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Rund 170.000 oder über 750 Tonnen Christbäume 


Rund 170.000 oder über 750 Tonnen Christbäume
 

Die meisten Wiener Christbäume treten ihre letzte Reise oftmals schon kurz nach Weih­nachten an. Die aus­ge­dien­ten Christ­bäume wer­den von der 48er an 546 eigens ein­ge­rich­teten Sam­mel­stel­len gesammelt und in der Müllverbrennungsanlage Pfaffenau in Simmering verwertet.

  • Entsorgung von Weihnachtsbäumen an 546 Christ­baum­sammel­stellen rund um die Uhr
  • Zeitraum: 28. Dezember 2020 bis 17. Jänner 2021
  • Die Entsorgung ist gratis.
  • Bitte entfernen Sie Christbaumschmuck wie Haken, Lametta oder Glas­kugeln
  • Einige dieser sauberen Bäume dienen auch den Pinz­gauer Ziegen auf der Deponie Rautenweg als Festmahl
  • Sammelstellen finden Sie auch in der 48er–App - mit Routenplaner
  • Zusätzlich können die Christ­bäume ganz­jährig auf den Wiener Mist­plätzen ab­ge­ge­ben wer­den.
Über die Müll­ver­brennungs­anlage Pfaffenau

Die Müllverbrennungsanlage Pfaffenau in Sim­mering ist eine der mo­dern­sten An­lagen Eu­ro­pas. Bis zu 100 Müll­fahr­zeuge der 48er ent­leeren zwei Mal täg­lich ihren In­halt in den Müll­bun­ker. Pro Stunde werden 32 Tonnen Restmüll bei einer Mindesttemperatur von 850 Grad verbrannt. So werden hier jährlich insgesamt ca. 250.000 Tonnen Restmüll verwertet. Mit der daraus gewonnenen Energie versorgt Wien Energie rund 25.000 Haushalte mit sauberem Strom und rund 50.000 Haushalte mit umweltfreundlicher Fernwärme.

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Mythen der Müllentsorgung ->

Posted by Allé Wilfried Friday, December 25, 2020 8:30:00 PM Categories: Klima, Umwelt Wir sind mehr
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Standpunkt 77: Schere, Stanleymesser und Co … 


Standpunkt 77: Schere, Stainley-Messer und Co …
 

... fehlen bekanntlich in keinem Haushalt. Man kann diese Werkzeuge zum Schneiden und Zerkleinern für allerlei Dinge verwenden.

Warum nicht auch für Verpackungsmaterialien, die ja aufgrund des verstärkten Online-Handels immer umfangreicher werden, verwenden?
Wer diese Werkzeuge mit etwas Geschick und Hirn einsetzt, ermöglicht allen anderen auch, sich erfolgreich an der Altstoffrückgewinnung zu beteiligen.

Daher ein Appell an alle löblichen Papiersammler: Schmeißt nach wie vor euer Papier und eure Pappschachten in die bereitstehenden Sammelcontainer,
Aber bitte, zerlegt und zerkleinert diese noch vor dem Einwerfen, und sammelt nicht auch noch unnötigerweise Luft mit diesen leeren, voluminösen Schachteln.

Posted by Allé Wilfried Monday, December 21, 2020 11:13:00 AM Categories: Miteinander Standpunkt
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3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung 


Dritte COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung!
 

Die 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt am 17. Dezember 2020 in Kraft  

Eckpunkte der Verordnung

  • Bei privaten Weihnachtsfeiern am 24. und 25. Dezember dürfen 10 Personen zusammenkommen. Hier gibt es keine Abstands- und Maskenpflicht.
  • Dies gilt auch für den erweiterten privaten Wohnbereich (z.B. Scheunen, Garagen).
  • Bis einschließlich 23. Dezember und ab 26. Dezember gilt die Regelung wie bisher: Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr, Treffen von max. 6 Erwachsenen und 6 Kindern aus 2 Haushalten im öffentlichen Raum.

