Für Österreich
Arbeitsprogramm der Bundesregierung
2017/2018
Jänner 2017
Präambel
Vor dieser Bundesregierung liegen 18 Monate der Arbeit für unser Land und seine Menschen. In diesem Sinne haben wir das Arbeitsprogramm aus dem Jahr 2013 aktualisiert, um die aktuellen Herausforderungen adäquat zu beantworten. Deshalb legt die Bundesregierung die folgenden neuen Projekte vor, die auf dem weiterhin gültigen Regierungsprogramm 2013 aufbauen, dieses präzisieren und erweitern. Diese Projekte werden wir entschlossen umsetzen. Wir wollen unser Land wirtschaftlich nach vorn bringen, die Klein- und Mittelbetriebe unterstützen, der Industrie bessere Rahmenbedingungen bieten und auf diesem Weg zusätzliche 70.000 Arbeitsplätze schaffen, über die konjunkturell entstehenden hinaus.
Insgesamt verfolgen wir das Ziel, Wachstum und Beschäftigung zu stärken, unsere Unternehmen zu unterstützen, mehr Sicherheit für unsere Bürger zu gewährleisten und ein noch wettbewerbsfähigeres und nachhaltigeres Österreich zu schaffen. Wir wollen Österreich bei der Digitalisierung und bei Energie-, Klima- und Umweltschutzfragen so aufstellen, damit wir neue Chancen nützen. Das ist unsere Aufgabe und Pflicht. Auch der ländliche Raum soll nachhaltig gestärkt werden. Wir wollen unseren Kindern ein Land übergeben, das seinen Wohlstand ausgebaut hat und zu den weltweiten Vorreitern in den Zukunftsbranchen gehört.
Eine fundamentale Aufgabe der Politik sehen wir im Schaffen und Sichern von individuell
empfundener Sicherheit. In unserem Land darf es keine Regionen geben, in denen Frauen am Abend Angst haben, auf die Straße zu gehen. Integration hat der Prämisse Fördern und Fordern zu folgen. Wir bieten Integrationswilligen Chancen und Angebote. Wer aber nicht bereit ist, die Werte der Aufklärung zu akzeptieren, wird unser Land und unsere Gesellschaft auch wieder verlassen müssen.
Die Finanzierung aller im Folgenden angeführten Maßnahmen wird durch die Bundesregierung sichergestellt. Um eine klare Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, sind alle Projekte mit einem konkreten Zeit- und Umsetzungsplan versehen. Die Projekte stehen unter der Prämisse einer Senkung der Steuer- und Abgabenquote sowie einer Reduktion der Schuldenquote. Die Gegenfinanzierung der Maßnahmen wird gesichert.
Wir werden den Österreicherinnen und Österreichern in den kommenden 18 Monaten beweisen, dass wir diese Projekte geschlossen und gemeinsam abarbeiten.
Messen Sie uns an dieser Arbeit!
Die Bundesregierung bekennt
sich zur konsequenten Umsetzung des vorliegenden Arbeitsprogramms.
Unterzeichnet von:
Kern, Mitterlehner, Drozda, Kurz, Stöger, Hammerschmidt, Karmasin, Schelling, Oberhauser, Sobotka, Rpprechter, Leichtfried, Dusdar, Mahrer.
1 Zukunft der Arbeit,
Zukunft des Standorts
1.1 Beschäftigungsbonus
Nach der schrittweisen Senkung der Lohnnebenkosten im Ausmaß von 1 Milliarde Euro werden die Lohnnebenkosten noch einmal gesenkt. Dazu wird ein Beschäftigungsbonus für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze eingeführt. Für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) – beginnend mit Juli 2017 – werden den Unternehmen in den nächsten 3 Jahren 50 % der Lohnnebenkosten erstattet. Dies gilt für jene Beschäftigte, die der Kommunalsteuerpflicht unterliegen. Die Abwicklung erfolgt über die aws.
Die Maßnahme ist für drei Jahre befristet und wird evaluiert.
Umsetzung: Ministerrat im Februar 2017 / Start: 1. Juli 2017
1.2 Vermeidung von Gewinnverschiebungen
Ausländische Konzerne, insbesondere im Onlinebereich, die erfolgreich in Österreich tätig sind, aber aufgrund ihrer Struktur keine oder geringe Steuern in Österreich zahlen und Wertschöpfung aus Österreich abziehen, sollen in Zukunft effizienter besteuert werden. Ein Maßnahmenpaket umfasst zusätzlich zu jenen Maßnahmen, die bereits auf internationaler Ebene forciert und mitbeschlossen wurden (z. B. BEPS-Regelungen zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen) auch nationale Maßnahmen. So wird beispielsweise die Werbeabgabe – aufkommensneutral – auf den Online-Bereich ausgeweitet. Der Steuersatz wird bei gleichbleibendem Aufkommen dadurch reduziert. Der Finanzminister wird diesbezüglich bis Ende Juni ein Maßnahmenpaket vorlegen.
Umsetzung: Ministerrat im Juni 2017 / Start: 1. Jänner 2018
1.3 Kalte Progression
Mit der Steuerreform 2015/16 hat die österreichische Bundesregierung die Kaufkraft deutlich gestärkt. Die Entlastung von 5 Milliarden Euro hat das Wachstum spürbar gesteigert und 2016 0,4 Prozentpunkte zum BIP-Wachstum beigetragen.
Damit die Entlastung nicht durch das Wirken der kalten Progression verloren geht und die Entlastungswirkung der Steuerreform nachhaltig gesichert werden kann, schlägt die Bundesregierung ein konkretes Modell zum Ausgleich der kalten Progression vor.
Ab 5 % aufgelaufener Inflation werden die ersten beiden Tarifstufen von 11.000 Euro und 18.000 Euro automatisch indexiert. Damit werden rund 80 % der kalten Progression automatisch ausgeglichen und alle SteuerzahlerInnen automatisch entlastet. Über die weiteren Entlastungsmaßnahmen entscheidet die Politik auf Basis eines Progressionsberichts. Der Progressionsbericht wird vom BMF veröffentlicht – ebenfalls ab 5 % aufgelaufener Inflation – und ermittelt insbesondere das steuerliche Mehraufkommen aus der kalten Progression sowie die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommenssteuertarifs samt Beispielen zu den Auswirkungen der kalten Progression auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen unter Berücksichtigung des jeweiligen Warenkorbes.
Umsetzung: Ministerrat im April 2017 / Start: 1. Jänner 2019
1.4 Halbierung Flugabgabe
Um den veränderten Rahmenbedingungen im innereuropäischen Wettbewerb zu entsprechen, und die Standortattraktivität zu erhöhen sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu forcieren, soll es zu einer Halbierung der Flugabgabe ab 2018 kommen.
Damit sichert die Bundesregierung die internationale Drehkreuzfunktion des Flughafens Wien langfristig ab. Die Tarifreduktion bei der Flugabgabe soll zudem den Konsumentinnen und Konsumenten zu Gute kommen. Im Jahr sind das über 10 Mio Betroffene.
Umsetzung: Ministerrat im April 2017 / Start: 1. Jänner 2018
1.5 Entgeltfortzahlung NEU
Damit künftig die Krankheit eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin Mikrounternehmen nicht mehr in existentielle Schwierigkeiten bringt, soll der bereits bestehende AUVA-Zuschuss zur Entgeltfortzahlung ausgebaut werden: für alle Betriebe bis 10 MitarbeiterInnen steigt der Zuschuss auf 75 % der Entgeltfortzahlung.
Umsetzung: Ministerrat im April / Start: 1. Juli 2017
1.6 Erhöhung Forschungsprämie auf 14 %
Erste Zwischenergebnisse aus der Evaluierung der Forschungsprämie zeigen die positiven Effekte dieser Maßnahme für den Forschungsstandort Österreich. Zur weiteren Förderung der Forschungstätigkeit der österreichischen Wirtschaft und zur Sicherung und zum Ausbau qualifizierter Arbeitsplätze soll die Forschungsprämie ab dem Jahr 2018 weiter erhöht werden.
Umsetzung: Ministerrat im April 2017 / Start: 1. Jänner 2018
1.7 Investitionsförderung – Vorzeitige Abschreibung
Um Investitionsanreize zu setzen, soll die Möglichkeit der vorzeitigen Abschreibung für Betriebe mit einer Mitarbeiteranzahl ab 250 Personen geschaffen werden. Diese Unternehmen können eine vorzeitige Abschreibung (Umsetzung alternativ als Investitionszuwachsprämie) in Höhe von 30 % geltend machen. Durch die Befristung der Maßnahme von 01.03. bis 31.12.2017 sollen gezielt Investitionsanreize im Jahr 2017 gesetzt werden. Begünstigt sind Investitionen in körperliche Anlagegüter wie beispielsweise Maschinen (ausgenommen sind insbesondere Gebäude und PKW). Klein- und Mittelbetriebe profitieren von der bereits beschlossenen Investitionszuwachsprämie für die Jahre 2017 und 2018.
Umsetzung: Ministerrat im Februar 2017 / Start: 1. März 2017
1.8 Wohnpaket
Die Bundesregierung setzt sich das Ziel, qualitativ hochwertigen Wohnraum für alle Menschen leistbar zu machen. Das erhöhte Mietpreiswachstum der vergangenen Jahre ist vor allem auf das Missverhältnis von Angebot und Nachfrage zurück zu führen. Um dieses Missverhältnis auszugleichen, wird zusätzliches Bauland sowie privates Kapital für den sozialen Wohnbau mobilisiert, ohne dass der gemeinnützige wohnungswirtschaftliche Kreislauf dadurch gestört wird. Konkrete Maßnahmen sind insbesondere:
Öffnung »Lebenszyklusmodell« Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
Investitionen in den sozialen Wohnbau – Ziel: flexiblere Investitionsmöglichkeiten für Pensionsinvestmentfonds, Mitarbeitervorsorgekassen, Versicherungen
Zusätzliche Mobilisierung privaten Kapitals
Um institutionellen Anlegern Investitionen in Anteile gemeinnütziger Wohnbauträger zu erlauben, soll der künftige Verkaufspreis dieser Anteile über dem Kaufpreis liegen können, ohne dass es zu höheren Gewinnausschüttungen der Wohnbauträger kommen muss.
