Standpunkt 69.3: Glyphosat
Die EU-Mitgliedstaaten haben am 29.11.2017 mehrheitlich beschlossen (u.a. auch deswegen mehrheitlich, weil der deutsche Agrarminister Schmidt (CSU) quasi im Alleingang als Zünglein an der Waage dem Kreis der Zulassungs-Befürwortern zur Mehheit verholfen hat), dass das umstrittene Pestizid Glyphosat EU-weit für weitere fünf Jahre zugelassen wird. Mit dieser Entscheidung wurde die Chance vergeben, endlich den Ausstieg aus Glyphosat zu erreichen. Neben Österreich – der österreichische Nationalrat hatte Landwirtschaftsminister Rupprechter im Oktober an ein klares Nein Österreichs zu Glyphosat gebunden – haben auch Frankreich, Italien, Belgien, Griechenland, Kroatien, Zypern, Luxemburg und Malta gegen die Zulassung votiert.
SPÖ-EU-Abgeordnete Karin Kadenbach kritisiert: "Der Schutz der Gesundheit der Menschen muss klar Vorrang gegenüber den Profitinteressen der Agrochemie-Lobby haben. Das sehen leider nicht alle Mitgliedstaaten so." Immerhin konnte durchgesetzt werden, dass die EU-Kommission eine Zulassung von fünf statt zehn Jahren vorschlägt.
Jetzt will die SPÖ auf nationaler Ebene für ein rasches Glyphosat-Verbot sorgen, denn die Gesundheit der Menschen hat Priorität. mehr ->
Wichtig zu wissen:
Können Mitgliedstaaten die Anwendung von Glyphosat auf ihrem Gebiet verbieten, auch wenn der Wirkstoff auf EU-Ebene zugelassen ist?
Ja. Nationale Verbote von Glyphosat-basierten Pflanzenschutzmitteln oder die Einschränkung ihrer Nutzung wären trotz einer Zulassung des Wirkstoffs auf EU-Ebene möglich. Die EU-Staaten müssen sich also nicht hinter der Europäischen Kommission verstecken. (Andersherum gilt aber: Wenn ein Wirkstoff auf EU-Ebene nicht zugelassen ist, dürfen die Mitgliedstaaten eine Nutzung von Glyphosat-basierten Pflanzenschutzmitteln auf ihrem Gebiet nicht erlauben.) [entnommen aus https://ec.europa.eu/germany/news/hintergrund-fragen-und-antworten-zu-einer-m%C3%B6glichen-neuzulassung-von-glyphosat_de]
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