Wer räumt wo? Klare Zuständigkeiten in Wien
Für die Betreuung der öffentlichen Straßen in Hinblick auf Reinigung und Winterdienst ist die MA 48 zuständig.
Für die winterliche Betreuung der Gehsteige von 6-22 Uhr sind grundsätzlich die Liegenschaftseigentümer zuständig. Im Zuge der Novellierung der Gehsteigverordnung im Jahre 2012 kam es zu einigen Änderungen in diesem Bereich: So besteht beispielsweise für LiegenschaftseigentümerInnen bzw. beauftragte Firmen die volle Räumpflicht für Gehsteige, die unmittelbar an Behindertenparkplätzen angrenzen. Des Weiteren ist nun die Ablagerung des Schnees von schmalen Gehsteigen (schmäler als 1,5 m) in der Parkspur möglich, sofern der Verkehr nicht behindert wird bzw. es zu keiner Gefährdung kommt.
Für das Autobahn- und Schnellstraßennetz (sowie auch der Tangente) einschließlich der Auf- und Abfahrten ist die ASFINAG zuständig.
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