 Die neue Verordnung verstärkt neuerlich den Schutz vor Infektionen in Alten- und Pflegeheimen:

  •  Das Tragen von FFP2-Schutzmasken (bzw. gleich- oder höherwertig) ist für alle MitarbeiterInnen in Alten- und Pflegeheimen bei BewohnerInnenkontakt verbindlich vorgeschrieben (gilt ab dem 18. Dezember).
  •  Das Tragen von FFP2-Schutzmasken (bzw. gleich- oder höherwertig) und ein aktuelles negatives Covid-19-Testergebnis ist für alle BesucherInnen in Alten- und Pflegeheimen verbindlich.
  •  Es haben verbindliche Testungen für alle MitarbeiterInnen in Alten- und Pflegeheimen zweimal pro Woche stattzufinden (derzeit einmal).
  •  Die BetreiberInnen von Alten- und Pflegeheimen müssen für die BewohnerInnen zweimal pro Woche einen Test zur Verfügung stellen.

 Mehr Schutz durch Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) am Arbeitsplatz:

  • Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen wird zur Pflicht, sobald sich in einem Raum ohne Schutzvorrichtungen (z.B. Trennwand) mehr als eine Person gleichzeitig aufhält.
  • Ausnahmen gibt es, wenn diese Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen (z.B. SchauspielerInnen). Hier müssen organisatorische Maßnahmen (etwa die Bildung von festen Teams) ergriffen werden.

 In der Verordnung werden außerdem angekündigte Änderungen im Freizeit- und Kulturbereich umgesetzt:

  • Skilifte sperren am 24.12.2020 für die Bevölkerung auf. Dabei muss bei geschlossenen und abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (z.B. Gondeln, abdeckbare Sessellifte) beachtet werden, dass die Kapazität nur zu 50 Prozent ausgelastet werden darf (d.h.in einer Gondel, die von 20 Leuten benutzt werden darf, dürfen nur 10 Leute transportiert werden). Außerdem sind verpflichtend Präventionskonzepte zu erstellen.
  • Ab 24.12.2020 dürfen außerdem Tierparks, Zoos und botanische Gärten zu Freizeitzwecken betreten werden. Neu ist, dass auch Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien, Archive und Tierparks, Zoos und botanische Gärten ein Präventionskonzept vorlegen müssen.

Ein zusätzlicher Erlass weist die Bundesländer zudem an, eine MNS-Verpflichtung für stark frequentierte öffentliche Orte im Freien - wie etwa Einkaufsstraßen -  zu schaffen. Die entsprechenden Orte sind durch die Bezirksbehörden zu identifizieren und deutlich zu kennzeichnen.

566. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 3. COVID-19-SchuMaV) (PDF, 320 KB)

Rechtliche Begründung 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (PDF, 132 KB)

Posted by Allé Wilfried Thursday, December 17, 2020 9:02:00 PM Categories: COVID-19 Gesundheit Soziales
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Versteckte Armut: Nicht wegschauen! 


Versteckte Armut: Nicht wegschauen!
 

Armut ist in Österreich auf dem Vormarsch.

Das Sozialbarometer der Volks­hilfe er­hebt die Stim­mung in der Be­völ­ke­rung zu so­zial­poli­ti­schen The­men. Eine der Fra­gen lau­tet: Wie vie­le Kin­der in Öster­reich sind arm? Die meis­ten schät­zen je­des 10. – 20. Kind. In Wirk­lich­keit aber ist je­des 5. Kind in Öster­reich arm!

Nach einer kurzen Schreck­sekunde stellt sich dann die Frage. Wo sind die alle? Denn die meis­ten von uns ha­ben ein ro­man­tisch-ver­klär­tes Bild von Ar­mut. Wir ken­nen sie aus Bü­chern, Fil­men und von Rei­sen. Aber bei uns? Ja, ein paar Leute viel­leicht. Aber jedes fünf­te Kind?

Versteckte Armut ist überall. Zu­meist aber un­bemerkt.
Denn Armut ist in Österreich mit viel Scham be­haftet. Ob­wohl sie jede und jeden tref­fen kann, wol­len sich die meis­ten Be­trof­fenen nicht die­ser emp­fun­denen Schmach aus­set­zen – und ihre Kin­der schon gar nicht. Arme Fa­mi­lien sind des­halb wahre Meis­ter­innen da­rin, ihre Not zu ver­ber­gen. Doch oft bleibt Ar­mut ver­steckt und ver­schlim­mert sich so – ge­rade jetzt in der Co­ro­na-Krise.
Für viele Familien bedeutet Weihnachten mehr Frust als Freude: Es ist ein­fach kein Geld für Ge­schen­ke da. Zu­sätz­lich zum rest­lichen Druck kommen dann noch enttäuschte Kinderaugen am 24. Dezember.

