Die Vignette für das Jahr 2022. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife jährlich an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) angepasst und für 2022 um 1,4 Prozent angehoben. Somit wird die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 93,80 Euro und jene für Motorräder 37,20 Euro kosten. Die neue Vignette wird wie immer rechtzeitig in den letzten Novembertagen bei rund 6.000 ASFINAG-Vignettenvertriebspartnern im In- und Ausland erhältlich sein und ist ab 1. Dezember 2021 gültig. mehr ->

• Sozialversicherung. Die neuen Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2022 ergeben sich durch die Aufwertungszahl von 1,021. Daraus resultiert, dass der pflichtversicherte Lohnbereich (Monatslohn) im Jahr 2021 zwischen der Geringfügigkeitsgrenze von € 485,85 und der Höchstbeitragsgrundlage von € 5.670,00 liegt. mehr ->

VIGNETTE für 2021 ist APFELGRÜN. Die Preise für die Autobahnvignette werden diesmal um 1,5% angehoben. Die Jahresvignette (gültig von 1. Dezember 2020 bis 31. Jänner 2022) kostet für PKW € 92,50 und für Motorrad € 36,70. mehr ->

Spritpreis-Verordnung verlängert. Die Spritpreise dürfen weiterhin nur einmal täglich - um 12 Uhr - erhöht werden. Preissenkungen sind hingegen jederzeit und beliebig oft möglich. Dieses System für transparentere Spritpreise wurde 2009 eingeführt und auch schon mehrfach verlängert. Die bisher gültige Verordnung wäre mit 31.12.2019 ausgelaufen. Die aktuelle Spritpreis-Verordnung gilt nun bis Ende Dezember 2022.

• Sozialversicherung. Die neuen Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2020 ergeben sich durch Aufwertung und Anpassung der Werte des Jahres 2019. Die Aufwertungszahl wird für die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage und der beitragsbezogenen festen Beträge herangezogen und beträgt so für das Jahr 2020 1,031; also ohne Amtsdeutsch: 3,1 Prozent. Daraus resultiert, dass der pflichtversicherte Lohnbereich (Monatslohn) im Jahr 2020 zwischen der Geringfügigkeitsgrenze von € 460,66 und der Höchstbeitragsgrundlage von € 5.370,00 liegt.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Das Pensionsanpassungsgesetz 2020 führt zu einer gestaffelten Pensionserhöhung. Pensionen bis 1.111 € brutto werden um 3,6% steigen (auch Ausgleichszulage und Opferrenten). Bis zu einer Höhe von 2.500 € erfolgt eine schrittweise Absenkung bis auf den gesetzlichen Inflationswert von 1,8%. Auf übrige Pensionen kommt der gesetzliche Anpassungsfaktor von 1,8% zum Tragen, wobei ein Deckel von 94 € für Gesamtpensionen über 5.220 € eingezogen wurde. Außertourlich wird außerdem die Ausgleichszulage für Ehepaare angehoben (im Jahr 2020 steigt sie von 1.398,97 € auf 1.472 €).

Der Krankenversicherungsbeitrag für Selbständige und Landwirte wird von 7,65% auf auf 6,8% abgesenkt - die damit zusammenhängenden Kosten werden vom Bund getragen.

Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) wird von 400 € auf 800 € verdoppelt,


Die Liste ist unvollständig, wird aber anlassbezogen ergänzt.