Baulandmobilisierung (Verfassungsbestimmung notwendig):
• Schaffung von Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbau
• Bei Umwidmungen von Grundstücken der öffentlichen Hand (iwS) in Bauland sollen 25 % als Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnraum ausgewiesen/vorbehalten werden – das verpflichtende 25 % Anbot verfällt, wenn kein Bedarf dafür bestehen sollte, nach einer bestimmten Frist;
• System soll auch auf Baurechtsflächen anwendbar sein bzw. es Gemeinden zweifelsfrei ermöglichen, Baurechte zugunsten geförderter Wohnungen bzw. förderbaren Wohnraums auch zu einem begünstigten Zins vergeben zu können;
• Bei Vorbehaltsflächen soll die jeweilige landeswohnbauförderrechtliche Preisobergrenze/Baurechtszinsobergrenze gelten; Bauträger (Gewerbliche und gemeinnützige Bauträger) kommen bei Einhaltung der landesförderrechtlichen Vorschriften in den Genuss günstigerer Baugründe;
• Grundstücke der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden); explizit ausgenommen von einer solchen Regelung sind Grundstücke von PrivateigentümerInnen;
Klarstellung zur Anwendbarkeit der Vertragsraumordnung (Verfassungsbestimmung):
• Klarstellung, dass die Instrumente der Vertragsraumordnung als Planungsmaßnahme in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegen;
• das Koppelungsverbot soll künftig bei Vertragsraumordnungsmaßnahmen kein Hinderungsgrund mehr sein.
Umsetzung: Ministerrat im November 2017
1.9 Arbeitszeitflexibilisierung
Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit den Sozialpartnern an der Lösung der Frage der Flexibilisierung der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Bis 30. Juni 2017 sollen die Sozialpartner ein Paket vereinbaren. Sollte sich in dieser Frage keine gemeinsame Lösung abzeichnen, wird die Bundesregierung im 3. Quartal 2017 einen eigenen Vorschlag beschließen.
1.10 Arbeitnehmerschutz/Arbeitsinspektorat
Der bereits eingeleitete Verhandlungsprozess mit den Sozialpartnern wird zügig fortgesetzt, mit dem Ziel eine Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, des Arbeitsinspektionsgesetz, des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes im ersten Halbjahr 2017 zu verabschieden. Weitere Verhandlungen zu Gesetzen und Verordnungen des technischen ArbeitnehmerInnenschutzrechtes werden im Anschluss daran unmittelbar aufgenommen, mit dem Ziel bis Ende 2018 eine praxistaugliche Entlastung für alle Stakeholder, im Besonderen für Unternehmen, zu erreichen.
Konkret sollen beispielsweise die Meldepflichten nach dem Arbeitszeitgesetz und dem Arbeitsruhegesetz reduziert und für Beinaheunfälle entfallen. Die Genehmigungsverfahren durch die Arbeitsinspektion im AZG und ARG werden reduziert und die Begehungsintervalle verlängert. Im Sozialministerium wird eine Ombudsstelle eingerichtet, um Beschwerden entgegen zu nehmen und zusätzliche Beratung anzubieten.
Umsetzung: Ministerrat im Juli 2017
Start Ombudsstelle: Mai 2017
1.11 Zuzug auf den österreichischen Arbeitsmarkt / Export von Familienbeihilfe
Die Bundesregierung bekennt sich klar zu Europa, zur Europäischen Union als starkem weltpolitischen Player und ihren vertraglichen Grundlagen. Allerdings ist das Arbeitskräfteangebot in Österreich in den letzten Jahren stark gestiegen und hat seit 2010 um knapp 300.000 Personen zugenommen. Davon sind mehr als 50 % aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugewandert und haben den Druck am Arbeitsmarkt erhöht. Die Bundesregierung bekennt sich daher zur Reduktion und Begrenzung der Arbeitskräftemigration. Die Bundesregierung wird sich gemeinsam gegenüber der Europäischen Kommission für eine Beschränkung des weiteren Zuzugs auf den österreichischen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der Interessen der ArbeitnehmerInnen, Arbeitslosen und ArbeitgeberInnen im Rahmen des Sekundärrechts einsetzen. Die Bundesregierung bekennt sich zum Instrument der Arbeitsmarktprüfung. Arbeitsmarktprüfungen sind ein effektives und erprobtes Instrument zur deutlichen Reduktion der Arbeitslosigkeit: nur wenn sich für eine Stelle kein geeigneter in Österreich gemeldeter Arbeitsloser findet, kann die Stelle ohne Einschränkungen vergeben werden. Dazu notwendige Änderungen im EU-Sekundärrecht werden der Europäischen Kommission gemeinsam mit der Ausgestaltung der Anwendung der Arbeitsmarktprüfung vorgelegt.
Gleichzeitig bekennt sich die Bundesregierung im Rahmen der zuständigen Gremien auf europäischer Ebene dazu, sich für legistische Änderungen der bestehenden Regelungen einzusetzen, damit die exportierte Familienbeihilfe indexiert werden kann.
Umsetzung: Vorlage des österreichischen Vorschlages an die Europäische Kommission bis März 2017
1.12 Mobilität am Arbeitsmarkt erhöhen
Kombilohnmodell zur Förderung der Mobilität:
• Bundesrichtlinie Kombilohnbeihilfe aus 2015 erweitern um einen neuen förderbaren Personenkreis (Pkt 6.3 der RL): Arbeitslose Personen, die auf einen näher gelegenen zumutbaren Arbeitsplatz nicht vermittelt werden können und bereit sind eine entferntere Arbeitstelle anzunehmen.
• Die Mindestentfernung orientiert sich an den Grenzen der Zumutbarkeit (insb. Wegzeiten).
• Gleichzeitige Gewährung von Kombilohnbeihilfe und Entfernungsbeihilfe (siehe unten) ist möglich.
• Beihilfe wird für bis zu 1 Jahr gewährt.
• Abdeckung innerhalb des bestehenden AMS-Förderbudgets.
Übersiedlung unterstützen – Entfernungsbeihilfe ausweiten:
• Bundesrichtlinie: Beihilfen zur Förderung der regionalen Mobilität und Arbeitsaufnahme überarbeiten. Schon derzeit kann die Entfernungsbeihilfe neben Fahrtkosten auch für Unterkunftskosten (abzgl. Selbstbehalt von 67 Euro) gewährt werden. Die monatliche Höchstgrenze liegt bei 203 Euro.
• Da der Lebensmittelpunkt bei einem neuen Job nicht sofort verändert wird, fallen typischerweise für einen Übergangszeitraum Kosten für doppelte Haushaltsführung an.
• Zur Erleichterung der Übersiedlung wird das Modell der Entfernungsbeihilfe ausgebaut: Für die reinen Fahrtkosten bleibt der Deckel weiterhin bei 203 Euro. Zusätzlich kann zur Abdeckung der höheren Wohnkosten für doppelte Haushaltsführung eine Beihilfe von bis zu 400 Euro pro Monat zuerkannt werden (max. 4.800 Euro pro Jahr).
• Prüfung der Fördernotwendigkeit wie bisher durch das AMS.
• Beihilfe wird für bis zu 2 Jahre gewährt.
• Abdeckung innerhalb des bestehenden AMS-Förderbudgets
Zumutbarkeitsregelungen ausweiten:
• Aufstockung der generellen Mindestverfügbarkeit von 16 auf 20 Stunden (§ 7 Abs 7 2. Satz AlVG entfällt), weil vom AMS in der Praxis unter 20 Stunden kaum Jobs vermittelt werden können.
• Als Zumutbarkeitsgrenze wird analog zu den Stichtagen der Sozialpartnervereinbarung, die bis 30. Juni 2017 zum Mindestlohn vorliegen soll, eine Untergrenze von 1.500 Euro bei Vollzeit für die Zumutbarkeit festgelegt.
Umsetzung: Anpassung der AMS-Richtlinien und Ministerrat im Mai 2017 /
Start: 1. Jänner 2017
1.13 Vereinfachung bei Mehrfachversicherung
In der Erwerbstätigkeit sind viele Kombinationen möglich. Personen die mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben, wie z.B.: echter Dienstnehmer und Nebenerwerbslandwirt, entrichten mehrfach SV-Beiträge und sind mehrfach versichert.
Die Beitragspflicht besteht insgesamt bis zur Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 166 Euro/Tag, entspricht 4.980 Euro/Monat). Überschreitet die Summe der Beitragsgrundlagen die Höchstbeitragsgrundlage, ist über Differenzvorschreibungen (im Vorhinein) bzw. Beitragserstattungen (im Nachhinein) das Bezahlen von zu vielen Beiträgen vermeidbar. Die entsprechenden Anträge müssen aber in der Regel aktiv gestellt werden. In Zukunft soll eine automatische Differenzvorschreibung / Beitragserstattung durch die Sozialversicherung bei mehreren Erwerbstätigkeiten eingeführt werden.
Start: September 2017
1.14 Rechtssicherheit Selbstständige / Unselbstständige
Die legistische Umsetzung des Sozialpartnerpapiers zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Tätigkeit erfolgt im 1. Halbjahr 2017.
Umsetzung: Ministerrat im März 2017, Start: 1. Juli 2017
1.15 Abschaffung des Kumulationsprinzips
Zur Entlastung von BürgerInnen und Unternehmen sollen die Sozialpartner bis 30. Juni 2017 eine Lösung ausarbeiten. Sollte sich in dieser Frage keine gemeinsame Lösung abzeichnen, wird die Bundesregierung im 3. Quartal 2017 einen eigenen Vorschlag beschließen.
1.16 Angleichung Pensionssysteme (einheitliches Pensionssystem)
Einrichtung einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe mit BMF/BKA/BMASK zur Harmonisierung der Pensionssysteme (z.
B. Beamte und ASVG).
Umsetzung: Start der Arbeitsgruppe April 2017
1.17 Mindestlohn
Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit den Sozialpartnern an der Umsetzung eines Stufenplans für einen flächendeckenden Mindestlohn von zumindest 1.500 Euro bis 30.6.2017. Gleichzeitig wird im 1. Halbjahr 2017 ein gesetzlicher Vorschlag vorbereitet. Sollte sich in dieser Frage keine gemeinsame Lösung abzeichnen, wird die Bundesregierung im 3. Quartal einen eigenen Vorschlag beschließen.
