euro, das Niveau der Grundsicherung für Ältere. „Statt über weniger Geld für PensionistInnen zu diskutieren, müssen wir darüber reden, wie mehr Menschen länger gesund im Arbeitsleben bleiben können“, sagen Foglar und Tumpel. Dafür fordern sie ein Bündel von Maßnahmen: + Die Beschäftigung erhöhen – das beginnt bei der Verbesserung der Ausbildung der Jugendlichen, setzt sich fort mit Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und geht bis zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. + Die Unternehmen müssen mehr Ältere beschäftigen. Noch fehlt ein wirksames Bonus-Malus System, um die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen. + Zur Finanzierung des Sozialstaats müssen auch die Reichen mehr beitragen – es braucht eine faire Besteuerung von großen Vermögen. Dichtung und Wahrheit über die Pensionen Drei Behauptungen über das österreichische Pensionssystem werden immer wieder vorgebracht: (1) Der Bundesbeitrag zu den Pensionen wäre zu hoch. (2) Den PensionistInnen würde zu viel Pension im Verhältnis zu ihrem früheren Einkommen bezahlt. (3) Die Belastung des Bundesbudgets würde ins Unermessliche steigen. 1 Ist der Bundesbeitrag zu hoch? Bei den ASVG-Pensionen sicher nicht. Foglar und Tumpel erinnern an das Grundprinzip der Pensionsfinanzierung in Österreich: Die Arbeitnehmer leisten ihren Beitrag, die Unternehmer und auch der Staat. „Darauf baut unsere soziale Pensionsversicherung auf, dazu bekennen wir uns“, so Foglar und Tumpel. Deshalb ist es auch falsch zu behaupten, ein Teil der Pensionen sei nicht finanziert. Foglar und Tumpel: „Der Bundesbeitrag gehört als Sozialanteil zum System dazu, also ist die Gleichsetzung mit einer Defizitabdeckung Unsinn.“ Und bei der Höhe des Bundesbeitrags müsse auch darauf geschaut werden, unter welchem Titel der Bund wem wie viel zuschießt: + Die ArbeiterInnen und Angestellten bekommen zu ihrer Pension den geringsten Anteil vom Bund. Zu 1,9 Millionen Pensionen nach dem ASVG trägt der Bund 4,3 Milliarden Euro bei, zu 350.000 Pensionen von Gewerbetreibenden und Bauern aber 2,4 Milliarden Euro. Dazu kommen noch 7 Milliarden Euro für den öffentlichen Dienst. Im Ergebnis beträgt der Bundesbeitrag zu den ASVG-Pensionen rund 10 Prozent, zu den Pensionen der Gewerbetreibenden rund 48 Prozent und zu den Pensionen der Bauern rund 77 Prozent. + Falsch ist deshalb die pauschale Behauptung, jede dritte Pension wäre steuerfinanziert: Im ASVG beträgt der Beitragsanteil 90 Prozent. 2 Zahlt Österreich zu hohe Pensionen? + Die tatsächlich bezahlten Alterspensionen betragen beim Neuzugang 2011 der Unselbstständigen im Durchschnitt im Monat brutto 1.567 Euro für Männer und 1.013 Euro für Frauen. Die Invaliditätspensionen betragen monatlich brutto 1.117 Euro für Männer und 758 Euro für Frauen. + Die Verteilung der Pensionen zeigt ebenfalls ein andere Bild als theoretische Modellannahmen: Von den in Österreich ausbezahlten 2,2 Millionen Pensionen liegen 1,2 Millionen unter 1.000 Euro. 3 Steigen die Pensionskosten ins Unermessliche? Seit Mitte der 1980er Jahre wurden etliche Reformen im Pensionssystem durchgeführt, die im Wesentlichen darauf abzielen, das Wachstum der Ausgaben einzudämmen – zum Beispiel Änderung der Pensionsanpassung, Ausdehnung des Bemessungszeitraums und die Einführung von Abschlägen. Der bisherige Effekt: Die Ausgaben der gesetzlichen Pensionsversicherung blieben bis zur Krise ab 2008 mit knapp unter 11 Prozent Anteil am Bruttoinlandprodukt stabil. Mit der Krise kam es zu einem Anstieg auf 11,5 Prozent (Wirksamwerden der automatischen Stabilisatoren). Etliche Reformen wurden bereits kurzfristig wirksam, andere Teile werden erst in mittel- bis langfristiger Perspektive ihre volle Wirkung entfalten, wie