Das COVID-19 Neuigkeitsrad dreht sich weiter
Die Sozialpartner haben sich mit dem Arbeitsministerium aufgrund der ab 3.11.2020 geltenden neuen Schutzmaßnahmen und der damit verbundenen Einschränkungen auf folgende Anpassungen geeinigt:
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Telefonische Krankmeldungen sind ab 01.11.2020 wieder erlaubt
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Vorlage Bestätigung über berufliche Notwendigkeit von dienstlichen Tätigkeiten während der Ausgangssperre – siehe Mustervorlage ->