1.18 Beschäftigungsaktion 20.000
Für Ältere ist es besonders schwer, einen Arbeitsplatz zu finden, obwohl es viele Bereiche gibt, in denen zusätzliche Arbeitsplätze benötigt werden. Die Bundesregierung wird im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 für über 50-jährige langzeitarbeitslose Menschen 20.000 Arbeitsplätze pro Jahr in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen schaffen bzw. fördern und damit die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe halbieren.
Die Beschäftigungsaktion 20.000 startet im Juli 2017 in Form von Pilotprojekten (je Bundesland in einem Bezirk). Das Modell wird so ausgestaltet, dass es keine Verdrängungseffekte gibt.
Diese Mittel für die Beschäftigungsinitiative werden auf zwei Jahre (bis Juni 2019) befristet zur Verfügung gestellt.
Zur Finanzierung werden für den gesamten Zeitraum der Aktion zusätzlich 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt (zusätzlich zu den passiven Mitteln, die für die betroffenen Arbeitslosen bereits ausgegeben und im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 aktiviert werden).
Im Herbst 2018 werden die Pilotprojekte evaluiert. Bei erfolgreicher Evaluierung wird die Beschäftigungsaktion 20.000 fortgesetzt und weitere 200 Millionen Euro für 2019 zur Verfügung gestellt.
Die Pilotprojekte werden durch Coachingmaßnahmen begleitet, um den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt aus der geförderten Beschäftigung zu erleichtern. Die Maßnahmen werden aus den aktivierten Arbeitsmarktmitteln gezahlt.
Umsetzung: Ministerrat im April 2017 / Start: 1. Juli 201
1.19 Lockerung Kündigungsschutz 50+
Um die Neu-Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die älter als 50 Jahre sind zu erleichtern wird die derzeitige Regelung modifiziert. Die Legistik zur Beseitigung von Beschäftigungshemmnissen für Ältere durch Wegfall der Frist in § 105 Abs. 3b letzter Satz Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) wird im ersten Quartal dem Parlament zugewiesen.
Umsetzung: Ministerrat im März 2017 / Start: 1. Juli 2017
1.20 Intensivbetreuung bei Vermittlungsproblemen
Es wird ein eigenes Case Management eingerichtet, wo geschulte Case ManagerInnen Personen mit Vermittlungsproblemen intensiv betreuen und helfen, ihre individuellen Problemlagen zu lösen. Durch den Besuch einer Beratungs- und Betreuungseinrichtung steht diese Gruppe vorübergehend dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Umsetzung: AMS-Verwaltungsrat im 3. Quartal 2017 / Start: 1. Jänner 2018
1.21 Gesundheit
Wartezeiten CT/MRT
Die Bundesregierung erwartet von den Vertragsparteien (SV und WKÖ) bis Ende März eine vertragliche Lösung für bestehende Wartezeiten für CT und MRT Untersuchungen. Sollte eine Einigung im Rahmen der bestehenden Rahmenvereinbarung auf Bundesebene oder in den einzelnen Gesamtverträgen im angegebenen Zeitraum nicht erfolgen oder vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen als nicht ausreichend zur nachhaltigen, diagnoseabhängigen Reduktion von Wartezeiten erachtet werden, wird die Bundesregierung umgehend notwendige gesetzliche Maßnahmen in ASVG (Gesamtvertrag) oder KaKuG in Bezug auf CT und MRT treffen, um die entsprechende Reduktion der Wartezeiten sicherzustellen.
Stärkung der ambulanten Versorgung
Vorantreiben der im FAG und den beiden 15a Vereinbarungen mit Finanzierung beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Versorgung, das betrifft insbesondere:
• Primärversorgung ausbauen: Sicherstellung effektiver wohnortnaher hausärztlicher Versorgung. Kooperation verschiedener Gesundheitsberufe und Schaffung moderner Arbeitsbedingungen und Öffnungszeiten, Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen im ersten Halbjahr 2017. Schrittweise Umsetzung von zumindest 75 Primärversorgungseinheiten bis 2020.
• Fachärztliche Versorgung:
Um den ambulanten Bereich in den Spitälern zu entlasten Ausbau effektiver ambulanter Facharztstrukturen. Multidisziplinäre Leistungsstrukturen möglichst unter einem Dach, um kurze Wege für Patienten zu sichern. Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen für Ärzte und andere Gesundheitsberufe. Die gesetzlichen Grundlagen werden bis Ende 2017 erarbeitet.
Psychische Gesundheit
Die Bundesregierung bekennt sich zum Ausbau und einfachen Zugang zu psychischer Versorgung durch
• umfassende psychotherapeutische Versorgung im Rahmen der bestehenden Systeme der Sachleistungsversorgung sowie
• Versorgung im Bereich Mental Health Kinder-/Jugendgesundheit im Rahmen multiprofessioneller Versorgungsstrukturen.
Zu diesem Zweck werden die SV-Träger und der Hauptverband aufgefordert, bis 30. Juni 2017 ein Konzept samt Meilensteinplan für den Ausbau kostenloser Therapieeinheiten um österreichweit ein Viertel vorzulegen, wobei die bereits bestehende Versorgungslage durch die einzelnen Träger zu berücksichtigen ist.
Im Jahr 2020 muss der Hauptverband einen Tätigkeitsbericht über den Ausbau der Maßnahmen vorlegen. In der Zwischenzeit ist dem Verbandsvorstand und der Trägerkonferenz regelmäßig über den Stand des Ausbaus zu berichten. Darüber hinaus wird eine Novelle des Psychotherapiegesetzes erarbeitet.
Umsetzung: Ausbauplan durch Hauptverband und Sozialversicherungsträger bis
30. Juni 2017 / Start des Ausbaus anhand der Meilensteinziele ab Beginn des 2. Halbjahr 2017.
Begutachtungsentwurf PsychotherapieG im 4. Quartal 2017
1.22 Modernes Insolvenzrecht – Kultur des Scheiterns
• Risiko verringern, Gründungen forcieren
Wirtschaftliches Scheitern ist eine Folge alltäglicher Risiken und nachweislich besonders glückloser Selbständigkeit. Dies gilt sowohl für EPUs als auch für gescheiterte Unternehmer aus haftungsbeschränkten Gesellschaften, da die Gesellschafter für Finanzierungen persönliche Haftungen unterschreiben müssen.
• 3 Jahre keine Quote
Menschen, die ein solches finanzielles Scheitern erlebt haben, sollen eine rasche Chance auf Neustart erhalten. Besonders gescheiterte Selbständige sind durch ihre höheren Schulden (durchschnittlich 290.000 EUR gegenüber 63.000 EUR) von den Hürden im bestehenden Privatinsolvenzrecht besonders stark betroffen, im Abschöpfungsverfahren schaffen nur 33 % der
gescheiterten UnternehmerInnen die bestehende 10 % Quote aus eigenen Leistungen (andere 51 %), weitere 23 % nur durch finanzielle Unterstützung Dritter (andere 18 %).
• Maßnahme
Novelle der Privatinsolvenz (Insolvenzordnung) – Eckpunkte: Die Frist im Abschöpfungsverfahren wird auf 3 Jahre reduziert, um eine rasche Rückkehr in eine produktive Berufssituation zu ermöglichen. Weiters soll die derzeit geltende Mindestquote zur Gänze entfallen.
Umsetzung: Ministerrat im März 2017 / Start 1. Juli 2017
1.23 Start-Ups: Exzellenznetzwerke & Cluster
Das Start-Up-Ökosystem entwickelt sich dynamisch und stetig wachsend. In den letzten Jahren sind in Österreich über 60 Inkubatoren und Akzeleratoren entstanden. Es gibt über 130 Co-Working Spaces, 7 uninahe öffentlich finanzierte Gründungszentren (»AplusB-Zentren«) sowie zahlreiche private Gründer-Hub-Initiativen.
Durch die Kooperation von Wissenschaft, Forschung, Bildungseinrichtungen, Wirtschaft, Industrie und dem Startup-Ökosystem sollen Exzellenznetzwerke und Cluster auf Basis bestehender Stärkefelder und bestehender Strukturen gebildet oder gestärkt werden, mit dem Ziel für diese internationale Sichtbarkeit zu erreichen und aus diesen heraus Weltmarktführer hervorzubringen.
Bottom-up Prozess:
• Schritt 1 – Um Schwerpunktfelder zu identifizieren, in denen ein hohes Potenzial zur internationalen Marktführerschaft gesehen wird, starten BMWFW und BMVIT einen Open Innovation Prozess. Unter Beteiligung von Start-ups, Inkubatoren, Leitbetrieben sowie Wissenschafts-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen werden die bestgeeignetsten Schwerpunktfelder mit dem größten Potenzial herausgearbeitet.
• Schritt 2 – Aus der Analyse ergeben sich Stärkebereiche in denen Österreich einen spezifischen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Ländern hat bzw. zukünftig haben könnte. Es erfolgt eine Entscheidung welche Bereiche und Innovationssysteme am besten »skalierbar« sind und wo Österreich auf Grund seiner Gegebenheiten international
Weltspitze sein kann. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird zudem analysiert, welche Maßnahmen jeweils für ein konkretes Exzellenznetzwerk oder einen Cluster notwendig sind. Dieser Prozess soll bis Ende 2017 abgeschlossen sein.
• Schritt 3 – 2018 erfolgt die Umsetzung der definierten Maßnahmen in einer Partnerschaft zwischen Unternehmen und Staat. Um dies zu unterstützen, soll der Einsatz privaten Risiko- und Wachstumskapitals verbessert werden. Insgesamt soll 1 Milliarde EUR von Banken, Versicherungen und Stiftungen für die Finanzierung und Investments in Start-ups, Spin-Offs und Wachstumsunternehmen mobilisiert werden. Dafür sollen primär kapitalschonende Instrumente, wie staatliche Garantien und aufkommensneutrale Maßnahmen, wie eine Flexibilisierung des Stiftungsrechts sowie eine Reformierung von Veranlagungsvorschriften zur Anwendung kommen. Diesbezüglich legen BKA, BMWFW und BMF bis Ende Juni 2017 einen konkreten budgetneutralen Entwurf vor.
