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Die Pflegereform 2022 im Realitätscheck 

Gleich mal vorweg: Können sie es nicht, oder wollen sie es nicht?

Die angestrebten Maßnahmen der „Pflegereform 2022“ bewerten alle Befragten als nicht ausreichend oder nachhaltig.

zum vollständigen Artikel geht es hier ->

Mit dieser Information an der Hand kann sich jede(r) oben gestellte Frage selbst beantworten: Können oder wollen; ergänzend käme noch hinzu: beides

Thursday, August 24, 2023 10:39:00 AM
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(Un-)Soziale Politik für Österreich 

Die Inflation in Österreich ist mit über 11 Prozent auf Rekordhoch. Das müsste nicht so sein! Nur von der türkis-grünen Regierung kommt nichts, sie hat noch immer keine einzige preissenkende Maßnahme gesetzt.

Der Kampf gegen die Teuerung ist eines der Top-Themen der SPÖ.

Die neue österreichweite

Frühjahrskampagne "Soziale Politik für Österreich"

Die Preise müssen endlich runter, damit das Leben wieder leistbar ist!

 

Was tun gegen hohe Inflation? Lehren aus europäischen Fallstudien ->

Gewinne treiben Inflation ->

Was ist Inflation und wer profitiert? ->

Saturday, February 25, 2023 9:00:00 AM
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Krisenbewältigung einst und jetzt 

Krisenbewältigung einst und jetzt


von Franz Nauschnigg

 

Die Krisenbewältigung in den 1980er Jahren, mit Tschernobyl und dem Weinskandal sind der jetzigen Corona-Krise insofern ähnlich, als es in beiden Fällen um eine Abwägung zwischen Gesundheitsmaßnahmen und ihren negativen wirtschaftlichen Auswirkungen ging.

Die wirtschaftlichen Einbrüche in der jetzigen Corona-Krise werden Dimensionen erreichen wie in der Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre und damit die der großen weltweiten Rezession nach 2008 übertreffen. Sie sind damit wesentlich schwerer als die Krise in den 1980er Jahren.

In Österreich hat die Gesundheitspolitik in der Corona-Krise im internationalen Vergleich relativ rasch reagiert, die Wirtschaftspolitik hingegen relativ spät.

Das in Österreich von der Regierung angekündigte Fiskalpaket beträgt 38 Mrd. Euro. Schweden, welches die Wirtschaft wesentlich weniger belastende Corona-Maßnahmen setzte und daher voraussichtlich auch geringere wirtschaftliche Einbrüche erleben wird, hat schon wesentlich früher ein Fiskalpaket von 58 Mrd. Euro beschlossen. Ähnliches gilt für Deutschland – weniger belastende Corona-Maßnahmen, größeres, besseres Fiskalpaket, mit allein 100 Mrd. Euro für Unternehmensbeteiligungen.

Als wir in den 1980er-Jahren die Krisen Tschernobyl und Weinskandal bewältigten (ich war damals in Kabinetten im Wirtschafts-, später Landwirtschaftsministerium und in den Krisenstäben) haben wir parallel zu administrativen gesundheitlichen Maßnahmen immer auch schon Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen diskutiert und beschlossen. Dies oft in intensiven Diskussionen mit den Kollegen im Gesundheitsministerium, die natürlich die wirtschaftlichen Auswirkungen ihrer Maßnahmen nicht so beurteilen konnten. Ich erinnere mich hier an Diskussionen mit der jetzigen VfGH-Richterin Claudia Kahr, die damals im Kabinett im Gesundheitsministerium, wie auch wir, fast Tag und Nacht arbeitete. Wir konnten uns aber immer auf Maßnahmen einigen, welche die Gesundheitsziele erreichten, aber den wirtschaftlichen Schaden möglichst gering hielten. Sehr wichtig bei dieser Abwehr von wirtschaftlichen Schäden war eine enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer (WKO), insbesondere mit Hannes Farnleitner, der äußerst konstruktiv mitwirkte und wesentlich dazu beitrug, den wirtschaftlichen Schaden möglichst gering zu halten und so ihren Unternehmen zu helfen.

Die Bundeskanzler – Sinowatz, später Vranitzky –, hielten sich strikt an die österreichische Verfassung (Ministerverantwortlichkeit, kein Weisungsrecht des Kanzlers), sorgten jedoch dafür, dass die Ministerien koordiniert vorgingen: Gesundheits- und Innenministerium, für Normen und Überwachung im Gesundheitsbereich, damals Landwirtschafts-, Finanz-, Wirtschafts- und Sozialministerium zu Maßnahmen gegen die wirtschaftlichen Folgen. Es gab durch die Kanzler keine Ankündigungspolitik, keine Eingriffe in Ministerverantwortlichkeiten, keine Message Control. Es war ihnen nicht wichtig, dass sie medial glänzten, sondern dass die Krise gemeinsam gut bewältigt wurde. Sie sorgten auch dafür, dass die Maßnahmen umgesetzt wurden, wobei immer auch auf sparsamen Mitteleinsatz geachtet wurde. Dadurch konnten diese Krisen gut bewältigt und die Folgen für Gesundheit und Volkswirtschaft minimiert werden. Aktionen wie die Ankündigung des Kanzlers, massive Gesundheitstests durchführen zu wollen – testen, testen, testen – dem eigentlich zuständigen Gesundheitsministerium und den Ländern, die es umsetzen sollen, die notwendigen Ressourcen aber nicht zu Verfügung zu stellen, waren undenkbar.

Formularende

Jetzt rächt sich auch, dass unter Türkis-Blau die von der SPÖ/ÖVP-Vorgängerregierung geerbte gute Konjunktur nicht zur Budgetkonsolidierung genutzt, sondern im Gegenteil das strukturelle Defizit sogar erhöht wurde. Dies im Gegensatz zu Deutschland, wo Finanzminister Scholz bereits jetzt ein Konjunkturpaket (timely, targeted, temporary) für die Zeit nach der Corona-Krise angekündigt hat, mit der Begründung: „Wir haben vorher gespart und jetzt genug Mittel dafür.“

Die konkreten Maßnahmen der türkis-grünen Regierung sind aus folgenden Gründen problematisch:

  1. Die Administration der Rettungsgelder sollte nicht der Interessenvertretung der Unternehmen, Wirtschaftskammer (WKO) übertragen werden, da diese vor allem die Interessen ihrer Mitglieder nach möglichst hohen Zahlungen vertreten muss, was die Steuerzahler sehr teuer kommen wird. Der ÖGB verteilt auch nicht die Arbeitslosengelder an seine Mitglieder, sondern das erfolgt durch das staatliche AMS. Die Daten der Betriebe aus den Steuern und Abgaben hat das Finanzministerium, nicht die WKO.
     