• Sozialversicherung. Die neuen Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2019 ergeben sich durch Aufwertung und Anpassung der Werte des Jahres 2018. Die Aufwertungszahl wird für die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage und der beitragsbezogenen festen Beträge herangezogen und beträgt so für das Jahr 2019 1,020; also ohne Amtsdeutsch: 2 Prozent. Daraus resultiert, dass der pflichtversicherte Lohnbereich (Monatslohn) im Jahr 2019 zwischen der Geringfügigkeitsgrenze von € 446,81 und der Höchstbeitragsgrundlage von € 5.220,00 liegt.
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• Weiter- und Selbstversicherung. In der Kranken- und Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit sich selbst zu versichern (Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte gem § 19a ASVG). Geringfügig Beschäftigte, die sonst nicht pflichtversichert sind, können sich auf Antrag in der Kranken- und Pensionsversicherung zu einem Pauschalbeitrag selbstversichern. Der monatlicher Pauschalbeitrag für KV und PV beträgt € 63,07. Aus einem Jahr Selbstversicherung resultiert eine Monatspension (14 Bezüge) von rund € 8,00.
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• Pflegegeld.

Stufe 1 € 157,30
Stufe 2 € 290,00
Stufe 3 € 451,80
Stufe 4 € 677,60
Stufe 5 € 920,30
Stufe 6 € 1.285,20
Stufe 7 € 1.688,90

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• Familienbonus Plus.
Von der Regierung Türkis-Blau wurde der „Familienbonus Plus“ beschlossen. Ab 1. Jänner 2019 steht ein Steuerabsetzbetrag von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr zur Verfügung, wenn ausreichend Einkommensteuer bezahlt wird. D.h. wird nicht ausreichend Steuer bezahlt, bekommt man - NoNa - weniger als die 1.500 Euro. Die Grafik (siehe links) zeigt das klar auf. Sogenannte Gutverdiener bekommen die vollen 1.500 Euro. Ist man allerdings kein Gutverdiener, bekommt man nicht die vollen € 1.500.- sondern nur anteilig davon. Verdient man so wenig (meist sind das Alleinerziehende, die auch keinen Vollzeitberuf ausüben können), dass man gar keine Lohnsteuer zahlen muss, bekommt man von dem Familienbonus Plus gar nichts. Stattdessen erhalten diese GeringstverdienerInnen künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von max. 250 Euro pro Kind und Jahr. Also in der Praxis 250 für 'die da unten' und 1.500 Euro für die Anderen; als ob 'die da unten' (Jörgi und seine Parteifreunde sprachen da immer vom 'Kleinen Mann') weniger für ihre Kinder bräuchten.
Ein super-klassisches Beispiel für Verteilung von unten nach oben.

• Führerscheinprüfung: Schummeln wird richtig hart bestraft. Wer bei der Führerscheinprüfung schummelt und erwischt wird, darf erst nach neun Monaten abermals antreten. Diese Änderung wurde notwendig, weil immer öfter Führerscheinprüflinge mittels Minikamera und Headset unerlaubt externe Hilfe in Anspruch nahmen. Außerdem ist es nicht mehr möglich, die Fahrprüfung in türkischer Sprache abzuhalten.

• Rettungsgasse: Befahren der Rettungsgasse wird richtig teuer. Das Befahren der Rettungsgasse wird ein Vormerkdelikt. Der Strafrahmen liegt bei bis zu 2.180 Euro. Auch einspurige Kraftfahrzeuge können von dieser neuen Regelung betroffen sein, nämlich dann, wenn sie bei der unerlaubten Durchfahrt ein Einsatzfahrzeug behindern.

• Anhebung des Schutzalters für Rauchen & Alkohol. Das Schutzalters für Tabak- und Alkoholkonsum wird für Jugendliche von 16 auf 18 Jahre angehoben.

• Ausgehzeiten. Jugendliche bis 14 Jahre dürfen in Zukunft bis 23.00 Uhr ausbleiben, zwischen 14 und 16 Jahre bis 1.00 Uhr. Ab 16 Jahren gibt es keine Grenzen mehr.

• Pensionsanpassung für 2019. Für Pensionen bis € 1.115 wir diese um 2,6% angehoben. Für Pensionen zwischen 1.115 (ASVG-Median-Pension) und 1.500 Euro wird die Erhöhung von 2,6 Prozent auf die Inflationsanpassung von 2,0 Prozent abgeschliffen. Von 1.450 bis zur ASVG-Höchstpension von 3.402 Euro wird die Inflation von 2,0 Prozent abgegolten. Für darüber liegende Pensionen gibt es einen monatlichen Fixbetrag von 68 Euro.