Schon vor Beginn der Corona-Krise war es für viele Familien und be­son­ders Allein­er­zie­her­innen knapp. Eine der Ur­sachen da­für ist, dass Frauen – ge­rade allein­er­zie­hende Müt­ter – oft nur Teil­zeit ar­bei­ten. Be­son­ders bit­ter schaut es für im­mer mehr Men­schen aus, die nun durch Corona ar­beits­los wer­den. Sie ste­hen meist un­ver­schul­det vom einen Tag auf den an­deren mit 55% ihre Ein­kom­mens da. Die Aus­ga­ben blei­ben aber nicht nur gleich hoch: Wer Kin­der hat, braucht Ge­räte und Inter­net­ver­bin­dungen fürs Home­schoo­ling.

Versteckte Armut: Jedes 5. Kind in Österreich ist arm. Politische Lösungen bleiben aus ->

Posted by Allé Wilfried Saturday, December 12, 2020 10:20:00 AM Categories: Frauen Soziales
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Standpunkt 76: Kurze Leine für Kanzler Kurz 


Standpunkt 76: Kurze Leine für Kanzler Kurz
 

Der erfolgsverwöhnte Kanzler droht sich immer öfter zwischen den Fronten zu ver­lieren. Das sieht man einer­seits bei den an­ge­kündigten Corona-Mas­sen­test. Weil er hier bei den Vor­ga­ben eher durch Wan­kel­mü­tig­keit auf­ge­fal­len ist, stra­fen ihn seine ÖVP-Landes­fürs­ten ab. Sie sind es, die die Zeit­schiene zum Testen vor­geben und nicht der Kanz­ler. An die­sem Ab­ge­sang kann dies­mal auch die sonst so gut funk­tio­nierende Mes­sage-Con­trol Trup­pe wenig än­dern, geht es dabei ja ge­gen ei­ge­ne Par­tei­gran­den aus dem Wes­ten. Ein bil­liges An­patzen könnte hier böse Fol­gen mit dauer­hafter Wir­kung ha­ben. Auch weil man weiß, dass es rat­sam ist, bes­ser nicht ge­gen den (star­ken West-)Wind zu pin­keln.

Den zweiten Paukenschlag setzt es gerade beim Winter­tourismus. Weil Kanzler Kurz, samt kämp­fe­rischer Un­ter­stüt­zung seiner Touris­mus­minis­terin Köstinger, den Wunsch­vor­stel­lungen di­ver­ser Vogel­arten-Runden nicht voll und ganz nach­kommen kann. Weder sein an­ge­stammter Par­tei­freund aus dem nahen Bayern, noch eine sonst fast schon müt­ter­lich be­sorgte Kanz­lerin haben Ver­ständ­nis für seine lob­by­ier­ten Auf­sperr­pläne. An­statt mit Kanzler Kurz Ein­klang zu zeigen, be­har­ren unsere nörd­lichen wie süd­lichen Nach­barn so­gar auf ein eu­ro­pa­weites Aus­setzen des Win­ter­tou­ris­mus bis min­des­tens An­fang/Mitte Jän­ner 2021. Die Ge­fahr einen drit­ten Lock-Down zu ris­kie­ren ist ihnen zu groß. Ganz­heit­lich be­trach­tet, sehen Bayerns Mini­ster­prä­si­dent Markus Söder, Deutsch­lands Bun­des­kanz­lerin Angela Merkel, Italiens Mi­nis­ter­prä­si­denten Giuseppe Conte und Frank­reichs Staats­prä­si­dent Emmanuel Macron in den Locke­rungs­übungen von Kanz­ler Kurz zum jet­zigen Zeit­punkt und mit Blick­rich­tung auf die nächs­ten Mo­nate mehr Nach­teile als Vor­teile für die Wirt­schaft und noch­malig er­for­der­liche Be­schrän­kungen für die Men­schen.