  2. Das öffentliche Gesundheitssystem in Österreich war angeblich am Rande seiner Kapazitäten. Warum nicht umfassend auch die privaten Spitäler und Ärzte (Wahlärzte) zur Corona-Krisenbekämpfung eingesetzt wurden, ist unverständlich. Dies umso mehr, als durch die unter den schwarz/türkis/blauen Regierungen vorgenommenen Gesundheitsreformen dem öffentlichen Gesundheitssystem über 600 Mio. Euro zugunsten der Arbeitgeber und 200 Mio. zugunsten der gewinnorientierten Privatspitäler entzogen wurden. Diese Mittel fehlen jetzt im öffentlichen Gesundheitssystem.
     
  3. Kein sparsamer Einsatz der Budgetmittel. Es darf nicht sein, dass Rettungsgelder überwiegend in jene Unternehmen fließen, die sich durch eigene Schuld selbst geschwächt haben. Wenn es hohe Gewinnentnahmen, Dividenden, in den letzten drei Jahren mehr als 50 Prozent des Gewinns bzw. Aktienrückkäufe, Managergehälter über 500.000 Euro im Jahr gab, sind staatliche Rettungsgelder entsprechend zu kürzen. Dies ist ein Ergebnis des Shareholder-Value-Prinzips, durch das sich Manager durch Manipulation der Aktienkurse durch hohe Dividenden und Aktienrückkäufe hohe Bonuszahlungen sichern konnten.
     
  4. Auch dass die Regierung beim Kurzarbeitsgeld nicht schärfer gegen Missbrauch durch Unternehmen vorgeht. AK und ÖGB wiesen darauf hin, dass einzelne schwarze Schafe von Unternehmen das Kurzarbeitsgeld kassieren, die Mitarbeiter aber länger arbeiten lassen und so versuchen aus der Krise Gewinn zu schlagen. Sie sollten als Strafe mindestens das Doppelte der zu Unrecht bezogenen Mittel zurückzahlen müssen. Um einen Anreiz zu geben, sollte der Betriebsrat, der so etwas meldet, 10 Prozent der Strafe für die Betriebsratskasse bekommen, dort wo es keinen Betriebsrat gibt, jene Mitarbeiter, die diesen Betrug melden.
     
  5. Verstaatlichung der Verluste, Privatisierung der Gewinne. Es darf nicht so laufen wie bei der Bankenrettung vor zehn Jahren, dass die Verluste verstaatlicht und die Gewinne privatisiert werden und die Manager bald wieder Millionengagen erhalten. Leider agiert die von der türkis-grünen Regierung geschaffene COVID-19-Finanzierungsagentur (Cofag), die bis zu 15 Mrd. Euro über Kreditgarantien und Zuschüsse an Betriebe verteilen soll, in diese Richtung. Die Cofag wird von zwei ehemaligen politischen Sekretären geleitet, ist nicht sehr transparent und strukturell auf die Verstaatlichung der Verluste und Privatisierung der Gewinne ausgelegt. Dies da der Staat die Verluste aus den Kreditgarantien und Zuschüssen an die Betriebe tragen wird, jedoch mangels Eigenkapitalinstrument an den Gewinnen nicht partizipiert. Die Stadt Wien ist hier cleverer und hat ein Beteiligungsinstrument geschaffen. Auch Deutschland stellt 100 Milliarden Euro (mit der Option auf Ausweitung) für staatliche Beteiligungen bereit. Auch die EU-Kommission tritt nun, laut der sozialistischer Tendenzen unverdächtigen Financial Times („Vestager urges stakebuilding to block Chinese takeovers“), für staatliche Beteiligungen ein.
     
  6. Sparsame Unternehmensrettung ist möglich. In Österreich hatten wir hier ein sehr gutes Modell, um strategisch wichtige Unternehmen zu retten. Die Gesellschaft des Bundes für Industriebeteiligungen (GBI), auch Pleiteholding genannt, übernahm strategisch wichtige Pleitefirmen und sanierte sie. Ich war in den 1990er Jahren im Aufsichtsrat der GBI, und wir konnten alle übernommenen Pleitefirmen sanieren und damit ohne Kosten für den Staat tausende Arbeitsplätze retten. Unter Schwarz-Blau wurde nach 2000 dann die GBI aufgelöst. Die Firmen wurden leider billig an gut vernetzte Unternehmer verkauft, die sie teilweise mit hohem Gewinn an Chinesen weiterverkauften.
     
  7. Statt Milizsoldaten, Zivildiener wieder einzuberufen, sollte man die von Türkis-Blau abgeschaffte Aktion 20.000 mit der Arbeitslosen ein Arbeitsplatz im öffentlichen Sektor geschaffen wurde, wieder installieren. Aber auf zumindest 50.000 aufstocken. Es gilt Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren.

Zusammenfassend war in Österreich in der Corona-Krise die Gesundheitspolitik eher top – die Wirtschaftspolitik eher flop.

Dies da die wirtschaftlichen Auswirkungen der gesundheitspolitischen Maßnahmen wahrscheinlich zu wenig diskutiert wurden, ob nicht mit weniger wirtschaftsschädlichen Maßnahmen die Gesundheitsziele auch erreicht hätten werden können. Es wurden auch nicht gleichzeitig Abfederungsmaßnahmen ergriffen. Aus der Wirtschaft kommen zunehmend kritische Stimmen: Einer der erfolgreichsten Unternehmer Österreichs, Dietrich Mateschitz, kritisiert die Regierung: „Das kommt mir so vor, als ob mir jemand ins Knie schießt und mir dann einen Kredit für die Operationskosten anbietet.“ Ein Kleinunternehmer mit zwei Beschäftigten schrieb mir:

„Liquidität 0, Eigenmittel aufgebraucht, obwohl voll eingezahlt (GmbH). Hilfe bis jetzt 0, Kurzarbeitsantrag noch immer in Arbeit (dh mit 0 müssen wir das Gehalt auszahlen, wir Eigentümer haben uns ohnehin nie etwas bezahlt, obwohl wir selbst im Laden stehen), daher auch keine Vorfinanzierung durch Bank etc. Aber dafür alle 2 Tage eine Selbstbeweihräucherungs-PK des heiligen Sebastian.“

 Dies ist vermutlich auf die Unterschiede der wesentlichen wirtschaftspolitischen Akteure zurückzuführen: Heute Kanzler Kurz, Finanzminister Blümel, die beide weder in ihrer Ausbildung noch in ihrer politischen Laufbahn, wirklich als Wirtschaftspolitiker oder Praktiker in Erscheinung getreten sind. Damals in 1980er Jahren unter Kanzler Sinowatz und dem Finanzminister und späteren Kanzler Vranitzky, ein ausgewiesener Wirtschaftsfachmann, später Finanzminister Lacina und Staatssekretär und Landwirtschaftsminister Schmidt, beides ausgewiesene Wirtschaftsfachleute.

