Rederecht für EU-Abgeordnete im Plenum des Nationalrats
Erstmals Rederecht für EU-Abgeordnete im Plenum des Nationalrats in Anspruch genommen
Am 1. August 2015 ist das Rederecht für EU-Abgeordnete im Nationalrat zu Europathemen in Kraft getreten. Pro Klub darf eine EU-Abgeordnete bzw. ein EU-Abgeordneter bei Europadebatten wie der „Aktuellen Europastunde“ oder EU-Erklärungen der Regierung ans Rednerpult.
Mehr Öffentlichkeit für Europathemen
Die nationale und europäische Politik wird durch das Rederecht besser verzahnt. Der österreichische Nationalrat verfügt über weitreichende Mitwirkungsmöglichkeiten in EU-Angelegenheiten. Europapolitik greift stark in die Entscheidungen des Nationalrats ein, umgekehrt hat der Nationalrat viele Befugnisse mit europapolitischen Auswirkungen. Ziel ist, Europapolitik im Nationalrat stärker in den Fokus zu rücken und insgesamt in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen.
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SPÖ-EU-Delegationsleiterin Evelyn Regner hat das beschlossene Rederecht für EU-Abgeordnete im Plenum des Nationalrats bei erster Gelegenheit, am 6. Oktober 2015 in Anspruch genommen.
FPÖ gegen ein Rederecht für EU-Abgeordnete
Die FPÖ lehnte heuer im Frühjahr die Änderung der Geschäftsordnung zugunsten des Rederechts als „Systemwidrigkeit“ und „Unterwerfungsakt“ ab – ihrer Ansicht nach sei ein Blick über die Landesgrenzen hinweg nicht nötig; das Sprechen im Plenum des Parlaments soll dessen Mitgliedern, dem Rechnungshof-Präsidenten und der Regierung vorbehalten bleiben.
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Das hinderte FPÖ-EU-Delegationsleiter Vilimsky nicht daran, vom Rederecht Gebrauch zu machen.