Jedes Exzellenznetzwerk und jeder Cluster ist einem Fachbereich gewidmet und soll über optimale Forschungsanbindung, weltweit einzigartige Industriepartnerschaften, eine attraktive Infrastruktur (von Räumlichkeiten bis Datenanbindung), internationale Kooperationen und Finanzierungsmöglichkeiten für die Gründungs- und für die Wachstumsphase verfügen.
Gefördert wird beispielsweise die Finanzierung von Grundlagen- und angewandter Forschung in Verbindung mit Prototypenentwicklung, Infrastrukturkosten (z. B. Geräte, Co-Working Spaces etc.), gemeinsam nutzbare Innovations-, Gründungs- und Finanzierungsexpertise sowie Beratungsleistungen wie etwa Steuer- oder Rechtsberatung, Personalkosten für gemeinsame administrative Services.
Umsetzung: Analyse bis Dezember 2017 / Start: 2018
2 Bildung/Innovation
2.1 Lehrlingspaket
Die Bundesregierung bekennt sich zur dualen Ausbildung, die international hoch anerkannt und ein Grund für die im internationalen Vergleich geringe Jugendarbeitslosigkeit und das hohe Fachkräfteniveau ist.
Um sowohl die erfolgreiche Absolvierung der Lehrabschlussprüfung, als auch die internationale Vernetzung unserer Fachkräfte der Zukunft zu unterstützen, ergreift die Bundesregierung folgende Maßnahmen:
• Übernahme der vollen Kosten für alle Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung aus den Mitteln der betrieblichen Lehrstellenförderung. Durch die Abschaffung der bisher bestehenden Deckelung von geförderten 250 Euro pro Kurs werden zusätzlich 3.000 Lehrlinge pro Jahr von der Förderung profitieren.
• Ausbau Auslandspraktika für Lehrlinge mit Schwerpunkt Sprachenerwerb: Derzeit absolvieren rund 750 Lehrlinge pro Jahr ein Auslandspraktikum im Rahmen von Erasmus+. Um auch die Sprachkompetenz zu erhöhen und die Auslandspraktika in Summe attraktiver zu machen, werden aus den Mitteln der betrieblichen Lehrstellenförderung zusätzlich zwei Wochen Sprachkurs im Zusammenhang mit dem Auslandspraktikum finanziert. Die Förderung umfasst neben den zusätzlichen Aufenthaltskosten, der aliquoten Lehrlingsentschädigung und den Kosten für den Sprachkurs auch eine Auslandsprämie als Anreiz für den Lehrling.
Umsetzung: Richtlinien-Änderung im März 2017 / Start: 1. Juli 2017
2.2 Österreichs Hochschulen Richtung Weltspitze entwickeln
Die Bundesregierung bekennt sich zu einer höheren Studienqualität und besseren Betreuungsverhältnissen sowie zu einer gesteigerten sozialen Durchmischung der Studierenden. Daher wird bis Juni 2017 ein Umsetzungskonzept zur Einführung eines Studienplatzfinanzierungsmodells an öffentlichen Universitäten (inklusive Aufnahmeverfahren und Zugangsregeln wo erforderlich) und entsprechender Anpassung des Hochschulbudgets, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Durchmischung (affirmative action, first academics, berufsbegleitendes Studienangebot, Fördertopf für verbesserten Zugang für Lehrlinge an FHs) und den Ausbau von Studienplätzen in MINT Fächern vorgelegt.
Begleitend bekennt sich die Bundesregierung zur Verbesserung des Studienbeihilfensystems (Anhebung der Beihilfenhöhe und der Einkommensgrenzen). Ein Reformkonzept wird legistisch bis zum Mai 2017 vorgelegt.
Umsetzung:
Studienplatzfinanzierung: Konzept im Juni 2017 / Ministerrat im Oktober 2017 /
Start: 1. Jänner 2019
Studienbeihilfereform: Ministerrat im März 2017 / Wirksamkeit: Wintersemester 2017/2018
Fördertopf Lehrlinge im Wintersemester 2017/2018
Kindergarten und Kinderbetreuung
Die Elementarpädagogik soll weiter gestärkt, die Entwicklung des Kindergartens von der Betreuungs- zur Bildungseinrichtung forciert werden. Im Rahmen des Pilotprojekts im ersten Halbjahr 2017 zum aufgabenorientierten Finanzausgleich sollen unter Einbindung der Länder sowie des Städte- und Gemeindebundes das zweite verpflichtende Gratiskindergartenjahr, der weitere Ausbau und ein bundesweit einheitlicher Bildungsrahmenplan mit pädagogischen
Qualitätskriterien sowie der ebenfalls im Rahmen der Bildungsreform beschlossene Bildungskompass (Pilotierung Herbst 2017, Vollausbau Herbst 2018) zur Dokumentierung der Talente und Förderpotenziale der Kinder umgesetzt werden.
Umsetzung: Ministerrat im September 2017 / Start: 1. Jänner 2018
Umsetzung Schulautonomie
Schulen werden zukünftig wesentlich stärker in die Autonomie und Eigenverantwortung entlassen. Sie können sich somit stärker regional ausrichten und bekommen maximalen Gestaltungsspielraum, um Österreichs Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern und zu fordern. Hierfür werden auch die Bildungsbehörden modernisiert, welche in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium die punktgenaue und transparente Zuteilung der Mittelressourcen anhand objektiver und klarer Kriterien sichern.
Umsetzung: Ministerrat im April 2017 / Start: 1. Jänner 2018
Schule 4.0
Im Sinne eines innovativen und zukunftstauglichen Schulsystems bekennt sich die Bundesregierung zu einer gemeinsamen Digitalisierungsstrategie. Der Stufenplan der Regierung umfasst folgende Elemente:
• Alle Schulen verfügen bis 2020/21 über eine, einem Breitbandanschluss entsprechende, technologische Anbindung sowie über ein leistungsstarkes WLAN.
Um die Digitalisierung im Bildungsbereich altersadäquat voranzutreiben, werden ab 2017 schrittweise entlang des Breitband/WLAN-Ausbaus alle Schülerinnen und Schüler in der fünften Schulstufe und in der neunten Schulstufe sowie auch die LehrerInnen mit adäquaten digitalen Endgeräten (Tablets, Laptops etc.) ausgestattet. Das konkrete Finanzierungsmodell (z.B. PPP-Modelle, BBG, Kooperationen mit der Industrie etc.) wird bis Sommer 2017 erarbeitet. Zudem wird das Mobile Learning Projekt mit Fokus auf die Volksschulen ausgebaut.
• Digitale Grundbildung – inklusive Medienbildung – wird in den Lehrplänen ab derVolksschule wie auch in der Sekundarstufe I verankert. Pilot-Schulen starten mit demSchuljahr 2017/18, im Vollausbau wird Digitale Grundbildung ab 2018/19 vermittelt.
• Die digitalen Kompetenzen von PädagogInnen werden über zusätzliche Lehrangebote an den Pädagogischen Hochschulen gestärkt. Zusätzlich wird noch 2017 ein FutureLearning Lab für die digitale PädagogInnen-Bildung eingerichtet.
• Die gratis Bereitstellung von digitalen Lern- und Lehrmaterialien, wie z.B. eBook+, erfolgt über ein zentrales Portal. Die Entwicklung neuartiger Materialien wird zudem von der Innovationsstiftung für Bildung unterstützt.
Umsetzung: Tablets/Laptops: Ministerrat im September 2017 / Start: 2018
2.3 Digitalisierung – Österreich als 5G Vorreiter
Österreich hat im internationalen Vergleich beim Ausbau und der Nutzung der digitalen Infrastruktur Aufholbedarf. Derzeit nutzen nur ca. 13 % der Haushalte Internetanschlüsse mit zumindest 30 Mbit/s, nur 2 % der Haushalte haben Anschlüsse mit mind. 100 Mbit/s.
Mit der Digital Roadmap und der Breitbandstrategie bekennt sich die Bundesregierung zur Sicherstellung einer gut ausgebauten und leistbaren digitalen Infrastruktur. Die Umsetzung der Breitbandstrategie mit dem Ziel, bis 2020 flächendeckende Verfügbarkeit von ultraschnellem Internet von 100 Mbit/s zur Verfügung zu stellen, ist ein wichtiger Schritt. Es müssen aber bereits jetzt die Ziele darüber hinaus definiert werden, um Österreich in die Top 3 Digitalisierungs-Länder innerhalb der EU und in die Top 10 Länder weltweit zu bringen:
• Bis 2020 sollen 75 % der Bevölkerung ultraschnelles Internet nutzen.
• Bis 2020 verfügen alle Schulen und KMU über ultraschnelles Breitband.
• Österreich wird zum weltweiten Vorreiter in der neuen 5G Technologie.
• Bis 2025 sollen 10 Gbit/s flächendeckend verfügbar sein.
• Die Potentiale von Open Data werden umfassend genützt.
Mit folgenden Maßnahmen soll dieses Ziel erreicht werden.
• Die Breitbandmilliarde wird im ersten Halbjahr 2017 evaluiert und entsprechende Optimierungen vorgenommen.
• Verdoppelung der Mittel über Kooperationsmodelle mit privaten Anbietern.
• 73 % aller Pflichtschulen (4.500) verfügen bereits über Internetanbindungen. Um bis 2020 die restlichen 27 % (1.300) sowie KMU an ultraschnelles Breitband anzubinden,werden bereits 2017 in einer ersten Ausschreibung 30 Mio. EUR aus der Breitbandmilliarde zur Verfügung gestellt.
• Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und Vereinfachung von Prozessen:
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Um Genehmigungsverfahren im Bereich der digitalen Infrastruktur zu vereinfachen, wird bis Anfang 2018 in jedem Bundesland ein One-Stop Shop für Genehmigungsverfahren eingerichtet.
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Die bestehenden Verwaltungsabgaben und steuerliche Belastungen auf digitale Infrastruktur (z.B Gebühren und Abgaben auf Antennenmasten, Frequenznutzungsgebühren) sollen gesenkt werden. Dazu wird im ersten Halbjahr 2017 eine umfassende Evaluierung durchgeführt.
