Mythen & Fakten zu den Öffis
Mythen und Fakten zu den Öffis | Wiener Linien
Hier gehts zum Originaldokument der Wiener Linien ->
Mythos 1: Am Zebrastreifen haben FußgängerInnen immer Vorrang, auch vor der Bim.
Falsch: Auf einem ungeregelten Schutzweg (also ohne Ampel) hat die Straßenbahn Vorrang – auch vor FußgängerInnen!
Das hat mit dem langen Bremsweg der Bim zu tun: Betritt ein(e) FußgängerIn den Zebrastreifen, kann eine Straßenbahn nicht so schnell stehen bleiben wie ein Auto. Außerdem können sich Fahrgäste verletzen, wenn die Bim abrupt bremsen muss.
Daher: Bevor Sie einen Zebrastreifen ohne Ampel überqueren, schauen Sie bitte genau, ob sich eine Straßenbahn nähert. Rechtsgrundlage nachlesen ->
Mythos 2: Wenn ich die Notbremse ziehe, muss ich Strafe zahlen.
Falsch: Unsere Sicherheitseinrichtungen sind dafür da, dass Sie sie benutzen, wenn Sie oder ein anderer Fahrgast in Gefahr sind oder Hilfe brauchen. In diesem Fall bitten wir Sie ausdrücklich darum, die Notrufstelle oder Notbremse zu benutzen!
Was allerdings nicht gestattet ist, ist die missbräuchliche Verwendung der Sicherheitseinrichtungen. Wer "nur zum Spaß" die Notbremse zieht, wird dafür zur Rechenschaft gezogen und muss auch eine Gebühr zahlen. Die genaue Regelung finden Sie in unseren Beförderungsbedingungen ->
Mythos 3: Ich brauche nichts zu melden, die haben eh die Videoaufzeichnung.
Falsch: Unsere Stationen und Fahrzeuge sind mit Videoüberwachung ausgerüstet, ein Teil der Geräte speichert die Daten für 48 Stunden.
Die Aufzeichnungen dürfen jedoch nur für bestimmte Zwecke ausgewertet werden, bei Diebstählen etwa nur, wenn sie von der Polizei angefordert werden – und das muss innerhalb von 48 Stunden nach dem Vorfall geschehen.
Daher: Bitte rufen Sie sofort die Polizei und erstatten Sie Anzeige! Nur so können Daten der Videoüberwachung bei Bedarf ausgewertet werden. Mehr zur Videoüberwachung in Öffis ->
Monday, March 14, 2016 5:49:00 PM
Rate this Content
0
0 Votes