Märchen und Fakten zum türkis-blauen Arbeitszeitgesetz-NEU
Eine Zusammenfassung und Erst-Einschätzung seitens GPA-djp zum Initiativantrag "Änderung des Arbeitszeitgesetzes". mehr ->
Märchen Nr. 1: Die Vier - Tage - Woche ist neu und ein großes Plus.
Fakt ist: Die 4 - Tage - Woche gibt es längst. Sie ist in § 4 Abs 8 Arbeitszeitgesetz (AZG) verankert und durch Betriebsvereinbarung regelbar. An dieser Regelung wird auch nichts geändert. Im Gesetzesentwurf ist keinerlei Anspruch der ArbeitnehmerInnen auf eine Vier - Tage - Woche vorgesehen!
Märchen Nr. 2: Freiwilligkeit bei Überstunden.
Fakt ist: Wie die Praxis zeigt, erfolgt Überstundenleistung nur sehr selten freiwillig. Der Druck des Arbeitgebers und die Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes spielen hier oftmals eine maßgebliche Rolle. Es ist also scheinheilig, von Freiwilligkeit zu sprechen. ArbeitnehmerInnen werden allein gelassen, dem Schutzzweck des Arbeitszeitgesetzes wird zuwidergehandelt.
Märchen Nr. 3: Überstunden können abgelehnt werden.
Fakt ist:: Die Möglichkeit der Ablehnung von Überstundenleistung gibt es bereits und zwar schon ab der 9. Stunde (!). Im Arbeitszeitgesetz (§ 6 Abs.2 ) ist klar geregelt, dass ArbeitnehmerInnen nur zur Überstundenleistung herangezogen werden können, wenn nicht berücksichtigungswürdige Interessen entgegenstehen. Diese Bestimmung bleibt dem Gesetzesentwurf nach auch erhalten. Schon bisher war Überstundenarbeit bis zu 12 Stunden unter bestimmten Voraussetzungen möglich und für diese Fälle existiert auch ein entsprechendes Benachteiligungsverbot. Das Ablehnungsrecht für die die 11. und 12. Stunde ist also keine völlig neue Errungenschaft.
Märchen Nr. 4: Im Durchschnitt wird niemand mehr als 48 Wochenstunden arbeiten.
Fakt ist: Diese Absicherung ist kein Entgegenkommen der Regierung, sondern durch die Arbeitszeitrichtlinie der EU vorgegeben. § 9 Abs. 4 AZG bleibt daher auch erhalten. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf innerhalb eines 17 - wöchigen Zeitraumes 48 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung des Durchrechenzeitraumes ist nur durch Kollektivvertrag möglich.
Märchen Nr. 5: Überstunden werden natürlich wie bisher bezahlt.
Fakt ist: Mit Kollektivvertrag wird Zeitguthaben bei diversen Arbeitszeitmodellen in Zukunft nicht nur in den nächsten Durchrechnungszeitraum, sondern in die nächsten Durchrechnungszeiträume übertragbar sein. Die Auszahlung von Mehrarbeit kann sich damit um Jahre verzögern bzw. das Zustandekommen von Überstunden wird dadurch vermieden.
Fakt ist: Bei Gleitzeit kann in Zukunft 5 mal pro Woche bis zu 12 Stunden gearbeitet werden. Im Gleitzeitkontext handelt es sich dabei im Regelfall um Normalarbeitszeit, auch was die 11. und 12. Stunde betrifft. Es gibt also bei Konsumation keine Zuschläge. Sehr lange Durchrechnungszeiträume können ArbeitnehmerInnen hier um viel Geld bringen. Eine 11. und 12. Stunde sind derzeit nur mit Zuschlag möglich, künftig gelten sie als Normalarbeitszeit.
Märchen Nr. 6: Die Gesundheit der Arbeitnehmer/innen ist wichtig.
Fakt ist: Schon nach 8 Stunden sinkt die Leistungsfähigkeit; während die Konzentration sinkt, steigt die Unfallgefahr. UND: Zu langes Arbeiten macht krank. Die Kosten, die sich in der Folge auch für Betriebe ergeben, sind oftmals verdeckt. Sie werden freilich noch zunehmen, denn die Regierung steuert auch auf Einsparungen bei der Prävention von arbeitsbezogenen Gefahren und Erkrankungen zu.
Märchen Nr. 7: Die Regierung hat sich mit ihrem Modell an der Einigung der Sozialpartnervereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung orientiert.
Fakt ist: Es hat nie eine Sozialpartnervereinbarung zur „Arbeitszeitflexibilisierung“ gegeben. Wahr ist, dass bis Juni 2017 über eine ganze Reihe von Forderungen der Arbeitgeber Innen und ArbeitnehmerInnen geredet wurde. Die Arbeitgeber Innen waren in den Verhandlungen nicht bereit auf Forderungen der ArbeitnehmerInnenseite einzugehen. Genau deshalb hat es am Ende keine Sozialpartnervereinbarung gegeben. Von einer Einigung kann jedenfalls keine Rede sein. Die Regierung will jetzt nur die Forderungen der Arbeitgeber umsetzen und geht teilweise sogar über diese hinaus.