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Im Zusammenhang mit der Novellierung des TKG im Frühjahr 2017 wird die verpflichtende Papierrechnung abgeschafft.
• Österreich wird 5G Vorreiter:
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Im ersten Quartal 2017 wird eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zu 5G eingesetzt, die bis spätestens Ende 2017 eine 5G Strategie inklusive der konkreten Umsetzungsmaßnahmen entwickelt und definiert.
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Frequenzversteigerungen werden zukünftig auf Basis wirtschaftlich vertretbarer Auktionsdesigns durchgeführt
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Digitale Anwendung in diversen Bereichen wie E-Government, E-Health, Automatisiertes Fahren und Industrie 4.0 stellen wertvolle Use Cases für 5G dar und werden daher priorisiert vorangetrieben.
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Erste Tests durch die Telekomanbieter sollen bereits ab 2018 durchgeführt werden, bis 2020 soll 5G in jeder Landeshauptstadt verfügbar sein.
Die Plattform data.gv.at stellt bereits über 2.100 Datenquellen zur Verfügung und soll weiter ausgebaut werden. Bis Ende 2020 sollen alle Daten der öffentlichen Verwaltung nach Möglichkeit als Open Data zur Verfügung stehen. Das erhöht einerseits die Transparenz und schafft auch die Basis für Geschäftschancen für innovative Unternehmen und Startups. Um dies zu erreichen, werden bis Oktober 2017 die verfügbaren Datenbestände auf ihre Open Data Tauglichkeit geprüft. Zudem soll die Einbindung von Datenbeständen aus dem privaten Sektor auf freiwilliger Basis forciert werden.
Umsetzung:
5G Strategie: Ministerrat im Dezember 2017
TelekommunikationsG Novelle: Ministerrat im Juni 2017
2.4 Anhebung der Forschungsquote
Aufbauend auf der im Ministerrat vom 8.11.2016 verabschiedeten »Forschungsmilliarde« sollen die Forschungsausgaben in Österreich in Richtung des Ziels von 3,76 Prozent des BIP gesteigert werden. Vorgesehen ist, dass ein Drittel der Steigerung von der öffentlichen Hand kommt und zwei Drittel von privater Seite gehebelt werden können (z. B. durch Erhöhung der Forschungsprämie für Unternehmen). Diese Steigerung des »Inputs« soll mit einer besseren Kontrolle und Evaluierung des »Outputs« einhergehen.
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur jährlichen Dotierung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung für die nächsten drei Jahre mit je 100 Mio Euro p.a. aus dem Jubiläumsfonds der Nationalbank.
Umsetzung: Ministerrat im April 2017
3 Energie und Nachhaltigkeit
Die beiden Ökostromnovellen werden signifikante zusätzliche Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung in Österreich auslösen. Diese leisten einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen, zur Ankurbelung der Wirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen (bei Errichtung und Wartung). Dabei wird den weltweit führendenden heimischen Green Tech Unternehmen ein starker Heimmarkt geboten. Auch der dafür notwendige Netzausbau soll aktiv vorangetrieben werden.
3.1 Kleine Ökostromnovelle
Eine Sammelnovelle im Ökostrombereich soll wichtige Änderungen und Problemlösungen bringen, die schnell und ohne Notifikation bei der EU umgesetzt werden können. Unter anderem soll die Novelle die Einrichtung von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern ermöglichen, die Verfallsfrist von bereits genehmigten Windprojekten verlängern, mehr Geldmittel für den Ausbau von Kleinwasserkraftanlagen bereitstellen und Nachfolgetarife für bestehende, hocheffiziente und wärmegeführte Biogasanlagen (5 Mio. Euro/Jahr, Topf 5 Jahre offen) sicherstellen.
Für andere Biogasanlagen soll die Möglichkeit einer »Abwrackprämie« bestehen.
Umsetzung: Ministerrat im März 2017
3.2 Große Ökostrom-Novelle
Ausbau von Erneuerbaren Energien und Neugestaltung der gesamten Ökostromförderung in Österreich zur Erreichung der EU-Energie- und Klimaziele und zur Sicherstellung eines annähernd (bilanziellen) hundertprozentigen Strom-Eigendeckungsgrads in Österreich bis 2030. Das neue Modell soll helfen, die Stromimport-Abhängigkeit zu senken und die Marktintegration von Erneuerbaren Energien zu forcieren. Auch der dafür notwendige Netzausbau soll aktiv vorangetrieben werden.
Die derzeitige Tarifförderung wird daher auf ein marktkonformes, kosteneffizientes, wettbewerbsfähiges Fördersystem umgestellt. Also z. B. transparente Ausschreibungen, dort wo wirtschaftlich sinnvoll, sowie in Richtung (Versteigerung von) Investitionszuschüsse und Marktprämien. Kosteneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit sind die wesentlichen Kriterien für jede Förderung. Im Sinne leistbarer Strompreise für Haushalte und Wirtschaft wird es auch zukünftig eine Kostenbegrenzung (»Deckel«) für die Ökostromförderung geben. Allfällige Mehrkosten für die Ökostromförderung sollen durch höhere Produktionsmengen kompensiert werden, wodurch es langfristig zu keiner höheren Nettobelastung für Wirtschaft und Haushalte kommen soll.
Umsetzung: Ministerrat im Dezember 2017
3.3 Strompreiszone Österreich-Deutschland
Um eine Erhöhung der Strompreise durch eine Trennung der deutsch-österreichischen Strompreiszone zu verhindern, wird eine gemeinsame Lösung mit Deutschland angestrebt, die den bilateralen Handel möglichst uneingeschränkt ermöglicht. (Im Falle einseitiger Maßnahmen Deutschlands zur Behinderung des freien Stromhandels, wären steigende Strompreise in Österreich zu befürchten. In dem Fall wären Aktivmaßnahmen in der heimischen Energieproduktion und im Netzausbau von zentraler Bedeutung)
3.4 Energie- und Klimastrategie
Bis Sommer 2017 wird die gemeinsame integrierte Energie- und Klimastrategie der Bundesregierung fertig gestellt und im Ministerrat beschlossen. Ziel ist eine Strategie, die aus volkswirtschaftlicher Sicht das Optimum für Österreich bringt, indem sie Rahmenbedingen für Investitionen und damit Wachstum und Arbeitsplätze schafft. Die Schwerpunkte sind neben Erneuerbarer Energie, Energieeffizienz und Infrastruktur deshalb auch Innovation und Forschung, sowie die Forcierung von Umwelt- und Energietechnologien. Dabei werden soziale, wirtschaftliche und technologische Veränderungsprozesse berücksichtigt. Das Zielquadrat Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Leistbarkeit, Versorgungssicht, sowie EU 2030 & Pariser Klimaziele bilden den Rahmen für das Weißbuch (= Energie- und Klimastrategie).
Umsetzung: Ministerrat im Ende Juni 2017
3.5 Masterplan Land: Umfassende Zukunftsstrategie für den ländlichen Raum
Wie im Regierungsprogramm der Bundesregierung festgeschrieben wird erstmals ein Masterplan für die Zukunft des ländlichen Raumes erarbeitet. Mit dieser Strategie sollen die Wirtschafts- und Lebensbedingungen am Land systematisch verbessert werden. Der Masterplan wird im Rahmen eines breiten Stakeholder-Prozesses bis Sommer 2017 entwickelt. Die Ergebnisse werden im Herbst 2017 dem Ministerrat vorgelegt. Die Bandbreite der Themen reicht von Land- und Forstwirtschaft und Wirtschaft über Infrastruktur, Mobilität und soziale Verantwortung bis hin zum digitalen Dorf.
Umsetzung: Ministerrat im Oktober 2017
3.6 Bestbieterprinzip bei Lebensmittel allgemein verankern
Bei der anstehenden Novelle in Umsetzung einer EU-Vergaberichtlinie ist das Bestbieterprinzip für alle Lebensmittel vorzusehen.
Umsetzung: Ministerrat im Mai 2017
4 Sicherheit und Integration
4.1 Strafrechtspaket
• Schaffung eines eigenen Straftatbestands gegen die Gründung von oder der führenden Betätigung in »Staatsfeindlichen Bewegungen«. Diese sind darauf ausgerichtet, die Hoheitsrechte der Republik Österreich, der Bundesländer oder der Gemeinden und ihrer Organe nicht anzuerkennen oder sich solche Hoheitsbefugnisse selbst anzumaßen. Das betrifft die Freemen-Bewegung oder OPPT (One People’s Public Trust).
• Besserer Schutz für StaatsvertreterInnen: Höhere Strafen bei tätlichen Angriffe gegen öffentlich Bedienstete. Durch eine Ausweitung werden beispielsweise auch ZugbegleiterInnen von diesem Schutz erfasst.
• Höhere Strafen bei sexueller Belästigung in Gruppen.
• Sicherheitsverwahrung gefährlicher, psychisch beeinträchtigter Straftäter.
• Um einen besseren Informationsfluss (erweiterte Datenverarbeitungsbefugnis) zwischen Betreuungseinrichtungen, Ärzten und Sicherheitsbehörden bei Verdacht einer psychischen Erkrankung (Vorfall Brunnenmarkt) zu schaffen, bedarf es weiters auch neuer Regelungen im SPG.
Umsetzung StGB: Begutachtungsstart im Februar 2017 / Ministerrat April 2017
4.2 Ausbau der technischen Ermittlungsmöglichkeiten
Überwachung von Gefährderinnen und Gefährdern
Bei Personen, die einer terroristischen Straftat verdächtigt werden, insbesondere Unterstützung terroristischer Aktivitäten im In-oder Ausland (»Rückkehrer«), wird im Regelfall Untersuchungshaft verhängt. In Fällen, in denen die Gefährdung nur abstrakt ist und die Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre, wird die elektronische Fußfessel als gelinderes Mittel
angestrebt und durch die Gerichte entschieden. Der Justizminister wird diese Maßnahme im Erlassweg über die Staatsanwaltschaften unterstützen.