Die Liste ist unvollständig, wird aber anlassbezogen ergänzt.

Zur Jahresmitte treten einige Gesetzesänderungen in Kraft:

* Arbeitslosenbeiträge für Arbeitnehmer - gestaffelte Beiträge
° bis 1.648 Euro                         0 %
° zwischen 1.648 und 1.798 Euro 1 %
° zwischen 1.798 und 1.948 Euro 2 %
° ab 1.948 Euro                          3 %
* Notstandshilfe - Partnereinkommen ohne Belang
* Krankengeld für Klein-Unternehmer - geringeres finanzielles Risiko
* Berufsregister für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie gehobene medizinisch-technische Dienste kommt
* Erwachsenenschutzgesetz (ehem. Sachwalterschaft)
* Mundhygiene für Zehn- bis 18-Jährige 1 mal jährlich gratis, wer Zahnspangen trägt zweimal
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• Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn sich darin Personen unter 18 Jahren befinden.

• Öffi-Fahrscheine der Bundeshauptstadt ab 2018
Die Wiener Linien erhöhen mit 1. Jänner 2018 die Ticketpreise. Die letzte Änderung liegt mehr als drei Jahren zurück. Betroffen sind fast alle Ticketkategorien, auch Schwarzfahren kostet mehr. Die symbolträchtige 365-Euro-Jahreskarte bleibt allerdings bestehen. Und auch andere Vielfahrer-Tickets, wie z.B. die Semesterkarte (bei Online-Kauf), bleiben unverändert. mehr ->
Das Ticketangebot ab 1.1.2018 im Überblick ->

• Pensionsanpassung für 2018
Um eine Pensionserhöhung über der Inflationsrate sicherzustellen, werden Pensionen (inklusive Ausgleichszulage) bis zu einer Höhe von 1.500 € um 2,2% angepasst. Bei Pensionen zwischen 1.500 € und 2.000 € gibt es einen monatlichen Pauschalbetrag von 33 €. Weitergehend bis zu (Ruhe)Bezügen von 3.355 € wird die Inflation (i.H.v. 1,6%) abgegolten. Danach sinkt die Erhöhung linear ab und bei einer Pension von über 4.980 € gibt es überhaupt keine Aufstockung mehr.

• Geringfügigkeitsgrenze neu festgelegt
Ab dem 1. Jänner 2018 beträgt diese dann 438,05 Euro im Monat. Im Jahr 2017 lag sie noch bei 425,70 Euro. mehr ->

• Spenden automatisch im Steuerbescheid
Für Sonderausgaben wie Spenden und Kirchenbeiträge wurde ein automatischer Datenaustausch mit der Finanzverwaltung eingerichtet und kommt ab 2018 (rückwirkend auf 2017) erstmals zur Anwendung. mehr ->

• Digitale Vignette
Zusätzlich zur herkömmlichen Klebevignette kann für das kommenden Jahr auch eine “digitale Vignette” über das Mautsystem der ASFINAG erworben werden. Der Preis ist gleich. Die automatische Kennzeichenerfassung bietet u.a. den Vorteil, dass im Falle eines Scheibenbruchs keine Ersatzvignette mehr nötig ist. Besitzer von Wechselkennzeichen benötigen nicht mehr für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette. mehr ->

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wird laufend ergänzt
erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit !

Das bringt 2017 ->

Familienbeihilfe 2017 mehr ->

Spenden von der Steuer abschreiben. Ab dem kommenden Jahr können bestimmte Sonderausgaben nicht mehr einfach in die Steuererklärungen eingetragen werden, sondern werden bei der Veranlagung nur dann berücksichtigt, wenn die jeweilige Organisation die Daten an das Finanzamt über FinanzOnline gemeldet hat. Unter die Meldepflicht fallen verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgemeinschaften, Spenden an begünstigte Spendenempfänger und Feuerwehren, Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung.
Damit Sie die oben angeführten Zahlungen ab 2017 als Sonderausgabe bei der Veranlagung in Abzug bringen können, müssen Sie der empfangenden Organisation Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum bekanntgeben. Daraus wird ein verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (vbPK SA) ermittelt. Die geleisteten Beträge müssen dann verbunden mit dem vbPK SA über FinanzOnline an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Das bedeutet: Keine Daten – keine Sonderausgaben. Selbstverständlich kann der jeweiligen Organisation die Weiterleitung untersagt werden oder die erforderlichen Daten können zurückbehalten werden. Dies hat als Konsequenz, dass die Zahlungen nicht als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Über FinanzOnline können Sie die für Sie gemeldeten Beträge einsehen.

Handwerkerbonus 2017. Privatpersonen (sowohl Eigentümer als auch Mieter) können für ab dem 1. Juni 2016 von gewerbeberechtigten Handwerkern erbrachte Leistungen, die den eigenen Wohnbereich im Inland betreffen, eine Förderung in Höhe von 20 % beantragen. Die maximal förderbaren Kosten pro Jahr betragen netto € 3.000, die Förderung daher bis zu € 600 pro Jahr.

Autofahrer können ab Anfang des Jahres, sollten sie als Gurtmuffel oder Handy-Telefonierer am Steuer ertappt werden, anhand von Radarfotos belangt werden. Es reicht zukünftig ein Fotobeweis aus. Ein Anhalten ist nicht mehr erforderlich.

Keine Krankenhaus-Selbstbehalte. Eltern müssen für ihre Kinder ab 1.1.2017 diese nicht mehr zahlen. Damit wird eine langjährige Forderung der SPÖ umgesetzt. mehr ->

Die Pensionen werden im kommenden Jahr voraussichtlich um 0,8 Prozent angehoben. Dies ergibt sich aus der Inflation von August 2015 bis Juli 2016, die laut Statistik Austria 0,8 Prozent betragen hat.

Parkgebühr in Wien bis 13.12.2016 ab 1.1.2017
Eine halbe Stunde (Parkschein rot) € 1,00 € 1,05
Eine Stunde (Parkschein blau) € 2,00 € 2,10
Eineinhalb Stunden (Parkschein grün) € 3,00 € 3,15
Zwei Stunden (Parkschein gelb) € 4,00 € 4,20
Fünfzehn Minuten (Parkschein violett) gebührenfrei gebührenfrei

Die Umstellung auf die ab 1. Jänner 2017 gültigen Tarife erfolgte bei Handy Parken automatisch. Das bestehende Guthaben wird auf das Zeitguthaben umgerechnet, das der neuen Gebührenhöhe entspricht. mehr ->

Die Pensionen und die Ausgleichszulagenrichtsätze werden zum 1. Jänner 2016 um 1,2 % angehoben.

Die Steuerreform bringt Arbeitnehmern und Pensionisten ab 1.1.2016 mehr Netto vom Brutto. Wieviel das ausmacht, kann jeder selbst ermitteln - mit dem BMF-Entlastungsrechner - >

Der Kinderfreibetrag wird pro Kind von 220 € auf 440 € erhöht; bei Inanspruchnahme von beiden Elternteilen beträgt dieser 264 € pro Person.

Die Registrierkassenpflicht wird ein wesentlichen Schritt in Richtung Betrugsbekämpfung sein.

Der bisher von Arbeitern und Angestellten unterschiedliche Krankenversicherungsbeitrag wird ab 1.1.2016 auf 3,87% vereinheitlicht.

Die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung wird  um rund € 100,-- pro Monat angehoben.

Die beitragsfreie Mitarbeiterbeteiligung wird von € 1.460,-- auf € 3.000,-- jährlich angehoben.

