Pensionisten-Absetzbetrag 'Neu'
Alleinverdienende Pensionisten-Ehepaare, die mehr als einen Brutto-Monats-Bezug von 1.750 Euro erhielten, hatten keinen Anspruch mehr auf den Pensionistenabsetzbetrag. Dieser abrupte Unterbruch wurde nun behoben. Ab sofort (rückwirkend ab 1.1.2013) gilt eine Ausschleifregelung zwischen 1.750 und 2.200 Euro und kann je nach Bezugshöhe bis zu 500 Euro pro Jahr betragen. mehr ->