Das muss für einen geilophoben, jungen Politiker verdammt starker Tobak sein, der - erfolgs­ge­wohnt auf der Welle von Message-Con­trol da­hin sur­fend - plötz­lich die kurze Leine ver­spürt.

Siehe https://www.trend.at/politik/politik-backstage-josef-votzi-kanzler-leine-11783956

Posted by Allé Wilfried Thursday, December 3, 2020 8:52:00 PM Categories: Standpunkt
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Große Mehrheit für neuen Bezirksvorsteher Thomas Steinhart bei seiner Angelobung 


Große Mehrheit für neuen Bezirksvorsteher Thomas Steinhart bei seiner Angelobung
 

Bei der konstituierenden Sitzung der Simmeringer Bezirks­ver­tretung am Montag­abend, 30.11.2020 wurde Thomas Steinhart mit großer Mehr­heit zum neuen Bezirks­vor­steher im 11. Bezirk ge­wählt.

„Es ist mir eine Ehre, unser lebenswertes und liebens­wertes Simmering in die Zu­kunft zu führen. Ich stehe für eine Poli­tik auf Augen­höhe mit den Be­woh­nerInnen. Wir alle haben das gleiche Ziel: das Best­mögliche für Sim­mering zu er­reichen“, sagt Steinhart über sein Politik­ver­ständnis des Mit­einander.

Mit einem starken Team für Simmering will Thomas Steinhart wichtige Zukunfts­projekte in An­griff nehmen. Für diese wichtigen Vor­haben stehen ihm direkt seine Stell­ver­treterin Ramona Miletic eben­so zur Seite wie der Ge­werk­schafter Michael Dedic in seiner Funk­tion als Klub­obmann der SPÖ Sim­mering. Der Alters­durch­schnitt dieser neuen Bezirks­führung liegt bei gerade mal 39 Jahren, Das er­laubt große Hoff­nungen auf viele neue und mutige Schritte zu setzen. Seine ersten weg­weisenden Zu­kunfts­pro­jekte für Sim­mering hat Thomas Steinhart gleich nach seiner An­ge­lobung ar­ti­ku­liert:
* Wiedereinführung des parti­zi­pativen Budgets
* Ein gesamtheitliches Verkehrs­konzept
* Mehr niedergelassene ÄrztInnen mit Kassen­ver­trägen im Gesund­heits­bereich
* Ausbau des Kultur- und Freizeit­angebots

Posted by Allé Wilfried Tuesday, December 1, 2020 7:14:00 PM Categories: Gesundheit Soziales Verkehr, Sicherheit Wir sind mehr
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Lockdown und kaum Umsätze für den Handel 


Lockdaun und kaum Umsätze für den Handel
 

Wie das Wirtschaftsministerium und die Wirtschaftskammer

mit dem Onlineshop

"kaufhaus-oesterreich.at"

die heimische Wirtschaft retten wollen

 

Zu kaufen gibt es in diesem Kaufhaus allerdings nichts, die Seite ist bloß eine Linksammlung zu bereits bestehenden Online-Shops. Dafür aber soll die Webseite 700.000 Euro gekostet haben, die mehr Schwächen als Funktionen hat.


Einkaufswillige und humorbegabte EinkäuferInnen kommentieren ihre Erfahrungen; ein paar originelle davon:

Die Idee dahinter wäre ja gar nicht schlecht aber so wird das sicher nix....

Das "Kaufhaus Österreich" liefert abstruse Ergebnisse, kuriose Shops – und insgesamt fast alles, was man nicht gesucht hat.

Ich kauf jetzt meine Ski beim Optiker in Bergheim. Der wird schauen :-)

Ganz ehrlich: Je länger ich mich mit dieser Seite beschäftige, desto mehr mag ich sie. Es gehört einfach mehr dadaistische Kunst in den öffentlichen Raum, und die WKO geht da vorbildlich voran.

Beeindruckend, wie viel man mit so wenig Geld realisieren kann!

Amazon hat neuerdings ein Problem, weil sich ein paar Manager zu Tode gelacht haben.

Ich weiß gar nicht, was ihr habt's ...
WLAN Kabel gefunden - bestellt - geliefert.