die Umstellung auf das 2004 beschlossene „Pensionskonto-Recht“, die Angleichung des gesetzlichen Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer oder die Angleichung des (Bundes)Beamten-Pensionsrechts an das der ASVG-Versicherten. „Diese Reformen sollen jetzt einmal wirken, bevor die Menschen durch neuerliche Pensionsdebatten verunsichert werden“, sagen Foglar und Tumpel. Vor allem müsse bei der angeblich so dramatisch steigenden Budgetbelastung durch die Pensionen die Kirche im Dorf gelassen werden. + Die aktuellen Langzeitprognosen für die öffentlichen Pensionsausgaben inklusive des Aufwands für die Beamtenpensionen lassen bei 2060 trotz der massiv steigenden Zahl der älteren Menschen (plus eine Million PensionistInnen) und sehr pessimistischer Arbeitsmarktannahmen lediglich einen Anstieg von 14,1 auf 16,1 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung erwarten. Bei den erforderlichen Bundesmitteln wird ein Anstieg von 5,7 auf 7,5 Prozent erwartet. Durch die vielen Ausgliederungen aus dem öffentlichen Dienst und durch die Einschränkungen bei den Pragmatisierungen wird es zu einer massiven Verlagerung der Pensionskosten von den Beamtenpensionen hin zur gesetzlichen Pensionsversicherung kommen. Wenig seriös ist es vor diesem Hintergrund, wenn – wie das oft der Fall ist – nur der Anstieg des BIP-Anteils in der gesetzlichen Pensionsversicherung ins Blickfeld genommen wird, nicht aber der parallel dazu zu erwartende Rückgang der Kosten für die Beamtenpensionen. Es ergibt keinen Sinn die Tabelle der "Vorausschätzung der öffentlichen Pensionsausgaben in Österreich" vorzulesen. Bitte gehen Sie diese nach Spalten und Zeile selbst durch. Quelle: EU Report 2012 über die Altersentwicklung von 2010 bis 2060. Diese Prognoserechnungen wurden unter der Annahme erstellt, dass in den kommenden Jahren und Jahrzehnten keine Rechtsänderungen vorgenommen werden. Einkalkuliert ist aber das Wirksamwerden bereits beschlossener Rechtsänderungen wie etwa die Anhebung des „Regelpensionsalters“ der Frauen von 60 auf 65 im Zeitraum 2024 bis 2033. Noch nicht einkalkuliert sind allerdings die Wirkungen des Stabilitätspakets 2011 (etwa Anhebung des Alters für den Tätigkeitsschutz von 57 auf 60 bei den Invaliditätspensionen, Anhebung des Zugangsalters für Langzeitversicherte von 60 auf 62, mehr Versicherungsjahre für die Korridorpension). Nicht einkalkuliert ist weiters das Paket zur Reform der Invaliditätspensionen (insbesondere Abschaffung der befristeten Invaliditätspension). Insgesamt haben diese Maßnahmen das Ziel, dass das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bis zum Jahr 2020 um zwei Jahre steigt. Zu beachten ist auch, dass die Abschätzung der Kostenentwicklung auf Basis sehr vorsichtiger (pessimistischer) Arbeitsmarktannahmen durchgeführt wurde. Im Jahr 2050 soll das durchschnittliche Pensionsantrittsalter demnach bei 59,7 Jahren liegen, und die Erwerbsquote der 15- bis 64-Jährigen lediglich bei 74,5 Prozent. Das zeigt: Allein schon durch eine bessere Erwerbsintegration der Menschen könnte ein Gutteil der oben ausgewiesenen ohnehin geringen Ausgabensteigerung abgefangen werden! Vergleich mit Deutschland: Achtung, Armutsfalle! In Deutschland wurde mit den Änderungen bei der Pension 2001 und 2004 das Ziel aufgegeben, mit der umlagefinanzierten staatlichen Pension den Lebensstandard zu sichern. Inzwischen gilt dort das Prinzip: Nur ein Prozent der durchschnittlichen monatlichen Beitragsgrundlage pro Arbeitsjahr als Pension (in Österreich: 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage). Der Rest soll durch Privatvorsorge dazukommen. Die Ergebnisse sind fatal: + In Deutschland sinkt die Bruttopension sogar bei Personen, die 40 Jahre