Mythen und Fakten zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung


Mythen und Fakten zur Bedarfsorientierte Mindestsicherung
 

„Die Mindestsicherung belastet unser Budget“, „Zu viele erschleichen sich Leistungen“… sind nur einige der Behauptungen, die in der Diskussion um die Mindestsicherung eingebracht werden. Es ist an der Zeit, Fakten statt Vorurteile sprechen zu lassen und eine nüchterne Diskussion über Armutsbekämpfung in Österreich zu führen.

Seit 2010 dient die sogenannte „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ als Maßnahme zur Armutsbekämpfung in Österreich. Seit ihrer Einführung ist der Anteil der armutsgefährdeten Menschen in Österreich gesunken. Wen unterstützt die Mindestsicherung und wie viel kostet sie dem Staat wirklich?

1 – Zwei Drittel der BezieherInnen sind Frauen und Kinder

Derzeit beziehen etwa 250.000 Menschen Mittel aus der Mindestsicherung.

Unter den Frauen befinden sich viele Alleinerzieherinnen, Frauen ohne Anspruch auf eine eigene Pension und Frauen, die Teilzeit arbeiten, aber zu wenig verdienen, um sich (und Angehörige) zu versorgen.

2 – Im Durchschnitt erhält eine Person 300 Euro

Der Maximalbetrag (828 Euro) wird selten ausbezahlt.

Rund 75 Prozent der BezieherInnen sind „AufstockerInnen“ – sie arbeiten zwar, verdienen aber zu wenig, um sich und Angehörige zu versorgen.

3 – Für die Mindestsicherung werden nur 0,8 Prozent des Budgets aufgewendet

2015 wurden dafür etwa 870 Millionen Euro ausgegeben. Was viel klingt, relativiert sich im Vergleich mit anderen Ausgaben: Für den Bereich Marktordnung und Fischerei waren beispielsweise im selben Jahr 733 Millionen Euro veranschlagt. Kürzungen in diesem Bereich hätten budgetär keinen positiven Effekt, würden aber real Existenzen bedrohen und zu Verelendung führen.

4 – Die Treffsicherheit der Mindestsicherung liegt bei 99,2 Prozent

Die Behauptung, es gäbe „Förderbetrug“, ist eine Mär.

Wer Anspruch auf Mindestsicherung hat, ist klar geregelt – und der Bezug wird genau kontrolliert. Nur bei 0,8 Prozent der BezieherInnen kommt es zu Sanktionen wegen falscher Angaben oder der Weigerung, Jobangebote anzunehmen.

5 – Nur 0,18 Prozent der Bevölkerung leben zur Gänze von der Mindestsicherung

Das entspricht 8 Prozent aller BezieherInnen.

Der Bezug von Mindestsicherung hat nichts mit „Faulheit“ oder „Arbeitsscheue“ zu tun. Ein Drittel der BezieherInnen sind Kinder und PensionistInnen – sie dürfen gar nicht arbeiten.

Die überwiegende Mehrheit der Menschen arbeitet, ist in Pension oder bezieht noch andere Leistungen, hat aber zu wenig zum Leben.

In einer solidarischen Gesellschaft werden Anstrengungen unternommen, um Menschen vor Armut zu bewahren. Die Mindestsicherung ist eine Form davon und unterstützt die Schwächsten in der Gesellschaft. Der Aufwand von weniger als 1 Prozent des Budgets ist verkraftbar.

Details können auf http://orf.at/stories/2285355/2285356/ nachgelesen werden.

Sunday, July 31, 2016 9:34:00 PM
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