Finanztransaktionssteuer - Eine Million Unterschriften sind klarer Auftrag an ECOFIN
Mehr als eine Million Unterschriften haben internationale Organisation für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) in Europa gesammelt. Anlässlich des Treffen der EU-Finanzminister (ECOFIN) am 11. und 12. Mai in Brüssel übergeben und übermitteln Aktivistinnen und Aktivisten zahlreicher europäischer Netzwerke diese Unterschriften an ihre jeweiligen Regierungen in Paris, Madrid, Rom, Lissabon, Brüssel, London und Wien. Sie fordern vom ECOFIN zügig eine umfassende FTS einzuführen und die Einnahmen für den Kampf gegen Klimawandel und weltweite Armut zu verwenden.
„Die Finanztransaktionssteuer hat sich inzwischen zur populärsten Steuer in der Geschichte entwickelt. Sie muss daher mehr sein als eine Etappenlösung mit vielen Schlupflöchern. Wir brauchen daher eine breite Bemessungsgrundlage ohne Ausnahmen für Finanzderivate oder andere Wertpapiere", erklärt David Walch von Attac Österreich.
"Eine Million Unterschriften sind ein klarer Auftrag an den ECOFIN. Die Regierungen sollten die Einnahmen auch für internationale Armutsbekämpfung, Klima- und Umweltschutz nutzen. Diese Mittel könnten einen wichtigen Beitrag zum angekündigten Stufenplan für die Erhöhung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit leisten", erklärt Hilde Wipfel von der Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz (KOO).
Für eine effektive FTT sind für Attac und die KOO folgende Eckpunkte unabdingbar:
• Die Bemessungsgrundlage muss alle Arten von Finanztransaktionen umfassen - darunter insbesondere Derivate und den außerbörsliche Handel, Pensionsfonds, Market Maker und Repo-Geschäfte.
• Jede Ausnahme oder „Etappenlösung“ führe nur zur Steuervermeidung und zur Verlagerung von Spekulation hin zu nicht oder geringer besteuerten Transaktionen.
• Der Steuersatz soll einheitlich sein. Auch unterschiedliche Steuersätze führen zu Verlagerung von Spekulation.
• Der Steuersatz sollte sich möglichst am Vorschlag der EU-Kommission von 0,1% orientieren.
• Das Herkunftsprinzip und das Ausgabeprinzip müssen zur Anwendung kommen. Damit sind Fluchtmöglichkeiten von der Steuer sehr schwierig. (1)
Briefing-Papier der deutschen Kampagne „Steuer gegen Armut“: "Finanztransaktionssteuer vor dem Durchbruch: Zum Stand und den Perspektiven der Verhandlungen über die Finanztransaktionssteuer: http://tinyurl.com/briefing1505
Überblick über die gesammelten Unterschriften: http://tinyurl.com/zahlen150507
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(1) Das Herkunftsprinzip besagt, dass alle Finanzinstitutionen, die ihren juristischen Sitz im Geltungsbereich des Gesetzes haben, steuerpflichtig sind. Beispiel: Wenn die Deutsche Bank in Hongkong eine beliebige Aktie verkauft oder ein beliebiges Derivat kauft, ist die Steuer fällig. Es bleibt nur die Verlagerung des kompletten Firmensitzes, der oft teurer wird als die Steuer.
Beim Ausgabeprinzip werden alle Vermögenswerte, die aus dem Geltungsbereich des Gesetzes stammen, registriert. Jeder Vermögenstitel, der aus dem Geltungsbereich des Gesetzes stammt, wird besteuert. Beispiel: Wenn eine japanische Bank einem US-Hedgefonds eine Volkswagenaktie verkauft, wird die Steuer fällig. Da die Finanzindustrie alle ihre Geschäfte heute über einige wenige elektronische Plattformen abwickelt, ist die Eintreibung der Steuer technisch sehr einfach.