Registrierung von prepaid – Wertkarten
Viele Straftaten werden unter Ausnützung von Wertkartenhandies begangen. Daher setzen wir die gesetzliche Verankerung einer Ausweispflicht bei Erwerb einer SIM- Wertkarte im Telekommunikationsgesetz (TKG) um.
Videoüberwachung
Bei Gefährdungslage ist Videomaterial insbesondere öffentlicher Betreiber, für die eine Speicherverpflichtung sowie eine Mindestspeicherdauer normiert werden soll, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft den Sicherheitsbehörden herauszugeben; dort, wo es technisch möglich ist, soll auch Echtzeitstreaming eingesetzt werden können.
Für Kooperationen mit Unternehmen im Nahebereich der öffentlichen Hand (zB ÖBB, ASFINAG, regionale Verkehrsbetriebe) wird eine entsprechende Regelung gefunden.
Kennzeichenerfassungssysteme
Mit der Einführung eines elektronischen Kennzeichenerfassungssystems der ASFINAG soll das BMI als Übermittlungsempfänger in bestimmten Anlässfällen (Fahndungsabfragen) vorgesehen werden.
An Grenzübergängen für mehrspurige KFZ, an denen Grenzkontrollen durchgeführt werden, sollen Kennzeichenerfassungsgeräte des BMI unbefristet zum Einsatz kommen.
Quick freeze – Anlassspeicherung von Telekommunikationsdaten
Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen sollen Telekommunikationsanbieter aufgrund staatsanwaltschaftlicher Anordnung verpflichtet werden, Telekommunikationsdaten (Verkehrsdaten, Zugangsdaten und Standortdaten) bis zu 12 Monate zu speichern. Im Falle, dass sich der Anfangsverdacht verdichtet, kann die Staatsanwaltschaft mit gerichtlicher Bewilligung auf diese gespeicherten Daten zugreifen. Sollte sich der Anfangsverdacht nicht erhärten, tritt die staatsanwaltschaftliche Anordnung außer Kraft und der Verdächtige ist über den Vorgang zu informieren. Damit sind die Grundrechtserfordernisse im Lichte der jüngsten EuGH-Judikatur erfüllt.
Ermöglichung der Überwachung internetbasierter Kommunikation
Für die Effektivität der Strafverfolgung ist es dringend notwendig, eine neue Ermittlungsmaßnahme zu schaffen, die die Überwachung internetbasierter Kommunikation ermöglicht; dadurch wird eine Lücke in der Strafverfolgung geschlossen, sodass es Kriminellen künftig nicht mehr möglich ist, durch die Wahl internetbasierter Telekommunikation (wie z. B. Skype
und WhatsApp) jegliche Überwachungsmöglichkeit zu verhindern.
Akustische Überwachung im Auto jener der Wohnung gleichstellen
Schaffung der Möglichkeit der akustischen Überwachung außerhalb von vom Wohnrecht geschützter Räume bei Vorliegen eines konkreten Tatverdachts einer vorsätzlich begangenen, mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedrohten strafbaren Handlung.
Umsetzung: Erlass BMJ Gefährderin und Gefährder im März 2017 / legistische Anpassungen bis Juni 2017
4.3 Sicherheit im digitalen Raum
Bekämpfung Internetkriminalität
Um bei Hasspostings in sozialen Medien und anderen Straftaten im Internet eine effiziente Strafverfolgung zu gewährleisten, wurden bei den Staatsanwaltschaften Sonderreferate für »extremistische Strafsachen« geschaffen, um das für die Bearbeitung solcher Fälle oftmals benötigte Fach- und Spezialwissen innerhalb der Staatsanwaltschaften entsprechend zu bündeln und solche Verfahren – auch im Hinblick auf eine dadurch mögliche entsprechend enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit anderen Behörden im In- und Ausland – effektiver und effizienter bearbeiten zu können.
Cybersicherheitsgesetz
Neue Formen der Kriminalität im Online-Bereich sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb ist die Erarbeitung eines Cybersicherheitsgesetzes geplant.
4.4 Staatliches Katastrophenmanagement
it einem Sicherheits- und Krisenmanagementgesetz des Bundes werden die erforderlichen organisationsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie klare Strukturen und Zuständigkeiten auf Ebene des Bundes und der Länder zur Bewältigung von Krisen und Katastrophen geschaffen.
Umsetzung: Begutachtungsstart im März
4.5 Integration
Die Integration ist eine der wesentlichen Herausforderungen für die österreichische Gesellschaft. Deshalb schlagen wir vor, weitgehende Maßnahmen umgehend einzuleiten.
Der Erfolg der Integration hängt wesentlich von der Zahl der zu integrierenden Menschen ab. Integration ist ein wechselseitiger Prozess, der von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt geprägt ist, wobei klare Regeln den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden sichern. Daher beruht Integration stets auf einem Fördern und Fordern. Integration durch Leistung ist dann erfüllt, wenn jedenfalls die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Arbeitsleben vorhanden sind, die wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit gegeben ist sowie die dem Rechtsstaat zugrundeliegende österreichische und europäische Rechts- und Werteordnung anerkannt und eingehalten wird.
Integrationsgesetz
• Definition eines einheitlichen Integrationsbegriffs
• Festschreibung der Bedeutung der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung
• Grundsatz des systematischen Anbietens von Integrationsmaßnahmen (Integrationsförderung) sowie die Einforderung, aktiv am Integrationsprozess mitzuwirken (Integrationspflicht)
• Ausbau Deutsch- und Wertekurse, Kürzung der jeweiligen Sozialleistung bei Nichtteilnahme
• Rechtsanspruch auf Sprachkurse für AsylwerberInnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit und Asylberechtigte
• Einführung eines Integrationsvertrags und einer Werteerklärung inklusive strenger Sanktionen bei Verstoß gegen diesen; Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sind im Rahmen des Integrationsvertrages zur Einhaltung der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Werteerklärung angelehnt an die österreichische Bundesverfassung) verpflichtet und müssen Deutsch- und Wertekurs erfolgreich absolvieren.
• Transfer der Integrationsvereinbarung in das Integrationsgesetz; Festsetzung höherer Qualitätsstandards mit dem ÖIF, strengere Kontrollen, Verschärfung der Strafen
• Forschungskoordination dem MRV folgend (BMEIA, BMB, BKA, BMWFW)
• Institutionelle Maßnahmen, wie die Festschreibung des Expertenrats für Integration und des Integrationsbeirats sowie die Einführung eines Integrationsmonitorings unter Berücksichtigung des Datenschutzes
• Salafistische Verteil- und Rekrutierungsaktionen verbieten
Vollverschleierungsverbot
• Wir bekennen uns zu einer offenen Gesellschaft, die auch eine offene Kommunikation voraussetzt. Vollverschleierung im öffentlichen Raum steht dem entgegen und wird daher untersagt.
Arbeitsmarktintegrationsgesetz (Integrationsjahr)
• Etablierung eines verpflichtenden Integrationsjahres für AsylwerberInnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte;
• Dauer: mindestens 12 Monate verpflichtende Teilnahme, je nach Qualifikationsstatus verpflichtend verlängerbar;
• Eingliederung am Arbeitsmarkt hat Vorrang und beendet Integrationsjahr;
• Beratung und Dokumentation der Absolvierung der Integrationsmaßnahmen im Integrationspass;
• Maßnahmen: Kompetenzclearing, Deutschkurse, Unterstützung bei Anerkennung von Qualifikationen, Werte- und Orientierungskurse (in Kooperation mit dem ÖIF), Berufsorientierungs- und Bewerbungstrainings, verpflichtendes Arbeitstraining im Sinne einer gemeinnützigen Tätigkeit bei Zivildienstträgern
• Wird die Teilnahme am Programm oder einzelnen Modulen verweigert kommt es zu harten Sanktionen (sofortiges Durchschlagen auf sämtliche Unterstützungsleistungen – Sozialhilfe/BMS/Leistungen aus dem Titel der Arbeitslosenversicherung);
• Sozialministerium wird ermächtigt zusätzliche Mittel aus den passiven AlV Budgetmittel zusätzlich zum derzeitigen Budget zu aktivieren.
• Ausbau und Erweiterung der Eingliederungbeihilfen (in Form von Integrationsbeihilfen) für Unternehmen, die Asylberechtigte oder Subsidiär Schutzberechtigte nach dem Integrationsjahr beschäftigen; Abwicklung über das Arbeitsmarktservice
• Öffnung des Dienstleistungsscheck für AsylwerberInnen
Öffentlicher Dienst
Der Staat ist verpflichtet, weltanschaulich und religiös neutral aufzutreten. In den jeweiligen Ressorts wird bei uniformierten ExekutivbeamtInnen sowie RichterInnen und StaatsanwältInnen darauf geachtet, dass bei Ausübung des Dienstes dieses Neutralitätsgebot gewahrt wird.
Umsetzung: Begutachtungsstart Integrationsgesetz und Arbeitsmarktintegrationsgesetz am 6. Februar 2017 / Ministerrat Ende März 2017
4.6 Migration dämpfen
Die Bundesregierung wird die Zahl der in Österreich ankommenden und rechtswidrig aufhältigen Migranten massiv reduzieren. Die zuständigen Minister werden in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich bis Ende Februar das auf Basis untenstehender Maßnahmen zu erstellende Umsetzungspaket vorlegen. Dies erfolgt im unions- und verfassungsrechtlichen Rahmen, wie er sich insbesondere aus den von der Bundesregierung eingeholten Gutachten ergibt.
Binnengrenzschutz
Solange der Außengrenzschutz – und hier vor allem der Schutz der Seegrenzen vor allem im Bereich der östlichen und der zentralen Mittelmeerroute –nicht funktioniert, sind Kontrollen der Binnengrenze trotz im Frühjahr 2016 erfolgten Schließung der Balkanroute erforderlich, um Binnenmigration und Sekundärmigration zu verhindern. Diese Grenzkontrollen müssen sich an die jeweils aktuellen Entwicklungen anpassen, weshalb entsprechend flexible Planungen notwendig sind, um auch kurzfristig reagieren zu können. Dies betrifft neben den offiziellen Grenzübertrittsstellen vor allem auch die grüne Grenze.
