Urlaubszeit - Reisezeit: Was ist auf Sloweniens Straßen zu beachten?
Wenn man auf Sloweniens Straßen unterwegs ist, sollte man über Geschwindigkeitsbegrenzungen, Alkoholbestimmungen, Mitführpflichten und darüber hinaus einiges wissen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
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Im Ortsgebiet 50 km/h.
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Außerhalb des Ortsgebiets 90 km/h, ausgenommen Wohnmobile und Gespanne über 3,5 t (80 km/h).
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Auf Autobahnen 130 km/h, ausgenommen Gespanne bis 3,5 t (100 km/h) und Gespanne über 3,5 t (80 km/h).
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Auf Schnellstraßen 110 km/h, ausgenommen Gespanne bis 3,5 t (100 km/h) und Gespanne über 3,5 t (80 km/h).
Lichtpflicht
In Slowenien müssen alle Fahrzeuge auch tagsüber das Licht einschalten. Sind die Sichtverhältnisse ausreichend, können Pkw am Tag statt mit Abblendlicht auch nur mit Tagfahrlicht fahren.
Mitführpflichten
Alle Pkw, die auf slowenischen Straßen unterwegs sind, müssen bzw. sollten folgende Dinge mitführen:
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Warndreieck (vorgeschrieben, Gespanne brauchen ein zweites Warndreieck)
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Verbandskasten
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Reservereifen bzw. Reperatur-Set
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Warnwesten für alle Fahrzeuginsassen – diese müssen beim Verlassen des Fahrzeugs bei einem Unfall oder einer Panne außerhalb von Ortschaften getragen werden
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ggf. Ersatzlampen-Set
Alkoholbestimmungen
In Slowenien gilt die 0,5 Promille Grenze. Berufsfahrer und Fahranfänger in den ersten beiden Jahren des Führerscheinbesitzes bzw. unter 21 Jahren müssen gänzlich auf Alkohol verzichten, bevor sie sich hinters Steuer setzen (0,0 Promille Grenze). Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen ab 300 Euro rechnen.
Telefonieren beim Fahren
Das Telefonieren während des Fahrens ist in Slowenien nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Winterreifenpflicht
Von 15. November bis zum 15 März sowie bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ist in Slowenien die Verwendung von Winterreifen vorgeschrieben. Ersatzweise können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden (maximal erlaubte Geschwindigkeit: 50 km/h). Die Verwendung von Spike-Reifen ist verboten.
Maut/Vignette
Auf slowenischen Autobahnen und Schnellstraßen besteht für Fahrzeuge bis 3,5 t Vignettenpflicht. Eine Ausnahme ist der Karawankentunnel, hier muss die Maut gesondert bezahlt werden – sie beträgt für Pkw 7,60 Euro in eine Richtung.
2021 gelten in Slowenien folgende Vignettenpreise:
Fahrzeugtyp
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Gültigkeit
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Preis
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Einspurige Kfz (Klasse 1)
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1 Jahr
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55 €
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6 Monate
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30 €
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1 Woche
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7,50 €
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Zweispurige Kfz & Wohnmobile bis 3,5 t (Klasse 2A)
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1 Jahr
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110 €
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6 Monate
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30 €
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1 Woche
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15 €
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Zweispurige Kfz der Klasse 2B*
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1 Jahr
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220 €
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6 Monate
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60 €
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1 Woche
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30 €
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*In Slowenien werden Kfz mit bis zu 3,5 höchstzulässigem Gesamtgewicht und mehr als 1,3 Metern Vorderachshöhe der Klasse 2B zugeordnet – mit einigen Ausnahmen. Eine Liste, welche Fahrzeuge in welche Kategorien fallen, gibt’s hier.
Die Vignette ist in Slowenien an diversen Verkaufspunkten wie Tankstellen und Postämtern erhältlich. Sie kann aber auch schon vor Reiseantritt in Österreich gekauft werden, z.B. beim ÖAMTC oder ARBÖ.
Weitere Informationen rund um die Vignette und Maut in Slowenien findet ihr auf der Website der slowenischen Autobahn-Betreibergesellschaft DARS unter diesem Link
Notrufnummern
Für den Notfall sollte man in Slowenien folgende Telefonnummern parat haben:
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Feuerwehr: 112
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Polizei: 112
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Rettung: 112
Durchreise aus Kroatien
Wer im Zuge eines Kroatien-Urlaubs über Slowenien nach Österreich zurückehrt, sollte unbedingt einen internationalen Grenzübergang nutzen, da ansonsten hohe Strafen bis zu 1.200 Euro pro mitreisender Person drohen. Die ‚Straftat‘ könnte als „Vorschriftswidriger Übertritts der Schengen-Außengrenze“ ausgelegt werden.
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