lang 75 Prozent des Durchschnittseinkommens verdienen und ihre Pension mit 65 Jahren antreten, auf das Niveau der Grundsicherung ab (Wert 2010: 660 Euro). Zum ohnehin sinkenden Niveau werden in Deutschland bei ab 1964 geborenen auch Abschläge vom 67. Lebensjahr gerechnet (3,6 Prozent pro Jahr). Die Konsequenz: In Deutschland wird inzwischen über eine Zuschuss-Rente diskutiert, um Altersarmut zu verhindern. In Österreich gilt die Formel des Pensionskontos: bei 40 Beitragsjahren erhält man 71,2 Prozent (40 x 1,78) des mit der Lohnentwicklung aufgewerteten Durchschnittseinkommens bei einem Pensionsantritt mit 65. + Der Teilumstieg vom umlage- zum kapitalgedeckten Rentensystem (Riester-Rente) erweist sich bereits jetzt nach nur 10 Jahren als Fehlentscheidung. Die Finanzmärkte haben sich als instabil und hochgradig volatil erwiesen. Ohne die Rettung durch die Staatengemeinschaft wären sie schon zusammengebrochen. + Die Finanzierung wurde zu den ArbeitnehmerInnen verschoben: Unter dem Vorwand der vermeintlichen Beitragssatzstabilisierung sollen die ArbeitnehmerInnen in Deutschland 4 Prozent zusätzlich zu den schon bisher geleisteten Beiträgen zum Aufbau einer kapitalgedeckten Privatvorsorge zahlen. Eine Beteiligung der Arbeitgeber ist nicht vorgesehen. Das heißt, ArbeitnehmerInnen, die es sich leisten können, sollen einschließlich der Beitragsleistung zur Riester-Rente in Zukunft 15 Prozent ihres Bruttoeinkommens (11 Prozent als hälftiger Beitragssatz zur gesetzlichen Rente plus 4 Prozent Beitrag zur Privatvorsorge) aufbringen. Vergleich mit Schweden: Hohe Beiträge – wenig Sicherheit Schweden hat ein beitragsdefiniertes Pensionssystem, das darauf abzielt, eine Finanzierung ohne Bundesbeitrag zu erreichen. Forderungen nach einer Übernahme des schwedischen Pensionsmodells in Österreich übersehen geflissentlich, + dass das gesamte Wohlfahrtssystem in Schweden anders ist als in Österreich: etwa keine Höchstbeitragsgrundlage bei den Arbeitgeberbeiträgen, großzügige öffentliche Dienstleistungen (zB Kinderbetreuung), lange Tradition von aktiver Arbeitsmarktpolitik, Prävention und Rehabilitation, öffentliche Pensionsfonds mit einem Volumen von 27 Prozent des Bruttoinlandsprodukts; + dass die Beitragsbelastung für Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen in Schweden in Summe (für gesetzliche Alterspension, Hinterbliebenpensionen, Invaliditätspensionen und Betriebspensionen) mit 28 Prozent viel höher liegt als in Österreich; + dass das schwedische Pensionsmodell sich als viel weniger stabil erwiesen hat, als das immer wieder behauptet wird. In den letzten Jahren mussten beträchtliche Pensionskürzungen vorgenommen werden, die für die Betroffenen über eine Reduktion der steuerlichen Belastung abgefedert werden mussten, um das System nicht zu diskreditieren. + dass ein Wegfall des Bundesbeitrags in Österreich nach schwedischem Modell zu weiteren massiven Pensionskürzungen führen würde. Private Vorsorge ist keine Alternative „Der Vergleich mit Deutschland und mit Schweden zeigt uns, dass wir mit unserem Pensionssystem in Österreich gut fahren“, sagen Foglar und Tumpel. Es gehe darum, Armut im Alter zu verhindern. Gefährlich wäre es auch, den Menschen private Pensionsvorsorgen statt der staatlichen Pension einzureden. Eine Studie im Auftrag der AK zeigt: + Kapitalgedeckte Pensionssysteme wurden von der Finanzkrise massiv getroffen. + Jedes Pensionssystem hängt vom Wachstum der Realwirtschaft ab. Es gibt keine wundersame Rentenvermehrung aus virtuellen Erträgen „fantasievoller“ Finanzprodukte. + Kapitaldeckung der Pensionen bietet keinen „Sicherheitspolster“, sondern führt zu zusätzlichen Risiken (Abhängigkeit von Börsenkursen oder Inflationsgefahr). + Kapitalgedeckte