Die Krise als Chance nutzen

Als wir unter Minister Schmidt den Weinskandal nutzten, um den Umbau der österreichischen Weinwirtschaft von Massen- zu Qualitätsproduktion (Änderung der Ausbildung, Produktion, Marketing, Besteuerung mit Banderole, Kontrollen) voranzutreiben, gab es auch viele Widerstände, aber wir überwanden diese. Heute sind alle stolz auf den guten österreichischen Wein. Ohne Weinskandal wäre es uns vielleicht nicht gelungen, die Widerstände zu überwinden.

Heute sollten wir die Krise als Chance nutzen, um einen Umbau des Energiesystems zum Klimaschutz voranzutreiben.

Die Corona-Krise hat kurzfristig den CO2-Ausstoß durch den wirtschaftlichen Einbruch gesenkt. Mittel- und langfristig aber die Klimakrise verschärft, da fossile Brennstoffe insbesondere Öl dramatisch billiger wurden. Die CO2-Preise im EU-Handelssystem fielen von 25 auf 18 Euro/Tonne, wodurch schmutzige Kohlekraftwerke wieder rentabler werden. Nach 2008 sank der CO2-Preis im EU-Handelssystem auf unter 5 Euro/Tonne. Das müssen wir vermeiden und gegensteuern.

Österreich, welches im EU-Vergleich sehr niedrige Treibstoffsteuern hat, sollte das Dieselprivileg (8,5 Cent niedrigere Steuer) abschaffen. Weiters einen Zuschlag von 15 Cent auf alle fossilen Treibstoffe und Heizöl einführen. Dieser sollte, wenn der Ölpreis wieder über 60 Euro/Barrel steigt, um 5 Cent und ab 70 Euro/Barrel um weitere 5 Cent reduziert werden.

Diese Mittel sollten für den Ökostrom-Ausbau und die Förderung der Umstellung der Heizsysteme genutzt und dafür die Ökostrom-Abgabe abgeschafft werden. Die Ökostrom-Abgabe erhöht den Strompreis und macht Strom damit gegenüber fossilen Brennstoffen weniger wettbewerbsfähig – der LKW profitiert, die Bahn wird belastet. Die Ökostrom-Abgabe erhöht auch die Ungleichheit, da Ärmere durch sie stärker belastet werden und den CO2-Ausstoß, da mehr LKW, weniger Bahntransporte. Dies alles sollte sehr rasch, schon vor einer umfassenden ökologischen Steuerreform erfolgen.

Kurzfristig sollte durch ein Konjunkturpaket ein rasches Wiederankurbeln der Wirtschaft erfolgen. Ein Schwerpunkt sollte die arbeitsintensive thermische Sanierung sein, bei der Österreich sich in den letzten Jahren verschlechtert hat.

Zusätzlich sollten Industrie- und Handelspolitik dafür sorgen das bei strategisch wichtigen Gütern Europa eine ausreichende Selbstversorgung (minimum viable production) erzielt. Dass zum Beispiel die Pharmakonzerne, um ihre Gewinne zu erhöhen, die Arzneimittelproduktion nach Asien verlagert haben, sollte korrigiert werden. 

 

Franz Nauschnigg war von 1987 bis 2019 in der Oesterreichischen Nationalbank, seit 1999 Abteilungsleiter der Internationalen Abteilung. Er war wirtschaftspolitischer Berater der Finanzminister Staribacher, Klima und Edlinger. Er war in den 1990er Jahren im Aufsichtsrat der GBI und der Wiener Börse, in den 1980er Jahren im Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium, auch in den Kabinetten. Er ist Mitglied der Taskforce on Carbon Pricing in Europe.

 

 

Thursday, May 21, 2020 1:11:00 PM
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Die Mautbefreiung ist nicht sinnvoll 

Die Mautbefreiung ist nicht sinnvoll

Presse 22.11.2019 um 18:39 ; Printausgabe 24.11.2019
von Franz Nauschnigg [1]

Es war eine schlechte Entscheidung des Parlaments, der Asfinag gerade jetzt finanzielle Mittel zu entziehen.


Die von den Landeshauptleuten von Tirol, Vorarlberg und Salzburg geforderte und vom Parlament am 13. November mit den Stimmen von ÖVP, Neos, FPÖ und Grünen gegen den Widerstand der SPÖ beschlossene Mautbefreiung von Autobahnabschnitten bei Kufstein, Bregenz und Salzburg ist aus folgenden Gründen eine schlechte Entscheidung:

1. Im Wahlkampf haben sich alle Parteien für den Klimaschutz ausgesprochen. Diese Subventionierung des Autoverkehrs, der durch die Vignette ja zu seinen Straßenkosten beiträgt, ginge in die entgegengesetzte Richtung. Mehr Autoverkehr bedeutet mehr Umweltverschmutzung. Warum die grünen Koalitionspartner in den Ländern kein Veto eingelegt haben, ist nicht klar. Den Ausweichverkehr durch die Vignettenflüchtlinge hätte man besser durch eine Vignettenpflicht auch für die Ausweichstrecken gelöst. So kommt es nur zu einer Verlagerung des Ausweichverkehrs.

2. Wenn man dadurch auf mehr deutsche Urlauber hofft, ist dies auch nicht sinnvoll, da zu den Urlauberreisezeiten diese Autobahnabschnitte überlastet sind. Sinnvoller wäre es, wenn die Länder bessere Zugverbindungen bestellen würden. Die Verlagerung von der Straße auf die Schiene würde sowohl der Umwelt (weniger Emissionen) als auch dem Straßenverkehr (weniger Staus) helfen. Man könnte dies in Deutschland als Ökotourismus vermarkten.

Gefährdete Finanzierung

3. Die Asfinag verliert dadurch, wie das Verkehrsministerium warnte, 75 Millionen Euro an Einnahmen. Es ist nicht einzusehen, dass die reichen Länder Tirol, Vorarlberg und Salzburg auf Kosten der Asfinag und damit des Gesamtstaates Österreich subventioniert werden.

4. Dann wäre die Finanzierung der Asfinag gefährdet. Die Asfinag ist vollständig im Eigentum der Republik Österreich, hat eine Staatsgarantie für ihre Schulden,
was eine billige Finanzierung ermöglicht. In der EU wird sie dem Privatsektor zugerechnet, weil vollständig durch Mauteinnahmen finanziert.