Im Überblick die wesentlichsten Änderungen der Steuerreform 2015/2016 ->

Auch gibt es einige Verbesserungen im Arbeitsrecht (ergänzt hier am 8.1.2016) bei:

  • All-in-Verträgen,
  • Konkurrenzklauseln,
  • Begrenzungen bei der Rückforderungen von Ausbildungskosten,
  • Auskunftsrechten von Mitarbeitern und bei Teilzeitregelungen,
  • mehr Transparenz bei der Abrechnung (schriftlichen und einklagbar) und
  • ein leichterer Wechsel des Arbeitsplatzes

mehr ->

Fragen und Antworten rund um Gutscheine. Eine Information der AKNÖ.

Rezeptgebühr für ein auf einem Kassenrezept verordnetes Medikament beträgt ab 1. Jänner 2015 € 5,55 (bisher € 5,40) pro Packung

Pensionen und die Ausgleichszulagenrichtsätze werden zum 1. Jänner 2015 um 1,7 % angehoben

Abgasklassenplakette muss auf allen LKW ab 1. Jänner 2015 aufgeklebt sein, ansonsten gilt ein generelles Fahrverbot in Wien, in NÖ (Wiener Umland) und Burgenland. Das Fahrverbot enthält keine Einschränkung bezüglich der Gewichtsklasse der LKW. Daher sind auch Fahrten mit alten Klein- und Kleinst-LKW verboten (zB. Fiskal-LKW, Kleintransporter, Business-Vans oder Geländewagen, die als LKW zugelassen sind). Auch alle ausländischen Lkw werden also ab 1. 1. 2015 bei Fahrten in oder durch die Fahrverbotsgebiete die österreichische Abgasklassenplakette benötigen. mehr ->

Lohnerhöhungen: Wegen der momentanen Wirtschaftslage fallen 2014 die Lohnerhöhungen für die Arbeitnehmer eher gedämpft aus. Die Verhandlungsrunden sind von der Inflationsprognose geprägt. Der Mindestlohn steigt auf 1.688 Euro. Die Bandbreite der Lohnerhöhungen reicht von 2,5 bis 3,2 Prozent, die Zulagen legen rund 2,1 Prozent zu. Im Handel steigt ab Jänner 2014 das Mindestgehalt erst einmal auf 1.450 Euro brutto. Bis zur Grenze von 1.850 Euro steigen die Gehälter um 2,55 Prozent, darüber um 2,5 Prozent. Lehrlinge erhalten gestaffelte Aufschläge von 14 Euro im ersten Lehrjahr, 20 Euro im zweiten, 30 Euro im dritten und 26 Euro im vierten Lehrjahr.

Pensionen: Sie werden kommendes Jahr um 1,6 Prozent angehoben. Bei den Mindestpensionen wird die Teuerung immerhin in vollem Umfang abgegolten - damit erhalten die Bezieher einer Ausgleichszulage um 2,4 Prozent mehr. Damit ergibt sich für Ausgleichszulagenbezieher ein Bruttowert von 857,73 Euro pro Monat, für Ehepaare 1286,03 Euro.

Pensionskonto: Für Versicherte ab dem Jahrgang 1955 soll klar erkennbar sein, welche Ansprüche bereits für die künftige Pension angehäuft sind - und wie sehr sich längeres Arbeiten auszahlt.
All diese Eingriffe sind übrigens nicht Resultat des jüngsten Koalitionspakts, sondern früherer Reform- und Sparpakete. Die Regierung erhofft sich davon einen kräftigen Anstieg des faktischen Pensionsantrittsalters.

