Das 2015 beschlossene Nichtrauchergesetz (Teil 3)
571.000 Österreicher haben das „Don’t Smoke“-Volksbegehren bisher unterzeichnet.
Wie lange dauert die Unterstützungsphase?
Das Volksbegehren wird bis 4. April 2018 10.00 Uhr für die Abgabe von Unterstützungserklärungen offenbleiben. Erklärungen können noch bis dahin in mehr als 2.000 Gemeindebehörden unterzeichnet werden sowie online per Handy-Signatur. Je mehr Unterstützungserklärungen bis dahin gesammelt werden, umso deutlicher wird das Anliegen untermauert. Dann hat der Innenminister drei Wochen Zeit, den Termin für die Eintragungswoche festzulegen.
Unterschriften in der jetzigen Unterstützungsphase gelten übrigens schon für das spätere Volksbegehren. Es muss also nicht doppelt unterschrieben werden.
Das Volksbegehren wird von einer breiten Bewegung unserer gesamten Gesellschaft getragen. Die Initiatoren sind:
-
Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres - Präsident der Ärztekammer für Wien
-
Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda - Präsident der Österreichischen Krebshilfe
-
Univ.-Prof. Dr. Hellmut Samonigg - Rektor der Medizinischen Universität Graz und Pastpresident der OeGHO
-
Dr. Daniela Jahn-Kuch - Oberärztin an der Universitätsklinik für Innere Medizin in Graz
Durchgeführt wird es von der Wiener Ärztekammer und der Österreichischen Krebshilfe. Die Initiatoren des Volksbegehrens fordern aus Gründen eines optimalen Gesundheitsschutzes für alle Österreicherinnen und Österreicher eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung für die Beibehaltung der 2015 beschlossenen Novelle zum Nichtraucherschutzgesetz (Tabakgesetz).
Der Vorwurf, „Don’t Smoke“ sei eigentlich eine Anti-FPÖ-Kampagne, lässt Szekeres nicht gelten: Für die Initiative habe es einen einstimmigen Beschluss im Vorstand der Österreichischen Ärztekammer gegeben – und die Ärzteschaft deckt alle politischen Ausrichtungen ab. „Und das Rauchen schadet ja allen, unabhängig der Parteifarbe“, fügt er hinzu.
mehr ->