Liebe Kollegin,
Lieber Kollege,
die Regierung hat letzten Donnerstag ohne Zeit für Begutachtung ihren Plan zur Einführung des 12-Stunden-Arbeitstages und der 60-Stunden-Arbeitswoche im Parlament eingebracht. Nach einer ersten Durchsicht des Gesetzentwurfes steht fest: seine Realisierung würde schwerwiegende Folgen für die Gesundheit, das Einkommen und das Familienleben aller ArbeitnehmerInnen in Österreich haben.
Ich habe schon Donnerstagabend in der ZIB 2 im ORF klargemacht, was wir von dieser Vorgangsweise halten. Wir setzen uns gegen diesen Angriff auf die Lebensqualität und Gesundheit von arbeitenden Menschen zur Wehr.
Unwahrheit: Es hat nie eine Sozialpartnervereinbarung zur "Arbeitszeitflexibilisierung" gegeben. Das ist die Unwahrheit. Wahr ist, dass bis Juni 2017 über eine ganze Reihe von Forderungen der Arbeitgeber geredet wurde. Über die Forderungen der ArbeitnehmerInnenseite wurde trotz zahlreicher Gespräche nicht verhandelt. Genau deshalb hat es am Ende keine Sozialpartnervereinbarung gegeben. Von einer Einigung kann daher keine Rede sein.
Gewinnmaximierung statt Arbeitnehmerschutz: Geht es nach der Regierung, wird der 12-Stunden-Tag von der Ausnahme zum Regelfall. Bisher sind 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gebunden (Verhinderung eines wirtschaftlichen Nachteils). Im Wesentlichen geht es darum, den Betrieb vor Schaden zu bewahren. Der Arbeitgeber muss die Voraussetzungen nachweisen, daher ist 12 / 60 die Ausnahme geblieben. Künftig soll 12 / 60 aber an keine Voraussetzungen gebunden sein. Der Arbeitgeber kann es anordnen, wann immer er will. Er kann sogar damit kalkulieren, nur um die Gewinnspanne zu erhöhen.
Der Arbeitgeber sitzt auf dem längeren Ast: Freiwilligkeit im Arbeitsrecht ist ein sehr relativer Begriff. Wenn der Arbeitgeber einen Wunsch äußert, dem ArbeitnehmerInnen nicht nachkommen, sind in der Praxis vielfältige Nachteile zu erwarten - von Nichtberücksichtigung bei Beförderungen bis zu Kündigung, im schlimmsten Fall Entlassung, wenn man sich den Wünschen der Arbeitgeber wiederholt widersetzt. Im Gesetzesentwurf ist lediglich ein Ablehnungsrecht aus "überwiegenden persönlichen Interessen" enthalten, von Freiwilligkeit ist keine Rede.
Freizeit gibt's nur, wenn Auftragsflaute herrscht: Auch die Darstellung, dass ArbeitnehmerInnen ihre erworbenen Freizeitansprüche konsumieren können, wann sie wollen, ist realitätsfremd. Freizeit kann nach Regierungsplänen nur konsumiert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Das wird in vielen Fällen nur dann sein, wenn gerade nichts los ist - und nicht dann, wenn der/die ArbeitnehmerIn freie Tage braucht.
Überstundenauszahlung wird auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben, Zuschläge fallen weg: Die Behauptung, dass Überstundenzuschläge erhalten bleiben, ist eine Nebelgranate, weil gleichzeitig von der Ausweitung der Durchrechnungszeiträume gesprochen wird. Denn der Sinn eines Durchrechnungszeitraums liegt darin, dass Mehrstunden, die innerhalb des Durchrechnungszeitraums durch Zeitausgleich ausgeglichen werden, eben ohne Zuschlag abgegolten werden. Wenn man zusätzlich davon spricht, Mehrstunden von einem Durchrechnungszeitraum in den nächsten zu übertragen, werden diese Mehr- und Überstunden zuschlagsfrei 1:1 ausgeglichen - oder eben gar nie, weil sie auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben werden.
Flexibilität darf keine Einbahn sein. Wo die Arbeitgeber die Beschäftigten kapazitätsorientiert einsetzen wollen, brauchen die ArbeitnehmerInnen als Ausgleich Selbstbestimmung, Planbarkeit und Verkürzung der Arbeitszeit.
Egal wie man's regelt - überlanges Arbeiten macht krank. Egal, wie man überlange Arbeitszeiten konkret regelt, und egal, ob freiwillig oder unfreiwillig so lang gearbeitet wird: Überlanges Arbeiten ist schlecht für die Gesundheit, und freiwilliges langes Arbeiten ist nicht wirklich gesünder. Arbeitszeitgesetze sind Schutzgesetze - auch vor Selbstausbeutung!
Mit gewerkschaftlichen Grüßen
Wolfgang Katzian
Präsident des ÖGB