Deutsche kopierten Modell

Dies war eine Bedingung der EU für die Sonderbehandlung der Asfinag, als wir 1996 im Finanzministerium die Asfinag einrichteten. Die vollständige Eigenfinanzierung war auch ein zentrales Argument dafür, dass das Asfinag-Modell von der EU 2014 wieder anerkannt wurde und die Asfinag damit weiter im privaten Sektor bleibt.

5. Auch Deutschland setzt nun, nachdem wir es in einer deutschen Regierungsexpertenkommission („Fratscher-Kommission“) vorgestellt hatten, das Asfinag-Modell um. Es wäre geradezu paradox, wenn durch diese Aktion der ÖVP und der Grünen in Österreich das erfolgreiche Asfinag-Modell zerstört würde. Eine erfolgreiche Konsolidierung der Staatsfinanzen sieht anders aus.

6. Die Einnahmen werden der Asfinag fehlen. Ob sie in Zukunft durch höhere zweckgebundene Treibstoffsteuern ersetzt werden, steht in den Sternen. Die Erhöhung der Treibstoffsteuern würde dazu führen, dass die Einnahmen aus dem Tanktourismus versiegen würden und kaum Zusatzeinnahmen lukriert werden könnten. Ausländer würden dann nicht in Österreich tanken und auch keinen Beitrag zu den Straßenkosten leisten. Zusätzlich werden durch die Elektromobilität die Treibstoffsteuer-Einnahmen sinken.

7. Gerade jetzt wäre es wichtig, durch Infrastrukturinvestitionen die Bauwirtschaft anzukurbeln, um dem Wirtschaftsabschwung gegenzusteuern. Der Asfinag jetzt Mittel zu entziehen, ist nicht sehr sinnvoll.
 


[1] Mag. Franz Nauschnigg war Leiter der Abteilung für Integrationsangelegenheiten und Internationale Finanzorganisationen der Oesterreichischen Nationalbank.

Thursday, November 28, 2019 4:50:00 PM
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Diese Steuerreform ist nur eine billige Ankündigungsshow 

Diese Steuerreform ist nur eine billige Ankündigungsshow

Die türkis-blaue Regierung verkündet eine Steuerreform, die nicht einmal auf dem Papier existiert. Die in Mauerbach verkündete Entlastung um 4,5 Milliarden Euro ist zum Großteil nur eine Absichtserklärung. mehr ->

Im Sommer 2017 konnte man doch glatt von den schönen Schalmeienklängen betört werden, verkündete der heutige Kanzler und ÖVP-Chef im Interview mit dem Finanznachrichtendienst Bloomberg noch vollmundig: Die Steuerentlastung soll 12 bis 14 Mrd. Euro jährlich betragen. Der Löwenanteil der Entlastung soll demnach den Arbeitnehmern zugutekommen. "Auch wenn man viel arbeitet, bleibt einem zu wenig, um sich etwas aufzubauen", so die Begründung aus Kurz' Büro. mehr ->

Thursday, January 10, 2019 10:07:00 PM
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Regierungsprogramm: Hoch riskant, kein gesicherter Vorteil 

Regierungsprogramm: Hoch riskant, kein gesicherter Vorteil

Eine interessante Analyse des Wirtschaftsprogramms der neuen türkis-blauen Regierung

veröffentlicht in TREND Ausgabe 1/2018 von Martin Winkler;  hier geht's zum Artikel->

Diesen Artikel kann man sich auch vorlesen lassen; einfach nur den-Knopf anklicken (siehe auch linke Spalte).


Analyse des Programms der ÖVP/FPÖ-Regierung von Unternehmensberater und respekt.net-Gründer Martin Winter: Angesichts der türkis-blauen Ankündigungen muss sich die Industrie fragen, ob die teilweise massive Unterstützung der konservativ-nationalen Regierung mittelfristig der richtige Weg zur Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit Österreichs ist.

In Europa kommt es zu einem Wiedererstarken des Nationalismus. Die Flüchtlingskrise 2015 hat diese Entwicklung verstärkt. In Frankreich erreichte 2016 der Front National ohne Probleme die Stichwahl für das Präsidentschaftsamt. In Deutschland kam 2017 erstmals in der Nachkriegsgeschichte eine Partei mit teilweise rechtsextremen Funktionsträgern in den Bundestag. In Österreich brachte der Wahlausgang 2017 eine konservativ-nationale Regierungskoalition an die Macht.

In seinem Beitrag "Europas Platz im Welt-Dorf" in der trend_Ausgabe 52/2017 vermutet Wolfgang Schüssel hinter der Zunahme rückwärtsgewandter und schouvinistischer Strömungen in Europa ein wachsendes Gefühl der Überforderung seiner Bürger durch die bewusste oder unbewusste Wahrnehmung einer wachsenden globalen Umbruchsituation.

DIE GLOBALISIERUNG SCHREITET WEITER VORAN


Die weltweite Wirtschaftsdynamik entwickelt sich entlang globaler Wertschöpfungsketten. Dieser Umstand ist unumkehrbar und für die Welt auch nachhaltig vorteilhaft. Millionen Menschen auf der ganzen Welt wurden dadurch am wachsenden Wohlstand beteiligt. Österreichs Wirtschaft muss an diesen Wertschöpfungsketten möglichst gut teilhaben, um erfolgreich zu sein. Die Entwicklung der Industriearbeitsplätze in Deutschland und Österreich beweisen eindrucksvoll die Leistungsfähigkeit der Industrie. Andere europäische Industrieländer wie Italien, Frankreich, aber auch Großbritannien haben hingegen Hunderttausende Industriearbeitsplätze unwiederbringlich verloren.

Im globalen Kontext braucht es vermehrt eine kluge europäische Industrie- und Wirtschaftspolitik. In Österreich waren es die Sozialpartner, die diese positive Entwicklung stark geprägt haben. Der wichtigste Erfolgsbaustein war die produktivitätsorientierte Lohnpolitik. Dieses Element braucht es dringend in der europäischen Wirtschaftspolitik für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU und auf der globalen Bühne.

Österreichs Industrie muss sich der Frage stellen, ob die breite und teilweise massive finanzielle Unterstützung der konservativ-nationalen Regierungskoalition mittelfristig ein richtiger Weg zur Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit Österreichs ist.

EU UND EUROZONE STEHEN VOR GROSSEN HERAUSFORDERUNGEN


Frau Merkel und Herr Makron haben keine leichte Aufgabe vor sich, um der EU neue wirtschaftliche Dynamik einzuhauchen. Die Antwort auf die wirtschaftliche Schwäche der EU muss eine Vertiefung des Binnenmarktes sein, die Antwort der Euroländer muss eine stärkere wirtschafts- und fiskalpolitische Koordination und die Ausweitung der Solidaritätslösungen im Euroraum sein. Das alles wird keine einfache Sache. Jeder weiß zwar genau, was notwendig ist, aber keiner will es politisch verantworten. Zu groß ist die Angst vor dem nationalistischen Populismus.