Fau Wirtschaftsministerin Herr WKÖ-Chef , ich bin verpflichtet ihnen sagen zu müssen, das ihre Bemühungen leider zur Zeit auf ein nicht genügend hinaus laufen.

mehr ->
Zitat aus dem Artikel ".........eingedenk der geballten Kompetenz beider Institutionen......."

Posted by Allé Wilfried Tuesday, December 1, 2020 2:46:00 PM Categories: COVID-19
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Standpunkt 75: Österreichs Skisaison ade ? 


Standpunkt 75: Österreichs Skisaison ade ?
 

Wer erinnert sich noch an die selbsterklärten „Sparsamen Vier“? Besser und noch treffender im Englischen benannte „The Frugal Four“. [Anm.: frugal mit "sparsam" zu übersetzen, ist eine behübschende Variante]
https://www.deutschlandfunk.de/sagen-meinen-die-selbsterklaerten-sparsamen-vier.2907.de.html?dram:article_id=480899

Was diese 4 Länder selbst für sparsam halten, empfinden andere als geizig, egoistisch und unsolidarisch.
Italien gegen Konzept der „Sparsamen Vier“

Wen also wundert es, dass sowohl Deutschland wie auch Italien kein besonderes Interesse daran haben, die Wintersaison in Österreich um jeden Preis zu retten, womöglich auf die Gefahr hin, wieder einen Anstieg an COVID-19 Erkrankten zu riskieren. Um womöglich dann erneut - allen voran Italien - von den Frugal Four, wo Kurz sich als Hauptpromotor sieht, finanziell ausgegrenzt werden soll.

Dazu gibt es ein passendes Sprichwort: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.

Merke!
Politiker anderer Länder vergessen nicht so schnell, wie das bei türkisen Politikern der Fall sein dürfte; u.a. in Untersuchungsausschüssen immer wieder unter Beweis gestellt.

Posted by Allé Wilfried Saturday, November 28, 2020 8:00:00 PM Categories: COVID-19 Standpunkt
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29. Jura Soyfer Symposion - 27. bis 29.11. 


29. Jura Soyfer Symposion von 27. bis 29.11.2020
 

https://www.soyfer.at/at/29-soyfer-symposion-beitraege-zur-vorbereitung/

Das Werk Jura Soyfers ist eng mit der Gründung der österreichischen Republik im Jahre 1918 verbunden, auch wenn er selbst 1912 im zaristischen Charkow geboren wurde und 1920 erst in Wien ankam. Die Gründung der Republik aber ist in seinen Gedichten, im Roman „So starb eine Partei“, in seinen Stücken wesentlich mit Demokratie, mit Freiheit verbunden. Sie gilt es zunächst zu verteidigen, dann die austrofaschistische Diktatur von 1933-1938 zu bekämpfen, wofür er 1937 verhaftet und im Februar 1938 im Zuge einer Generalamnestie wieder freigelassen wurde. Soyfer engagierte sich auch für die Unabhängigkeit Österreichs. In den Tagen der Okkupation Österreichs versucht er mit seinem Genossen Dr. Hugo Ebner auf Schiern in die rettende Schweiz zu gelangen. Er wird von einer österreichischen Patrouille verhaftet. Am 16. Februar 1939 stirbt er im Konzentrationslager Buchenwald.

Es geht in diesem Kontext weiters darum, welche Möglichkeiten Sprachen, Literaturen, Künste, Wissenschaft, Forschung, Wissensproduktionen im Rahmen der Globalisierung haben.

mehr ->

Posted by Allé Wilfried Tuesday, November 24, 2020 9:00:00 AM Categories: Veranstaltungen
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Das COVID-19 Neuigkeitsrad dreht sich weiter - Sonderbetreuungszeit 


Das COVID-19 Neuigkeitsrad dreht sich weiter - Sonderbetreuungszeit
 

Die NEUE Sonderbetreuungszeit gilt RÜCKWIRKEND ab 1. November 2020

Der am 13.11. erschienener Gesetzesantrag sieht mit Wirksamkeit ab 01.11.2020 eine Neuregelung der Sonderbetreuungszeit vor (gültig bis zum Ende des aktuellen Schuljahres, also bis 09.07.2021). Es handelt sich um die mittlerweile vierte Regelung der Sonderbetreuungszeit (Version 4.0).