Mehr Transparenz bei den Gehältern: Ziel ist, Gehaltsunterschiede zwischen Männer und Frauen transparenter zu machen. Bereits im Jänner 2011 wurde mit der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz beschlossen, dass Unternehmen verpflichtet sind, die durchschnittlichen Gehälter anonymisiert offenzulegen. Ursprünglich mussten nur große Firmen ab 1.000 Arbeitnehmern Einkommensberichte legen, zuletzt waren es 2013 auch Betriebe ab 250 Mitarbeitern und ab 2014 sind auch Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten zur Information verpflichtet.

Gesundheit: Bis zu drei Monate Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit können ab 2014 von Angehörigen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist Pflegegeldstufe drei, bei Kindern und Demenz Stufe eins.
Bei der Brustkrebsvorsorge gilt ab Jänner ein Einladungssystem: Alle zwei Jahre erhalten Frauen zwischen 45 und 69 Jahren einen Brief mit der Aufforderung zur Mammografie.
Für Volksschüler - Mädchen und Buben - gibt es die kostenlose HPV-Impfung, gegen Humane Papilomviren, die Krebs auslösen können.
Die Elektronische Gesundheitsakte (Elga) geht teilweise in Betrieb. Gespeichert werden die Gesundheitsdaten noch nicht, Patienten haben aber ab Jänner die Möglichkeit, ihre Teilnahme an Elga zu widerrufen.
Indirekt teurer werden Medikamente, die Rezeptgebühr steigt um zehn Cent auf 5,40 Euro.

Prämie bei Bausparen und Zukunftsvorsorge: Keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Die Bausparprämie bleibt bei 1,5 Prozent. Für die Zukunftsvorsorge gibt es weiterhin 4,25 Prozent.

Kontonummer und Bankleitzahl: Ab 1. Februar 2014 ist für alle Überweisungen und Lastschriften in Österreich die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) zu verwenden. Dafür dauert künftig eine elektronische Euro-Überweisung innerhalb der EU nur noch einen Bankgeschäftstag und das zum gleichen Preis wie eine Inlandstransaktion. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU muss noch bis 1. Februar 2016 zusätzlich zur IBAN die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) angegeben werden.

Verkehr: Das Jahres-Pickerl für Pkws kostet nun 82,70 Euro und wird limettenfarbig sein. Verkehrssünder müssen damit rechnen, bald EU-weit Strafen zu zahlen. Nach jahrzehntelangen Verhandlungen soll das grenzüberschreitende Strafmandat im ersten Halbjahr kommen.

Pferdehaltung: Aufgrund einer EU-Bestimmung müssen Landwirte, die nebenbei Pferde einstellen, dafür ab 1. Jänner 20 Prozent Mehrwertsteuer verrechnen. Derzeit sind etwa 90.000 Pferde von ihren Eigentümern bei Bauern oder Reitställen eingestellt. "Ich glaub mich tritt ein Pferd" (Anm.Wilfried). Geschätzte Mehreinnahmen aus Steuern ca. 3,5 Mio. Euro.

Neue, verbesserte Regeln für Haustürgeschäfte und Internethandel: Über die Hauptleistung hinausgehende Zahlungen müssen ausdrücklich extra vereinbart werden, etwa eine Bearbeitungsgebühr oder eine Stornoversicherung. Unangemessenen Extrakosten sind nicht erlaubt, Zusatzkosten müssen ausdrücklich sichtbar gemacht werden und dürfen nicht irgendwo 'versteckt' werden. Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen wird grundlegend neu gefasst. Die Richtlinie geht von sieben Werktagen auf 14 Kalendertage hinaufgesetzt. Das Widerrufsrecht bei fehlender oder falscher Belehrung erlischt erst nach zwölf Monaten und vierzehn Tagen.

Arbeitsmarkt-Öffnung für Rumänen und Bulgaren: Ab 1. Jänner 2014 haben auch Arbeitnehmer aus den jungen EU-Ländern Rumänien und Bulgarien freien Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt. Für Polen, Ungarn, Tschechen, Slowaken, Slowenen und Bürger der drei baltischen Republiken galt die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit schon seit 1. Mai 2011.