Die politischen Programme und Aussagen von Türkis-Blau weisen mehr Nähe zu Orbán und Katschinki als zu Merkel und Makron auf.

Die politischen Programme und Aussagen von Türkis-Blau weisen mehr Nähe zu Orbán und Katschinki als zu Merkel und Makron auf. Auch hier ist Österreichs Industrie gefordert, auf eine vernünftige politische Ausrichtung in Hinblick auf die europäische Wirtschaftspolitik einzuwirken. Im Regierungsprogramm hat es jedenfalls nicht so richtig geklappt.

Ein Beispiel ist der Aktionsplan der EU zur Schaffung einer europäischen Kapitalmarktunion. Nicht nur die Leitbetriebe, sondern auch mittlere und kleine Unternehmen sollen davon profitieren. Statt sich zu diesem Programm anschlussfähig zu zeigen, wird das "Gold-Pläting" von EU-Regulierungen zum Thema Kapitalmarkt im Regierungsprogramm thematisiert. Das ist schon eine erhebliche Themenverfehlung. Es geht im heutigen Umfeld nicht mehr darum, dass etwas in Österreich passiert, sondern europäisches Kapital muss für den wachstumsstarken Mittelstand europaweit mobilisiert werden. Diese europäische Initiative gilt es, durch aktive Beteiligung zu stärken. Ein eindeutiges Fragezeichen bezüglich Tauglichkeit des Regierungsprogramms für die Interessen der Wirtschaft.

AUTORITÄRER ZANGENANGRIFF AUF EUROPAS DEMOKRATIE


Die USA, der wichtigste Verbündete bei der Verteidigung des demokratischen Modells, sind leider mit sich und ihrem Präsidenten in einem Ausmaß beschäftigt, dass Europa vielfach alleine dasteht. Russlands Präsident Putin verstärkt daher seine aggressiven Politikmuster gegenüber der EU. Er findet im türkischen Präsidenten Erdo-gan einen gelehrigen Schüler. Auch China geht seit dem letzten Führungswechsel mehr in Richtung "starker Mann" mit nicht zu unterschätzenden Folgen.

Die schlimmste Bedrohung für das demokratische Europa stellt aber die 5. Kolonne -Ungarn und Polen -dar: der autoritäre Angriff innerhalb der EU selbst. Das Vertragsverletzungsverfahren der EU ist ein wichtiges Signal an Polen. Die EU-Mitgliedsländer müssen klarstellen, dass sie keine Aufgabe der rechtsstaatlichen Grundsätze und insbesondere der Gewaltenteilung tolerieren.

Die Regierung steht auf dem Prüfstand, wie ernst sie es mit der Gewaltenteilung nimmt.

Österreichs neue, konservativ-nationale Regierung steht selbst auf dem Prüfstand, wie ernst sie es mit der Gewaltenteilung nimmt. Als wesentlich gelten diesbezüglich der Verfassungsgerichtshof, der Rechnungshof, die Nationalbank und der ORF. Zwei dieser Einrichtungen werden aktuell von sozialdemokratischen Spitzenrepräsentanten geführt. Eine funktionierende Gewaltenteilung und damit Kontrolle der Regierung muss zumindest bei zwei wesentlichen Kontrolleinrichtungen weiterhin eine Besetzung abseits des bürgerlich-nationalen Lagers vorsehen.

Wird keine wirksame Kontrolle der Regierung etabliert und stattdessen der Weg von Orbán und Katschinki eingeschlagen, dann müssen Österreichs Zivilgesellschaft, aber auch Wirtschaft- und Industrievertreter massiv reagieren. Gerade Österreichs Industrie muss sehr darauf achten, dass kein Verdacht aufkommt, autoritäre Experimente könnten auf Wohlwollen stoßen. In Österreichs Geschichte hat die österreichische Industrie schon einmal einen folgenschweren politischen Fehler gemacht, der mit der Zerstörung fast der gesamten industriellen Substanz geendet hat.

UNSERE GESELLSCHAFT WIRD ÄLTER, DIE GEBURTENRATE SINKT


Die gute Nachricht zuerst: Wir sind gesünder und werden daher älter, was sicher ein Teil der Erfolgsgeschichte unserer sozialen Marktwirtschaft ist. Die Lebenserwartung ist in den letzten 100 Jahren von knapp über 50 auf über 80 Jahre gestiegen. Eine andere demografische Veränderung betrifft die Geburtenrate. Sie hat sich seit 1960 von 2,8 auf 1,4 halbiert und ist in den letzten Jahren durch die erhöhte Migration wieder leicht auf 1,5 angestiegen. Ohne Zuwanderung würde Österreichs Bevölkerung überaltern und schließlich schrumpfen. Damit würden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Basis der Finanzierung unseres umlagebasierten Sozialsystems gefährdet. Österreich braucht also eine geordnete Zuwanderung.

Wir haben jetzt eine konservativ-nationale Regierung im Amt, die die Gesetze der Mathematik außer Kraft setzen möchte. Sie strebt eine Nullzuwanderung an bzw. sollen sogar möglichst viele in Österreich befindliche Ausländer wieder aus dem Land geschafft werden. Da das Durchschnittsalter der Beschäftigten mit Migrationshintergrund deutlich niedriger ist als das der alteingesessenen Österreicher, wäre das Ergebnis für die Finanzierung des Sozialsystems und für unsere zukünftige Produktivität fatal. Das Regierungsprogramm weist keinerlei Maßnahmen auf, die Integrationschancen der in Österreich befindlichen Ausländer zu verbessern. Die Zugangsmöglichkeiten zur österreichischen Staatsbürgerschaft sollen nochmals erschwert werden. Damit sinkt die Integrationsperspektive für Zehntausende Menschen im Land.

Die Gesetze der Mathematik lassen sich nicht außer Kraft setzen.

Es hat wenig Sinn, die Fakten der Demografie zu ignorieren. Es gab Zeiten, da kam der erforderliche Nachwuchs aus den Geburtsüberschüssen der ländlichen Bevölkerung. Aber auch am Land sind die Geburtenraten rückläufig. Vielfach fehlen die ganztägigen Kinderbetreuungseinrichtungen, um ein Familienleben mit mehreren Kindern attraktiv erscheinen zu lassen. Daran will die neue Regierung nichts ändern. Von einer Kindergarten- und Ganztagesschuloffensive ist leider keine Rede.

Wolfgang Schüssel spricht über Re-tro-pien, das Leugnen wissenschaftlicher Erkenntnisse etc. als bewährte Accessoars der Angstbewirtschafter.

