Das 2015 beschlossene Nichtrauchergesetz (Teil 2)
Wiener Ärztekammer startet Volksbegehren
Das Ärztekammer-Präsidium hat einstimmig beschlossen, ein Volksbegehrens für die Beibehaltung des Nichtrauchergesetzes einzuleiten. Das Nichtrauchergesetz aus dem Jahr 2015 soll beibehalten werden. Ärztekammer-Präsident Szekeres: "Es ist eine Schande, dass ein derartiger Kraftakt notwendig ist." Österreich gehört derzeit hinsichtlich Gesundheitsvorsorge und Prävention zu den Schlusslichtern Europas.
Es sei nun einmal Faktum, dass ein Drittel aller Krebserkrankungen auf Rauchen zurückzuführen ist. Generelle Rauchverbote in anderen EU-Ländern hätten weiters gezeigt, dass damit Herzinfarkte, Atemwegserkrankungen, Angina pectoris sowie die Frühgeburtenrate und die Anzahl der zu kleinen Neugeborenen (small for date) reduziert werden konnten. mehr ->
wir berichteten vor kurzem zum Thema ->