Die Regelung ist von den bisherigen Sonderbetreuungszeiten unabhängig (keine Anrechnung von vor 01.11.2020 konsumierten Zeiten) und weist folgende Neuerungen auf:

  • Bezahlte Freistellung bis zu vier Wochen möglich (statt bisher drei Wochen);
  • Rechtsanspruch für die Arbeitnehmer (statt bisher Vereinbarungsprinzip);
  • Erstattung für den Arbeitgeber gegenüber der Bundesbuchhaltungsagentur im Ausmaß von 100 % des fortgezahlten Entgelts (statt 50 %);
  • Sonderbetreuungszeit ist in Bezug auf unter 14-jährigen Kinder auch bei behördlicher Quarantäne des Kindes möglich;
  • Arbeitnehmer, deren Arbeitsleistung für die Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich ist, sind nicht mehr von der Sonderbetreuungszeit ausgeschlossen;
  • andere bezahlte Dienstfreistellungen (z.B. § 8 Abs. 3 AngG) müssen nicht mehr vorrangig konsumiert werden.

Die offizielle Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten, gilt aber aufgrund der politischen Einigung von ÖVP, Grünen und SPÖ als sicher.

Posted by Allé Wilfried Thursday, November 19, 2020 8:53:00 AM Categories: COVID-19 Gesundheit Soziales
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VHS Online-Gratis Lernhilfe für Schüler*innen zwischen 10 und 14 Jahren 


VHS Online-Gratis Lernhilfe für Schülerinnen und Schüler zwischen 10 und 14 Jahren
 

„Gerade in der aktuellen Situation ist es besonders wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler beim Lernen zu Hause gut mitkommen und nicht zurückbleiben. Damit in Wien alle Kinder die gleichen Bildungschancen erhalten, unterstützt die Stadt Wien die Wiener SchülerInnen auch online mit der Gratis Lernhilfe“, so Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky.

Drei verschiedene Lernhilfeangebote für SchülerInnen der öffentlichen Mittelschulen (MS) und der Gymnasien (Unterstufe) helfen beim Schulstoff, auch in Zeiten, in denen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie viele Familien vor Herausforderungen stellen.

Alle drei Lernhilfeformate bieten ein kostenloses Angebot zusätzlicher Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Anmeldungen sind laufend möglich.

Bei allen Lernhilfeangeboten ist derzeit eine Anmeldung notwendig. Weitere Infos zu den Gratis Lernhilfekursen und zur Anmeldung gibt es unter www.vhs.at/gratislernhilfe.

mehr ->

Posted by Allé Wilfried Wednesday, November 18, 2020 5:34:00 PM Categories: COVID-19 Mittelschule Sport, Jugend Wir sind mehr
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Das COVID-19 Neuigkeitsrad dreht sich weiter 


Das COVID-19 Neuigkeitsrad dreht sich weiter
 

Die Sozialpartner haben sich mit dem Arbeitsministerium aufgrund der ab 3.11.2020 geltenden neuen Schutzmaßnahmen und der damit verbundenen Einschränkungen auf folgende Anpassungen geeinigt:

  1. Telefonische Krankmeldungen sind ab 01.11.2020 wieder erlaubt
  2. Vorlage Bestätigung über berufliche Notwendigkeit von dienstlichen Tätigkeiten während der Ausgangssperre – siehe Mustervorlage ->
Posted by Allé Wilfried Saturday, November 7, 2020 8:26:00 PM Categories: COVID-19 Gesundheit Soziales
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Neue Covid-Strafsätze in Wien 


Neue Covid-Strafsätze in Wien
 

Mit dem neuen Covid-19-Maßnahmengesetz, in der der Bundesgesetzgeber die allgemeinen Strafsätze teilweise deutlich niedriger angesetzt und klarer in der Zuordnung der Strafstaffellungen gestaltet hat, gibt die Magistratsdirektion bekannt, dass bei Nicht-Einhaltung der Verpflichtungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung mit folgenden Strafen zu rechnen ist:

Ausgehend davon, dass mit Verordnung für Organstrafmandate (Bestrafung mit Barzahlung) ein Strafbetrag von 50 Euro für die Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter und ein Strafbetrag von 25 Euro für die Verletzung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgesehen ist, werden die Bezirksämter

für die Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter eine Strafe von 100 Euro (Maximalstrafe, lt. Bund, 500 EUR) und

für die Verletzung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) eine Strafe von 50 Euro (Maximalstrafe, lt. Bund, 500 EUR) 

per Strafverfügung einheben.