Kurze Anmerkung zu Re-tro-pien: Am Ende dieses Artikels wird ein Zitat von Wolfgang Schüssel wiedergegeben, aus einem Trend-Artikel; Ausgabe 50, vom 15. Dezember 2017.

Im Regierungsprogramm unserer konservativ-nationalen Regierung hat sich diese Stimmung leider im konkreten Maßnahmenprogramm, etwa bei der Familienpolitik, verfestigt. Von Seiten der Industrie wurde vor nicht allzu langer Zeit im Gleichklang mit Nationalbankpräsident Klaus Reidl eine umfassende Verbesserung der Kinderbetreuung für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit Österreichs gefordert. Aber stattdessen wird von der Regierung ein teures Programm sinnloser Steuergeschenke für Familien geschnürt, die nachweislich keinerlei Auswirkung auf eine Erhöhung der Geburtenrate haben, sondern als Mitnahmeeffekte in der Mittel-und Oberschicht verpuffen. Eine riesige Fehlallokation öffentlicher Mittel findet mit Zustimmung von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung statt. Diese Gelder sollten stattdessen dringend in den Ausbau und die Ausweitung der Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen gesteckt werden.

DIE DIGITALE REVOLUTION IST SCHON VOLL IM GANG


Große, mittlere und auch kleine Unternehmungen arbeiten tagtäglich daran, die Möglichkeiten der nächsten technischen Revolution zu nutzen und ihre Einsatzmöglichkeiten zu verbessern. Dafür braucht es agile Mitarbeiter und eine möglichst offene Stimmung. Es ist kein Zufall, dass die digitale Revolution im Silikon Welli im weltoffenen Kalifornien gestartet wurde - und nicht in den rückwärtsgewandten Regionen des nationalkonservativen Amerika. Wir haben es im Zentrum des digitalen Geschehens mit mobilen, jungen und gut ausgebildeten Menschen zu tun, die engagiert an ihren Projekten arbeiten wollen. Bürokratische Schikanen bezüglich ihrer Herkunft, öffentliche Beschimpfung von Ausländern oder kulturelle Enge schrecken sie ab. Warum nach Wien oder nach Hagenberg gehen, wenn ich in Berlin oder Basel deutlich willkommener bin?

Stefan Jandali, Sohn eines syrischen Einwanderers, wurde als Stief Jobs bekannt.

Um den Output unserer Schulen zu verbessern, braucht es dort dringend mehr Geld und Personal, wo sich soziale Brennpunktschulen entwickelt haben. Dort sammeln sich die Kinder sozial Schwächerer und Zuwanderer. Diese Schulen beherbergen mit großer Wahrscheinlichkeit den einen oder anderen Stefan Jandali (Sohn eines syrischen Einwanderers, bekannter als Stief Jobs, der Apple berühmt gemacht hat) und zahlreiche smarte Töchter. Wir sollten die Nutzung dieser Talente nicht übersehen, weil sie unschätzbare Beiträge für unseren wirtschaftlichen Erfolg leisten können. Sie brauchen eine faire Chance und eine gute schulische Förderung. Dieser Schwerpunkt fehlt im Regierungsprogramm leider vollständig.

WIRTSCHAFTSELITE MUSS DEN GRABEN ZUR MEHRHEIT SCHLIESSEN


Das große politische Talent spürt jene Stimmungslage im Land auf, die zu einer politischen Mehrheit verhelfen kann. Dieses Talent hat der neue Bundeskanzler, Sebastian Kurz, in beeindruckender Form bewiesen. Er hat die ÖVP inhaltlich stärker in die Nähe national-konservativer Politik gerückt, um eine stabile Grundlage für eine Koalition mit der FPÖ zu schaffen. Er liegt damit im aktuellen Mainstream der europäischen Politik. Ivan Krastev beschreibt in seinem Buch "Europadämmerung" die Renationalisierung der europäischen Politik in vielen Ländern als Ausdruck einer populistischen Revolte gegen die Globalisierung und eine Rebellion der Wähler gegen die meritokratischen Eliten - am besten symbolisiert durch die hart arbeitenden und fachlich meist überaus kompetenten Beamten in Brüssel. Diese Grundstimmung hat letztlich eine neue politische Mehrheit mit einem neuen Programm ins österreichische Regierungsamt gebracht.

Die zunehmende Bedeutung der Geburtenlotterie in einer Erbengesellschaft.
Worte, die hängen bleiben sollten:
erstens: Geburten - Lotterie
zweitens: Erben - Gesellschaft

Vertreter der wirtschaftlichen und besonders der industriellen Elite Österreich müssten sich spätestens jetzt überlegen, wie die in ein Regierungsprogramm gegossene "populistische Revolte gegen die Globalisierung" ihre zukünftigen Spielräume verbessert? Es ist eine riskante Wette, wenn darauf vertraut wird, dass das Ausländerthema alle anderen Themen überdeckt. Gerade, wenn es mit der Arbeitszeitflexibilisierung erhebliche finanzielle Zugeständnisse an die Industrie geben soll. Hier stellt sich die berechtigte Frage nach zusätzlichem Beitrag zum Gemeinwohl, den die wirtschaftlichen Eliten im Gegenzug zu leisten gedenken.

Wachsende Vermögenskonzentration in Österreich trägt auch nicht zur Vertrauensbildung zwischen zehn Prozent Reichen und den restlichen 90 Prozent bei. Gleiches gilt für die fehlende Besteuerung von Erbschaften, die die zunehmende Bedeutung der Geburtenlotterie in einer Erbengesellschaft weiter verstärken wird. Auch das ist primär ein mathematischer Prozess in längeren Friedenszeiten. Ihn zu ignorieren, ist gefährlich. Es besteht ein manifestes Risiko, dass sich die "volkstümliche Revolte" anderen Themen zuwendet als der Verringerung der Ausländer im Land. Natürlich könnte man das Thema weiter radikalisieren, aber das wäre gefährlich, nur um zu verhindern, dass es gegen Reiche geht.

DAS RICHTIGE SAGEN HEISST NOCH NICHT, DAS RICHTIGE ZU MACHEN


Seit Jahren wissen alle Funktionsträger im Land und natürlich auch die Wählerinnen und Wähler: Unser föderales System ist aus den Fugen geraten. Es muss daher etwas geschehen. Ein Leuchtturmprojekt der konservativ-nationalen Regierung soll daher die Zusammenlegung der Krankenkassen werden.

