Lohnerhöhungen: Wegen der momentanen Wirtschaftslage fallen 2014 die Lohnerhöhungen für die Arbeitnehmer eher gedämpft aus. Die Verhandlungsrunden sind von der Inflationsprognose geprägt. Der Mindestlohn steigt auf 1.688 Euro. Die Bandbreite der Lohnerhöhungen reicht von 2,5 bis 3,2 Prozent, die Zulagen legen rund 2,1 Prozent zu. Im Handel steigt ab Jänner 2014 das Mindestgehalt erst einmal auf 1.450 Euro brutto. Bis zur Grenze von 1.850 Euro steigen die Gehälter um 2,55 Prozent, darüber um 2,5 Prozent. Lehrlinge erhalten gestaffelte Aufschläge von 14 Euro im ersten Lehrjahr, 20 Euro im zweiten, 30 Euro im dritten und 26 Euro im vierten Lehrjahr.
Pensionen: Sie werden kommendes Jahr um 1,6 Prozent angehoben. Bei den Mindestpensionen wird die Teuerung immerhin in vollem Umfang abgegolten - damit erhalten die Bezieher einer Ausgleichszulage um 2,4 Prozent mehr. Damit ergibt sich für Ausgleichszulagenbezieher ein Bruttowert von 857,73 Euro pro Monat, für Ehepaare 1286,03 Euro.
Pensionskonto: Für Versicherte ab dem Jahrgang 1955 soll klar erkennbar sein, welche Ansprüche bereits für die künftige Pension angehäuft sind - und wie sehr sich längeres Arbeiten auszahlt.
All diese Eingriffe sind übrigens nicht Resultat des jüngsten Koalitionspakts, sondern früherer Reform- und Sparpakete. Die Regierung erhofft sich davon einen kräftigen Anstieg des faktischen Pensionsantrittsalters.
Mehr Transparenz bei den Gehältern: Ziel ist, Gehaltsunterschiede zwischen Männer und Frauen transparenter zu machen. Bereits im Jänner 2011 wurde mit der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz beschlossen, dass Unternehmen verpflichtet sind, die durchschnittlichen Gehälter anonymisiert offenzulegen. Ursprünglich mussten nur große Firmen ab 1.000 Arbeitnehmern Einkommensberichte legen, zuletzt waren es 2013 auch Betriebe ab 250 Mitarbeitern und ab 2014 sind auch Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten zur Information verpflichtet.
Gesundheit: Bis zu drei Monate Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit können ab 2014 von Angehörigen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist Pflegegeldstufe drei, bei Kindern und Demenz Stufe eins.
Bei der Brustkrebsvorsorge gilt ab Jänner ein Einladungssystem: Alle zwei Jahre erhalten Frauen zwischen 45 und 69 Jahren einen Brief mit der Aufforderung zur Mammografie.
Für Volksschüler - Mädchen und Buben - gibt es die kostenlose HPV-Impfung, gegen Humane Papilomviren, die Krebs auslösen können.
Die Elektronische Gesundheitsakte (Elga) geht teilweise in Betrieb. Gespeichert werden die Gesundheitsdaten noch nicht, Patienten haben aber ab Jänner die Möglichkeit, ihre Teilnahme an Elga zu widerrufen.
Indirekt teurer werden Medikamente, die Rezeptgebühr steigt um zehn Cent auf 5,40 Euro.
Prämie bei Bausparen und Zukunftsvorsorge: Keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Die Bausparprämie bleibt bei 1,5 Prozent. Für die Zukunftsvorsorge gibt es weiterhin 4,25 Prozent.
Kontonummer und Bankleitzahl: Ab 1. Februar 2014 ist für alle Überweisungen und Lastschriften in Österreich die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) zu verwenden. Dafür dauert künftig eine elektronische Euro-Überweisung innerhalb der EU nur noch einen Bankgeschäftstag und das zum gleichen Preis wie eine Inlandstransaktion. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU muss noch bis 1. Februar 2016 zusätzlich zur IBAN die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) angegeben werden.
Verkehr: Das Jahres-Pickerl für Pkws kostet nun 82,70 Euro und wird limettenfarbig sein. Verkehrssünder müssen damit rechnen, bald EU-weit Strafen zu zahlen. Nach jahrzehntelangen Verhandlungen soll das grenzüberschreitende Strafmandat im ersten Halbjahr kommen.
Pferdehaltung: Aufgrund einer EU-Bestimmung müssen Landwirte, die nebenbei Pferde einstellen, dafür ab 1. Jänner 20 Prozent Mehrwertsteuer verrechnen. Derzeit sind etwa 90.000 Pferde von ihren Eigentümern bei Bauern oder Reitställen eingestellt. "Ich glaub mich tritt ein Pferd" (Anm.Wilfried). Geschätzte Mehreinnahmen aus Steuern ca. 3,5 Mio. Euro.
Neue, verbesserte Regeln für Haustürgeschäfte und Internethandel: Über die Hauptleistung hinausgehende Zahlungen müssen ausdrücklich extra vereinbart werden, etwa eine Bearbeitungsgebühr oder eine Stornoversicherung. Unangemessenen Extrakosten sind nicht erlaubt, Zusatzkosten müssen ausdrücklich sichtbar gemacht werden und dürfen nicht irgendwo 'versteckt' werden. Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen wird grundlegend neu gefasst. Die Richtlinie geht von sieben Werktagen auf 14 Kalendertage hinaufgesetzt. Das Widerrufsrecht bei fehlender oder falscher Belehrung erlischt erst nach zwölf Monaten und vierzehn Tagen.
Arbeitsmarkt-Öffnung für Rumänen und Bulgaren: Ab 1. Jänner 2014 haben auch Arbeitnehmer aus den jungen EU-Ländern Rumänien und Bulgarien freien Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt. Für Polen, Ungarn, Tschechen, Slowaken, Slowenen und Bürger der drei baltischen Republiken galt die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit schon seit 1. Mai 2011.