Die Regelungen des Schengener Grenzkodex (Art 25,28 und 29) sollen im erforderlichen Umfang genützt werden, um den Binnengrenzschutz dort, wo er notwendig ist, sicherstellen zu können.
Assistenzeinsatz des Bundesheeres ausbauen
Zu diesem Zwecke werden die sicherheitspolitischen Maßnahmen für den Grenzschutz im Rahmen des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes des österreichischen Bundesheeres gemäß WehrG insbesondere mit folgenden Maßnahmen verstärkt:
• Intensivierung von gemischten Streifendiensten/Kontrolltätigkeiten (Polizei/ÖBH)
• Verstärkte Überwachung der grünen Grenze auch mit Luftfahrzeugen des ÖBH
• Unterstützung der Polizei durch die Transportlogistik des ÖBH
• Unterstützung bei der Registrierung von Fremden
• Unterstützung bei der Zurückweisung von Fremden
• Mitwirkung bei der Kontrolle von LKW ́s und Güterwaggons
• Verstärkte Nutzung neuer Detektionstechnologie
Verstärkung der bestehenden Grenzkontrollen
Die bereits bestehenden Grenzkontrollen an Grenzübergangen sollen intensiviert und die Grenzübergänge für mehrspurige KFZ sollen Kennzeichenerfassungsgeräte unbefristet zum Einsatz kommen. Ebenso wird bei Bedarf die Häufigkeit der Anhaltungen und genauen Überprüfung von Kraftfahrzeugen sowie der darin beförderten Personen verdichtet.
Straffung der Verfahrensabläufe im Asylverfahren
Zum Zwecke der Straffung der Verfahrensabläufe ist vorgesehen, die Einvernahmestrukturen, insbesondere bei der Erstbefragung neu zu gestalten. Dabei (§19 AsylG) sollen in Zukunft nicht mehr nur die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes herangezogen werden. Die Verwendung von zusätzlich aufzunehmenden Verwaltungsbediensteten für die Erstbefragung ist sinnvoll, diese müssen auch bei der LPD angesiedelt sein.
Rückkehrberatung ausbauen, freiwillige Rückkehr fördern
Die freiwillige Rückkehr konnte bereits im vergangenen Jahr deutlich gesteigert werden. Diese Entwicklung wird durch folgende Maßnahmen vorangetrieben.
Rückkehrberatung intensivieren
Die Beratung zur freiwilligen Rückkehr soll intensiv ausgebaut werden. Die bisher mit den Rückkehrberatungsorganisationen gewonnenen Erfahrungen und Erfolgsquoten der laufenden Projekte sollen bei der Vergabe zukünftiger Finanzierungen stärker berücksichtig werden.
Rückkehrprämien werden angepasst
Die aktuell gewährten Beträge, die auch eine Reintegrationsförderung darstellen, sollen im Rahmen der freiwilligen Rückkehr einer Staffelung nach individuellen Umständen unterzogen und soweit erhöht werden, sodass die Reintegrationsmöglichkeit in der Heimat gefördert und damit die Motivation zur freiwilligen Ausreise gesteigert wird, die Prämien aber keinesfalls einen Anziehungseffekt Richtung Österreich bewirken.
National geförderte Rückkehrprojekte werden ausgebaut
Mittel für flächendeckende Projekte zur Förderung der freiwilligen Rückkehr werden ausgebaut um dadurch die Vorteile für Fremde im Rahmen der unterstützten freiwilligen Ausreise noch intensiver vermitteln zu können. Bereits laufende Projekte sollen ausgebaut und weitere Projekte entwickelt werden.
lllegalität bekämpfen
Zentrales Ziel stellt einerseits die Bekämpfung der illegalen Zuwanderung sowie des rechtswidrigen Aufenthalts nach und in Österreich sowie deren Reduktion auf ein Minimum dar. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die bereits begutachteten Änderungen im FrÄG 2017 umgehend umgesetzt.
Eine wesentliche Maßnahme stellt die Erweiterung der Bestimmung des §111 FPG auf alle gewerblichen Beförderungsunternehmen dar. Daraus ergeben sich Pflichten für den Transport und widrigenfalls eine Kostenübernahme durch die Beförderungsunternehmer, wenn sie Personen, insbesondere im internationalen Reiseverkehr, transportieren, die nicht die für die Einreise erforderlichen Dokumente vorweisen.
Darüber hinaus werden Rückkehreinrichtungen sowie Rückkehrzentren für die Durchsetzung einer neu zu fassenden Ausreiseanhaltung eingerichtet.
Die Dauer der Schubhaft wird auf 18 Monate verlängert.
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird folgende stufenweise Systematik eingeführt:
• Personen mit durchsetzbar rechtskräftig negativ entschiedenem Asylverfahren + rechtskräftiger Rückkehrentscheidung müssen als sogenannte ausreisepflichtige Fremde Österreich innerhalb einer behördlich festgesetzten Frist verlassen.
• Mit rechtskräftig negativer Entscheidung wird die ausreisepflichtige Person nur mehr mit Sachleistungen in besonders ausgewiesenen GVS- bzw. Rückkehrquartieren versorgt. Geldleistungen jedweder Art, wie etwa Taschengeld, werden nicht mehr gewährt.
• Mit der Unterbringung in solchen Quartieren geht die Verhängung einer Gebietsbeschränkung einher (Gebiet des politischen Bezirks, in dem die Einrichtung etabliert ist.)
• Innerhalb der Frist zur Ausreise sind die ausreisepflichtigen Personen auch verpflichtet, an einer Rückkehrberatung teilzunehmen.
• Wenn die Teilnahme erfolgt ist oder verweigert wurde und die Rückkehrfrist abgelaufen ist ohne dass die Ausreise erfolgt ist, greift die neu mit dem FRÄG 2017 eingeführte Verwaltungsstrafbestimmung (qualifiziert rechtswidriger Aufenthalt/Einreise, 5.000 bis 15.000 Euro oder bis 6 Wochen Ersatzarrest).
• Eine Unterbringung in einem Rückkehrzentrum mit Bewegungsbeschränkung im Rahmen der Ausreiseanhaltung erfolgt, wenn
• eine Person erneut nach erstinstanzlicher Erlassung einer Bestrafung wegen qualifiziert rechtswidrigem Aufenthalt/Einreise in Österreich aufgegriffen wird oder
• eine ausreisepflichtige Person eine Gebietsbeschränkung hat, oder
• wenn im Asylverfahren rechtskräftig festgestellt worden ist, dass die Person die Asylbehörde über ihre Identität bewusst getäuscht hat.
• Rückkehrzentren zum Vollzug der Ausreiseanhaltung sind geschlossene Einrichtungen, bei denen eine jederzeitige Ausreise aus Ö möglich ist, eine Bewegungsfreiheit in Ö besteht hingegen nicht mehr. Dafür sollen nach Möglichkeit bestehende Einrichtungen genutzt werden.
• In der Einrichtung erfolgt eine intensive Rückkehrberatung sowie Unterstützung bei der jederzeit möglichen freiwilliger Ausreise
• Sowie die zwangsweise Abschiebung möglich wird diese im Rahmen der Schubhaft umgehend durchgesetzt
Maßnahmen auf europäischer Ebene
Auf europäischer Ebene wird die österreichische Bundesregierungen Bemühungen vorantreiben, das europäische Asylsystem robust auszugestalten. Dazu braucht es sowohl den vorgestellten »Aktionsplan für Europa« und darauf aufbauend das Future European Protection System. Mit diesen Maßnahmen wird das Geschäftsmodell der Schlepper unterbunden.
Außengrenzschutz
Ein Raum ohne Binnengrenzen erfordert einen effizienten Außengrenzschutz. Ein funktionierender Außengrenzschutz ist notwendige Voraussetzung für eine Rückkehr zu Schengen.
• Novelle Entsendegesetz (KSE-BVG)
Durch vereinfachte Regelungen bei der Entsendung von österreichischen Einsatzkräften, etwa bei Erkundungs- und Vorbereitungsmaßnahmen sowie humanitärer Hilfe, kann Österreich europäische Bemühungen zur Stärkung der Außengrenzen rasch und effizient unterstützen.
• Frontex und EASO stärken
Um einen besseren Schutz der gemeinsamen EU-Außengrenzen zu unterstützen, wurde das Mandat der EU-Grenzschutzbehörde Frontex erweitert. Im Rahmen der Stärkung des Außengrenzschutzes werden Frontex und EASO personell unterstützt. Im Bereich der Exekutive wird ein Ausbau von derzeit 24 entsendeten Exekutivbediensteten auf bis zu 100 Exekutivbedienstete angestrebt.
Die Europäische Asyl Unterstützungsagentur (EASO) wird weiterhin mit Spezialisten von Österreich unterstützt, um Länder wie Griechenland und Italien bei der effektiven Bewältigung der Asylkrise zu unterstützen. Dieses Engagement soll bei Bedarf mit der Entsendung von benötigten Spezialisten ausgebaut werden.
Erlassung der Sonderverordnung der Bundesregierung
Gesetzt den Fall, dass die oben dargestellten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielen und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind, beschließt die Bundesregierung als ultima ratio in Abstimmung mit dem Hauptausschuss des Nationalrates die Sonderverordnung gemäß §§ 36 ff AsylG-2005, wodurch das Regime des 5. Abschnitts des Asylgesetzes zur Anwendung kommt.
4.7 Verpflichtende Frauenquote in Aufsichtsräten von
Großunternehmen
Nach Vorbild der deutschen Rechtslage wird ab 1.1.2018 in Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen sowie von Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Frauenquote von 30 % festgelegt, die bei Neubestellungen verpflichtend einzuhalten ist.
Umsetzung: Ministerrat im Juni 2017
5 Staat und Gesellschaft modernisieren
5.1 Regelungsflut eindämmen
Die Bundesregierung bekennt sich zur nachhaltigen Entlastung der BürgerInnen und Unternehmen von bürokratischen Lasten. Zu diesem Zweck wird ein Grundsatzgesetz erlassen, das diesen Zielen Rechnung trägt:
• One in-One out für Gesetze und Förderungen: Wird eine neue Regulierung oder Förderung eingeführt, wird nach Möglichkeit eine alte Regulierung oder Förderung aufgehoben;
• Sunset Clause: Soweit möglich wird jede neue Regulierung nur für einen befristeten Zeitraum erlassen; was sich nicht bewährt, wird auch nicht verlängert. Bestehende Regulierungen sollen in den nächsten Jahren drastisch reduziert werden.