Grundsätzlich ist die Verbesserung der Leistungsfähigkeit und des Kostenbildes der Sozialbürokratie ein sinnvolles Unterfangen. Leider sind es auch hier nicht die wirtschaftlichen Fakten, die zu einer konkreten politischen Maßnahme führen, sondern rein machtpolitische Überlegungen. Die neun Gebietskrankenkassen sind relativ gut organisierte und leistungsfähige Organisationseinheiten. Sie bestehen mühelos im internationalen Leistungs- und Kosten-Benchmarking. Sie zählen aber zum Einflussbereich der Arbeitnehmerseite der Sozialpartnerschaft und sind daher dem anderen Lager ein Dorn im Auge. Dafür wird sogar eine Art Verstaatlichung in Kauf genommen, um den Einfluss der Arbeitnehmervertretungen zurück zu drängen.

Warum das in Wirtschaft und Industrie Freude auslöst, ist unverständlich.

Wirtschaftlich sinnvoller wäre es, bei der Organisation des Krankenhauswesens in Österreich anzusetzen, das notorische Leistungs-und Kostenprobleme aufweist. Hier beweisen die Bundesländer seit Jahr und Tag, dass sie diesen Bereich wirtschaftlich nicht vernünftig führen können. Wenn nun die Gebietskrankenkassen mit etwas geringeren Kosten operieren, dann ändert das am steigenden Geldverbrauch des föderalen Krankenhauswesens nichts. Der Nettoeffekt wird mit höchster Wahrscheinlichkeit negativ sein. Aber warum sich mit Fakten belasten? Die Rechnung zahlen am Ende des Tages alle -als Steuer- und Beitragszahler. Die Unternehmen werden brav dabei mitzahlen. Warum das in Wirtschaft und Industrie Freude auslöst, ist unverständlich.

In Summe ist das konservativ-nationale Programm aus wirtschaftlicher Perspektive hoch riskant und bringt jedenfalls mittelfristig keinen gesicherten Vorteil für den Wirtschaftsstandort.


Der Autor

MARTIN WINKLER langjähriger Unternehmensberater in der Industrie, Gründer der gesellschaftspolitischen Plattform respekt.net und Motor einer überparteilichen, prominent besetzten Initiative zur Reform des Föderalismus.


Die Analyse des Regierungsprogramms ist der trend-Ausgabe 1-3/2018 entnommen.

 

Was Wolfgang Schüssel mit dem Wort „Re-tro-pien“ assoziiert, in seinem Artikel „Wolfgang Schüssel: Europas Platz im Weltdorf“

Unter Punkt 5 schreibt er:

Die Ängste alternder und wohlhabender Gesellschaften

Alle geschilderten Herausforderungen kommen in rasender Geschwindigkeit auf uns zu. Im Weltmaßstab ist Europa der Kontinent der Alten und der Wohlhabenden. Sie werden - logischerweise - geplagt von Unsicherheit und Verlustängsten. Die Folge solcher Umbruchssituationen ist oft ein Rückzug der Menschen in einen vermeintlich sicheren Hafen. Motto: Zugbrücke hoch! Familie, Region, Religion, Nation, Ideologie. Manche Bürger werden aus einem Gefühl der Überfordertheit gar aggressiv, unzufrieden, schouvinistisch, rückwärtsgewandt. Und es gibt genug Demagogen, die diese Stimmungen ausbeuten. Ein Beschwören früherer Zeiten ("Mäik Amerika gräit egäin"), die so großartig gar nicht waren. Re-tro-pien, Leugnen wissenschaftlicher Erkenntnisse, Fäik Nus, Experten-Bashing, Pflege von Feindbildern sind bewährte Accessoars dieser Zunft von Angstbewirtschaftern.

 

Allesamt eine bemerkenswerte Wortwahl:
1. Kontinent der Alten und der Wohlhabenden, geplagt von Unsicherheit und Verlustängsten.
2. Rückzug der Menschen nach dem Motto: Zugbrücke hoch! Familie, Region, Religion, Nation, Ideologie
3. Demagogen, beuten diese Stimmungen aus
4. Diese „Zunft von Angstbewirtschafter“ befeuert auf diese Art und Weise:
klein a Re-tro-pien,
klein b Leugnen wissenschaftlicher Erkenntnisse,
klein c Fake News,
klein e Experten-Bashing und
klein f Pflege von Feindbildern.
Das sind deren bewährte Accessoires!
 

 

Saturday, February 3, 2018 5:46:00 PM
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Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018; Jänner 2017 

Die Bundesregierung hat sich nach intensiven Verhandlungen auf die Arbeitsschwerpunkte der kommenden 18 Monate verständigt und damit das Regierungsprogramm von 2013 ergänzt. Die Gremien von SPÖ und ÖVP haben dem Programm bereits heute Vormittag zugestimmt, der Ministerrat hat das Papier ebenfalls beschlossen.

"Es handelt sich um ein Bündel an Maßnahmen, die Österreich voranbringen", betont SPÖ-Vorsitzender, Bundeskanzler Christian Kern. "Besonders wichtig ist aber auch, dass dieses gemeinsame Arbeitsprogramm der Bundesregierung ganz konkrete Zeitpläne enthält, wann die Maßnahmen umzusetzen sind." Außerdem ist bei allen Maßnahmen die Finanzierung geklärt. Die Schwerpunktsetzungen entsprechen den größten Herausforderungen: die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, für Jobwachstum zu sorgen, soziale Gerechtigkeit herzustellen, die Sicherheit auszubauen und das Wirtschaftswachstum zu stimulieren. "Es geht darum, Österreich zukunftsfähig zu machen", sagte Bundeskanzler Kern bei der Präsentation des Programms.

Zwei Drittel des neuen Arbeitsprogramms entspringen "Plan A"

Das Programm trägt eine klare sozialdemokratische Handschrift, etwa in den Bereichen Arbeit, Bildung und Soziales. Viele Ideen Christian Kerns aus dem "Plan A für Österreich" haben Eingang ins neue Arbeitsprogramm gefunden, z.B. die Unterstützung älterer Langzeitarbeitsloser, das zweite verpflichtende Gratiskindergartenjahr, Gratis-Tablets für SchülerInnen, mehr Unterstützung für Klein- und Mittelunternehmen, der Ausbau des sozialen Wohnbaus oder die Aufwertung der Lehre und das Integrationsjahr. Insgesamt rund zwei Drittel des neuen Arbeitsprogramms der Regierung Kern sind auch schon im "Plan A" enthalten.