Da die Überlegungen zum Mindestabstand von Menschen auch bei der Regelung zu den Fahrgemeinschaften greifen, wird im Zusammenhang mit Fahrgemeinschaften und Taxis etc. der Betrag von 100 Euro verhängt werden (z.B. drei Personen in einer Sitzreihe anstatt zwei). 

Weiters werden u.a. 

  • für die mangelnde Mitwirkung bei Auskünften und Untersuchungen (nach Epidemiegesetz 1950) – 150 Euro
  • für die Missachtung einer Absonderungsanordnung (nach Epidemiegesetz 1950) – 150 Euro
  • für die Verletzung der freiwilligen Heimquarantäne nach Einreise aus dem Ausland (nach Epidemiegesetz 1950) – 150 Euro
  • für die Verletzung der nächtlichen Ausgangssperre (20.00 bis 06.00 Uhr) – 150 Euro verhängt.

Bei Verletzung von Verpflichtungen der Inhaberin/des Inhabers von Betriebsstätten etc. (COVID-19-Maßnahmengesetz) wird ein Betrag von 360 EUR verhängt (Maximalstrafe, lt. Bund, 3.600 EUR), das betrifft z.B. die Überschreitung der höchstzulässigen Personenanzahl in einer Betriebsstätte des Gastgewerbes. Bei Verletzung des Verbots von VeranstalterInnen (Epidemiegesetz 1950) während des Lockdowns werden 300 EUR Beträge (Maximalstrafe, lt. Bund, 1.450 EUR) verhängt; abhängig von der TeilnehmerInnen-Anzahl.  

Für Jugendliche, werden die o.a. Strafbeträge (wie bisher) im Ausmaß deren Hälfte verhängt (insbesondere für die Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter ein Strafbetrag von 50 Euro und für die Verletzung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ein Strafbetrag von 25 Euro sowie für die Verletzung der nächtlichen Ausgangssperre (20.00 bis 06.00 Uhr) 75 Euro. 

Nach den Erfahrungen der letzten Monate muss mit Änderungen der jeweils geltenden Verordnungsbestimmungen gerechnet werden. Die Strafhöhen könnten daher allenfalls auch einer entsprechenden Adaptierung unterliegen.

Posted by Allé Wilfried Wednesday, November 4, 2020 5:46:00 PM Categories: COVID-19 Gesundheit Steuern, Finanzen
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Eckpunkte des Lock-Downs ab 3.11. 


Eckpunkte des Lock-Daun's ab 3.11.2020
 
  • Die Gastronomie muss ab 3.11. für Gästebewirtung schließen. Getränke und Speisen dürfen jedoch zwischen 6 bis 20 Uhr über die Gasse verkauft und geliefert werden. Offen bleiben Betriebskantinen (max. 6 Personen pro Tisch und Schutzmaßnahmen), Speisewagen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen, Kantinen in Kranken- und Kuranstalten
     
  • Für den Handel und Geschäfte wird die alte Regelung pro 10m² 1 Kunde wieder eingeführt. Die Geschäfte dürfen aber geöffnet bleiben. Dienstleistungsbetriebe wie Friseur, Maniküre, etc. dürfen weiterhin unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen geöffnet bleiben (Mund und Nasenschutz, Mindestabstand aber keine Beschränkung mit m²). Offen bleibt die Hotellerie allerdings nur für Geschäftsreisenden, Privat- und Urlaubsreisende dürfen nicht aufgenommen werden. Industrie und Handwerk bleiben ebenfalls offen.
     
  • Geschlossen werden weiters: Freizeit- und Vergnügungsparks, Bäder und Thermen, Tanzschulen, Wettbüros, Spielhallen, Casinos, Schaubergwerke, Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution, Theater, Konzerte, Kinos, Varietés, Kabaretts, Indoorspielplätze, Museen, Paintballanlagen, Tierparks und Zoos. Offen bleiben Bibliotheken und Parkanlagen.
     