• Golden Plating: Bei der innerstaatlichen Umsetzung von Europarecht wird darauf geachtet, nicht ohne Grund einen höheren Regulierungsgrad als europarechtlich vorgegeben vorzusehen.
• Darüber hinaus werden Behörden in die Pflicht genommen, BürgerInnen nicht mit Kleinstforderungen zu konfrontieren, die in keinem Verhältnis zum getätigten Aufwand stehen; künftig sollen Behörden die Pflicht (und nicht bloß die Möglichkeit) haben, in diesen Fällen auf eine Einhebung zu verzichten.
Umsetzung: Ministerrat im Februar 2017
5.2 Zuständigkeiten bündeln
• Die von der Bundesregierung und den Landeshauptleuten gemeinsam eingesetzte Bund-Länder Arbeitsgruppe wird im Februar ihre Arbeit auf politischer Ebene fortsetzen.
• Die Bundesregierung bekennt sich zur Entflechtung der Kompetenzverteilung und zu klareren Regelungs- und Verantwortungsstrukturen zwischen den Gebietskörperschaften, insbesondere im Wirtschaftsrecht. Eine zentrale und überfällige Maßnahme ist die Abschaffung der Doppelebene Grundsatzgesetzgebung-Ausführungsgesetzgebung (Art.
12 B-VG). Anstelle von Grundsatzgesetzen des Bundes, denen neun Landesgesetze (und oft noch unzählige Verordnungen der unterschiedlichen Ebenen) folgen, sollen klare und einheitliche Zuständigkeiten bestehen. Das betrifft beispielsweise das Elektrizitätsrecht, das Armenwesen, das Gesundheitswesen und das Landarbeiterrecht sowie das Ziel eines einheitlichen Jugendschutzgesetzes. Zugleich soll gemeinsam daran gearbeitet werden, die Regulierungsdichte in unserem Land für alle spürbar zu reduzieren.
• Ziel ist es weiters, im Rahmen der Bund/Länder-Arbeitsgruppe durch Fördereffizienz, Verwaltungseffizienz und Ausgabendisziplin von Bund und Ländern (Spending Reviews) insgesamt 1 Milliarde Euro gesamtstaatlich ab 1.1.2018 einzusparen.
Treffen der Arbeitsgruppe im Februar/März 2017
5.3 Weiterentwicklung des Wahlrechts
Auf parlamentarischer Ebene wird eine Reform des Wahlrechts in einer Enquete unter Beiziehung von Fachleuten mit dem Ziel einer breiten parlamentarischen Mehrheit verhandelt. In einem Unterausschuss des Verfassungsausschusses wird zugleich über die aktualisierte Ausgestaltung der Kompetenzen des Bundespräsidenten beraten.
Umsetzung: Ergebnisse bis Juli 2017
5.4 Standort-Paket
FMA Reform
Wir stehen für eine effiziente Finanzmarktaufsicht. Zur Stärkung der Effizienz in diesem Bereich haben Bundeskanzler und Finanzminister eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Empfehlungen zeitnah umgesetzt werden sollen. Das Effizienzpaket führt zur Erhöhung der Transparenz, der Rechtssicherheit der Beaufsichtigten und der Flexibilität der Aufsicht, zur Verkürzung von Verfahrung und erlaubt die Nutzung von Synergien durch organisatorische Anpassungen.
Umsetzung: Ministerrat im Oktober 2017 / Start: 1. Jänner 2018
Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen für außergerichtliche Restrukturierung von Unternehmen
Für Österreich ergeben sich als Folge des Brexit Chancen für den Wirtschaftsstandort, die genutzt werden sollten: Der Finanzplatz kann durch bessere Rahmenbedingungen für die unternehmens- und arbeitsplatzschonende Lösung von schwierigen Unternehmenssituationen (vor Insolvenz) für ausländische Finanzinstitute attraktiver werden und so den Wirtschaftsstandort stärken und neue Arbeitsplätze schaffen.
Umsetzung: Ministerrat im Juni 2017 / Start: 1. Oktober 2017
Relaunch Privatstiftung
Ziel ist dabei eine Mobilisierung des Stiftungsvermögens (Stichwort: Investment in Unternehmen statt Zinshäusern) – Maßnahmen zur Mobilisierung des Stiftungsvermögens sind beispielsweise die Stärkung der Einflussmöglichkeit der Begünstigten, soweit der Stifterwille das vorsieht.
Umsetzung: Ministerrat im Mai 2017 / Start: 1. September 2017
Family Office Centre Wien
Family Offices sind langfristig orientierte Vermögensverwalter, die sich auf die Verwaltung von privaten Familienvermögen spezialisieren. Österreich hat vor allem bei der Verwaltung von Familienvermögen und im Bereich des nachhaltigen und sozial verantwortlichen Investierens einen Standortvorteile gegenüber anderen EU Ländern (Stiftungswesen, hohe Lebensqualität, Internationalität Wiens). Dieser Vorteil soll weiter ausgebaut werden, etwa durch den Ausbau des one-stop-shop-Prinzips in der FMA mittels einer neuen Regulatorischen Task Force (z. B. Financial Service Unit) zur Beschleunigung der Prozessabläufe und als Direct Point of Contact für ausländische Asset Manager und Finanzinvestoren (High Level Service als Pull-Faktor).
Umsetzung: Ministerrat im September 2017 / Start: 31. Oktober 2017
6 Österreich in Europa und der Welt
• Die Bundesregierung bekennt sich zu einer aktiven und selbstbewussten Außen- und Europapolitik und wird Österreich auch in Zukunft als verlässlichen und neutralen Partner in der Welt positionieren. Die Gestaltung der EU als Projekt für Wohlstand und Sicherheit steht dabei im Zentrum. Ein Raum des Rechts, der Sicherheit und der Freiheit in der europäischen Nachbarschaft ist ebenso ein vordringliches Ziel. Österreichs pro-aktives Engagement am Westbalkan ist und bleibt ein zentrales Element der österreichischen EU- und Außenpolitik.
• Die Migrationskrise stellt die derzeit größte europapolitische Herausforderung dar. Die Bundesregierung wird sich daher zur Lösung dieser Frage in allen EU-Gremien einsetzen.
• Der EU-Vorsitz Österreichs im zweiten Halbjahr 2018 ist ein Vorhaben der gesamten Bundesregierung. Neben den europapolitischen Gestaltungsmöglichkeiten als Vorsitz des Rates wird ihn die Bundesregierung auch dazu nützen, um Österreich als Wirtschaftsstandort und Kulturland entsprechend zu positionieren. Ergänzend zu österr. Schwerpunkten im Zusammenhang mit dem Programm der EU-Triopräsidentschaft, wie z. B. innere und äußere Sicherheit, Außengrenzschutz und Asylwesen, oder europäische Industriepolitik, soll es auch einen zusätzlichen Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung geben.
• Als exportorientiertes Land ist die aktive Unterstützung der Wirtschaft ein wichtiger Aspekt der österr. Außen- und Europapolitik. Die Bundesregierung bekennt sich zu einer aktiven Handelspolitik als wichtigem Motor für die positive Entwicklung einer offenen und stark exportorientierten Volkswirtschaft wie Österreich. Qualitativ gut gemachte und transparent verhandelte Handelsabkommen beleben die Wirtschaft und sichern somit Arbeitsplätze. Gerade aufgrund der geänderten handelspolitischen Rahmenbedingungen nach der Wahl des neuen US-Präsidenten und dem geplanten Austritt Großbritanniens aus der EU ist der Abschluss solcher Handelsabkommen für die Exportnation Österreich von besonderer Bedeutung. Durch eine Erweiterung des Exportradius kann sichergestellt werden, dass Österreich wie bisher von Wirtschaftswachstum außerhalb der EU profitiert.
• Die Verhandlungen zum Austritt Großbritanniens aus der EU (Brexit) werden von BKA und BMEIA gemeinsam geführt unter Einbindung aller Ressorts. Österreich wird dabei ein faires Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien anstreben, ohne die Prinzipien des Binnenmarkts dadurch in Frage zu stellen.
• Die Bundesregierung setzt sich für eine maßgeschneiderte Partnerschaft zwischen der EU und der Türkei anstelle eines Vollbeitritts ein.
• Österreich wird im Rahmen seines OSZE-Vorsitzes 2017 einen aktiven Beitrag zur Lösung bestehender Konflikte und Spannungen in Europa und zur Vertrauensbildung leisten. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf das Thema Kampf gegen Radikalisierung und Extremismus gelegt.
• Die Bundesregierung wird im Rahmen einer aktiven Amtssitzpolitik das Potential als Standort der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen, Institutionen und Konferenzen nützen. Sie wird daher ihre Bewerbung für die Ansiedlung derzeit in London ansässiger EU-Agenturen mit voller Kraft fortsetzen.
7 Finanzierung und gesamtwirtschaftliche Effekte
Die Gesamtkosten von kumuliert 4 Milliarden Euro werden über den Finanzrahmen gegenfinanziert. Davon sind 2,8 Milliarden Euro durch Einsparungen, Minderausgaben und Umschichtungen zu erbringen. Es wird von 1,2 Milliarden Euro Konjunktur- und Beschäftigungseffekten ausgegangen, die zu Verbesserungen beitragen.
Alle Maßnahmen des vorliegenden Arbeitsprogrammes werden im Rahmen des BFRG 2018- 2021 und des BFG 2018 unter Berücksichtigung der Maastricht Kriterien finanziert und von der Bundesregierung im Herbst (September/Oktober) 2017 beschlossen. Bis zum Herbst 2017 wird das BFRG 2018-2021 für ein Jahr (2021) ohne weitere Änderungen beschlossen und fortgeschrieben.
Die Gegenfinanzierung erfolgt durch kostendämpfende Maßnahmen – beispielsweise Verwaltungseffizienz, Fördereffizienz, Priorisierungen, e-Government sowie Einsparungen bei ausgegliederten Einheiten und Sachkosten.