Pensionssysteme sind im Regelfall nicht billiger als die umlagefinanzierte öffentliche Alterssicherung – im Gegenteil: Zumeist sind sie teurer. Die Performancezahlen der privaten (Betriebs)Pensionskassen in Österreich zeigen zum Beispiel Verluste für die Versicherten: + Im Schnitt der letzten fünf Jahre wurde das in den privaten Pensionskassen angesammelte Pensionskapital real massiv entwertet – Null Veranlagungsertrag bei gleichzeitiger Inflation von durchschnittlich 1,8 Prozent pro Jahr. + Im Schnitt der letzten 10 Jahre wurde ein realer Veranlagungsertrag von durchschnittlich 1,26 Prozent pro Jahr erzielt, selbst seit 1997 (unter Mitberücksichtigung der enormen Börsenzuwächse Ende der 1990er-Jahre) waren es nur 1,51 Prozent. „Private Systeme sind öffentlichen nicht überlegen, schon gar nicht in Krisenzeiten. Börsenpensionen bergen enorme Risiken, und die Pensionsfonds sind Mitschuld an der Finanzmarktkrise“, sagen Foglar und Tumpel. Stattdessen müsse bei der Absicherung der Pensionen geschaut werden, wie viele Menschen Beschäftigung haben und dadurch unsere Pensionen sichern. Beschäftigung sichert die Pensionen Die Arbeiterkammer hat zum Umgang mit der Herausforderung Demografie einen „Abhängigkeitsquotenrechner“ entwickelt. Er stellt nicht nur gegenüber, wie viele Menschen im erwerbsfähigen Alter auf wie viele Ältere kommen. Er stellt auch gegenüber, wie viele tatsächlich Erwerbstätige auf wie viele Arbeitslose und PensionistInnen kommen. Aktuell kommen auf 100 Erwerbstätige 63 LeistungsbezieherInnen. Wie sich dieses Verhältnis in Zukunft darstellen wird, hängt bei weitem nicht nur von der Demografie, sondern ganz wesentlich auch von der Entwicklung des Arbeitsmarktes ab. Szenarienrechnungen zeigen das ganz deutlich: Würden zum Beispiel im Jahr 2050 nur 67,5 Prozent der ÖsterreichInnen im Alter zwischen 20 und 64 Jahren erwerbstätig sein, würden auf 100 Erwerbstätige 90 LeistungsbezieherInnen kommen. Ganz anders stellt sich das dar, wenn wir höhere Beschäftigungsquoten erreichen: Steigt der Anteil der Erwerbstätigen auf 80 Prozent, würden im Jahr 2050 auf 100 Erwerbstätige lediglich 72 LeistungsbezieherInnen kommen. „Die Berechnung zeigt: Wir brauchen Beschäftigung, um die Pensionen zu sichern, nicht Pensionskürzungen“, sagen Foglar und Tumpel. Denn noch gehen viel zu viele Menschen aus der Arbeitslosigkeit in Pension – so kommt etwa lediglich ein Fünftel der InvaliditätspensionistInnen aus einer Beschäftigung in die Pension. Da müsse in Beschäftigung und die Chance auf Beschäftigung investiert werden, um damit letztlich auch die Pensionen zu finanzieren. Nötig sind nach Auffassung von ÖGB und Arbeiterkammer vor allem: + verstärkte Arbeitsmarktintegration von Jugendlichen + schnellere und langfristige Wiedereingliederung von Frauen nach erziehungs- oder betreuungsbedingten Berufsunterbrechungen + bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf + verbesserte Anrechnung von Ersatzzeiten für Kindererziehung und Arbeitslosigkeit auf die Pension + Vorbeugung vor Krankheiten und Gesundheitsförderung in den Betrieben, um gesundheitliche Probleme von ArbeitnehmerInnen und Invalidität zu verhindern + eine alternsgerechte Arbeitswelt, um die Beschäftigungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen zu sichern + Bonus-Malus-System zur Verbesserung der Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen + und dadurch die Chance für ArbeitnehmerInnen, länger gesund in Arbeit bleiben zu können Zur Finanzierung verweisen Foglar und Tumpel auf die derzeitige Schieflage beim Steueraufkommen: Arbeit wird zu hoch besteuert, Vermögen kaum. Nötig ist nach Auffassung von ÖGB und AK ein verstärkter Beitrag der Reichen zu Finanzierung des Staates.