  • Homeoffice: soweit wie möglich sollen MitarbeiterInnen wieder vom Homeoffice arbeiten. Falls Mitarbeiter im Office arbeiten ist ein Mindestabstand von 1m einzuhalten, räumliche Trennung (Plexiglas) sind zu empfehlen. Bei Kundenkontakt besteht eine Pflicht für Mund-Nasen-Schutz. Im Office ist das Tragen des MNS zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren.
     
  • Um den Fortbestand der Betriebe zu gewährleisten, werden Zuschüsse laut Regierung für alle Unternehmensformen, für alle Körperschaftssteuern, Vereine, Theater und Museen ebenso wie für Non-Profit-Organisationen zur Verfügung gestellt. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen beläuft sich EU-Regeln zufolge auf höchstens 800.000 Euro. Bestimmte CoV-Hilfen müssen gegengerechnet werden. Auch eine Kombination von Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss ist für betroffene Unternehmen möglich.
     
  • Sämtliche Betriebe, Vereine, etc die durch die behördliche Anordnung schließen müssen, erhalten über einen Antrag im Finanzonline 80% des Umsatzes von November 2019 als Zuschuss. Der Zuschuss ist jedoch an die Erhaltung der Arbeitsplätze gebunden, d.h. werden die MitarbeiterInnen gekündigt, dann wird auch der Zuschuss gekürzt oder fällt zur Gänze weg.
Posted by Allé Wilfried Monday, November 2, 2020 6:55:00 PM Categories: COVID-19 Gesundheit Soziales Steuern, Finanzen
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Linien 6 und 11 wegen Bauarbeiten unterbrochen 


Linien 6 und 11 wegen Bauarbeiten unterbrochen
 

Die Linie 6 kann von Freitag, 23. Oktober (ab ca. 21:00 Uhr) bis Sonntag, 1. November (Betriebs­schluss) auf­grund von ASFINAG-Bau­ar­beiten im Be­reich der Wende­schlei­fe Geier­eck­straße nur zwi­schen Burg­gasse-Stadt­halle und Reumann­platz fahren. Hier können Fahr­gäste unter­tags auf die ver­stärkt ge­führte Linie 11 um­steigen, um die vier Halte­stel­len bis zur Geier­eck­straße zu er­reichen. Abends ist dann der Um­stieg auf die Linie 11E not­wendig.

Denn: Die umfangreichen Bauarbeiten der ASFINAG machen von 23. Oktober bis 1. Novem­ber je­weils abends auch das Ab­schal­ten des Stroms im Be­reich der Geisel­berg­straße nötig.

Deshalb wird auch die Straßenbahnlinie 11 in dieser Zeit je­weils von ca. 21:00 Uhr bis Betriebs­schluss zwi­schen Otto-Probst-Platz und Absberg­gasse kurz­ge­führt. Er­satz­busse (11E) brin­gen die Fahr­gäste zwi­schen Schranken­berg­gasse und Enk­platz, Gott­schalk­gasse rasch und sicher voran. Die Straßen­bahn­linie 71 wird in dieser Zeit ab Enk­platz, Grill­gasse Rich­tung Kaiser­ebers­dorf, Zinner­gasse ver­stärkt ge­führt.

Fahrstrecke Ersatzbusse 11E

Ab Schrankenberggasse fährt der 11E die Haltestellen Absberg­gasse, Geiereck­straße, Geisel­berg­straße und Polkorab­platz bis zum Enk­platz, Gott­schalk­gasse an. Von der Halte­stelle Enk­platz, Gott­schalk­gasse fahren die Er­satz­busse die Halte­stellen Polkorab­platz, Geisel­berg­straße und Geier­eck­straße wie­der zur Schranken­berg­gasse zu­rück.

Ab Montag, 2. November (Betriebsbeginn) fährt die Linie 6 wieder wie gewohnt zwi­schen Burg­gasse-Stadt­halle und Geier­eck­straße und die Linie 11 auch abends wie­der wie ge­wohnt vom Otto-Probst-Platz bis Kaiser­ebers­dorf, Zinner­gasse.

Posted by Allé Wilfried Thursday, October 22, 2020 5:04:00 PM Categories: Verkehr, Sicherheit
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