Die wichtigsten Schwerpunkte im Überblick

  • Mindestlohn von mind. 1.500 Euro: Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit den Sozialpartnern an der Umsetzung eines Stufenplans für einen flächendeckenden Mindestlohn bis Ende Juni 2017. Gibt es bis dahin keine gemeinsame Lösung, wird die Bundesregierung einen eigenen Vorschlag beschließen. Dasselbe gilt für die Arbeitszeitflexibilisierung
  • Ein Jobpaket, das 70.000 neue Jobs bis Ende 2018 bringt
  • Beschäftigungsbonus – die Lohnnebenkosten werden ab 1. Juli 2017 für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz um 50 Prozent gesenkt.
  • Beschäftigungsgarantie für Langzeitarbeitslose über 50: Jobs für 20.000 Langzeitarbeitslose über 50 Jahre – Halbierung der Arbeitslosenzahlen in diesem Sektor.
  • Unterstützung von Kleinen und Mittleren Betrieben durch einen Ausbau der Entgeltfortzahlung
  • Temporärer und sektoraler Schutz des Arbeitsmarktes
  • Breitbandausbau wird verdoppelt – ultraschnelles Internet für alle Schulen und KMU bis 2020; Österreich wird 5G-Vorreiter
  • Schulen werden digitalisiert – Gratis-Tablets und Laptops ab 2018; digitale Grundbildung ab der Volksschule
  • Zweites verpflichtendes Gratiskindergartenjahr ab 1. Jänner 2018
  • Forschungs- und Investitionsprämie wird erhöht
  • Frauenquote in Aufsichtsräten großer Unternehmen (börsennotierte Unternehmen und Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern) nach deutschem Vorbild ab 2018
  • Lehre wird attraktiver: Kostenübernahme für Vorbereitung der Lehrabschlussprüfung, Ausbau Auslandspraktika
  • Integrationspaket, mit dem das Integrationsjahr für AsylwerberInnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit und Asylberechtigte umgesetzt wird: Deutschkurse, Unterstützung bei der Anerkennung von Qualifikationen, Wertekurse, Einstieg in Arbeitsmarkt uvm.
  • Förderung von Start-ups: 1 Mrd. Euro soll von Banken, Versicherungen usw. für die Finanzierung in Start-ups und Wachstumsunternehmen mobilisiert werden
  • Entbürokratisierung: Überarbeitung bestehender Regelungen; klarere Verantwortungsstrukturen zwischen den Gebietskörperschaften
  • Vermeidung von Gewinnverschiebungen – effizientere Besteuerung von ausländischen Konzernen, die in Österreich tätig sind
  • Ausbau sozialer Wohnbau: Mobilisierung privaten Kapitals für Investitionen in gemeinnützigen Wohnbau
  • Kalte Progression wird abgeschafft: Die ersten beiden Progressionsstufen werden automatisch angepasst (betrifft rund 80 Prozent des Volumens) – das entlastet 4,5 Millionen SteuerzahlerInnen um 1 Mrd. Euro. Über 20 Prozent der Entlastungsmaßnahmen entscheidet die Politik auf Basis eines Progressionsberichts.
  • Abbau langer Wartezeiten auf Computertomographie- und Magnetresonanz-Untersuchungen
  • Erhöhung der Zahl der Therapieeinrichtungen für psychische Gesundheit österreichweit um ein Viertel
  • Sicherheit: Schutz von Ordnungskräften wird erhöht

Dieses Programm kann man sich auch vorlesen lassen; einfach nur den-Knopf anklicken (siehe auch linke Spalte).

zum Original-Arbeitsprogramm ->

 

Für Österreich

 

 

Arbeitsprogramm der Bundesregierung

2017/2018

 

 

 

 

Jänner 2017

 


 

Präambel

 

Vor dieser Bundesregierung liegen 18 Monate der Arbeit für unser Land und seine Menschen. In diesem Sinne haben wir das Arbeitsprogramm aus dem Jahr 2013 aktualisiert, um die aktuellen Herausforderungen adäquat zu beantworten. Deshalb legt die Bundesregierung die folgenden neuen Projekte vor, die auf dem weiterhin gültigen Regierungsprogramm 2013 aufbauen, dieses präzisieren und erweitern. Diese Projekte werden wir entschlossen umsetzen. Wir wollen unser Land wirtschaftlich nach vorn bringen, die Klein- und Mittelbetriebe unterstützen, der Industrie bessere Rahmenbedingungen bieten und auf diesem Weg zusätzliche 70.000 Arbeitsplätze schaffen, über die konjunkturell entstehenden hinaus.

 

Insgesamt verfolgen wir das Ziel, Wachstum und Beschäftigung zu stärken, unsere Unternehmen zu unterstützen, mehr Sicherheit für unsere Bürger zu gewährleisten und ein noch wettbewerbsfähigeres und nachhaltigeres Österreich zu schaffen. Wir wollen Österreich bei der Digitalisierung und bei Energie-, Klima- und Umweltschutzfragen so aufstellen, damit wir neue Chancen nützen. Das ist unsere Aufgabe und Pflicht. Auch der ländliche Raum soll nachhaltig gestärkt werden. Wir wollen unseren Kindern ein Land übergeben, das seinen Wohlstand ausgebaut hat und zu den weltweiten Vorreitern in den Zukunftsbranchen gehört.

 

Eine fundamentale Aufgabe der Politik sehen wir im Schaffen und Sichern von individuell

empfundener Sicherheit. In unserem Land darf es keine Regionen geben, in denen Frauen am Abend Angst haben, auf die Straße zu gehen. Integration hat der Prämisse Fördern und Fordern zu folgen. Wir bieten Integrationswilligen Chancen und Angebote. Wer aber nicht bereit ist, die Werte der Aufklärung zu akzeptieren, wird unser Land und unsere Gesellschaft auch wieder verlassen müssen.

 

Die Finanzierung aller im Folgenden angeführten Maßnahmen wird durch die Bundesregierung sichergestellt. Um eine klare Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, sind alle Projekte mit einem konkreten Zeit- und Umsetzungsplan versehen. Die Projekte stehen unter der Prämisse einer Senkung der Steuer- und Abgabenquote sowie einer Reduktion der Schuldenquote. Die Gegenfinanzierung der Maßnahmen wird gesichert.

 

Wir werden den Österreicherinnen und Österreichern in den kommenden 18 Monaten beweisen, dass wir diese Projekte geschlossen und gemeinsam abarbeiten.

 

Messen Sie uns an dieser Arbeit!


 

Die Bundesregierung bekennt

sich zur konsequenten Umsetzung des vorliegenden Arbeitsprogramms.

 

Unterzeichnet von:

Kern, Mitterlehner, Drozda, Kurz, Stöger, Hammerschmidt, Karmasin, Schelling, Oberhauser, Sobotka, Rpprechter, Leichtfried, Dusdar, Mahrer.

 


 

1 Zukunft der Arbeit,

Zukunft des Standorts

 

1.1 Beschäftigungsbonus

 

Nach der schrittweisen Senkung der Lohnnebenkosten im Ausmaß von 1 Milliarde Euro werden die Lohnnebenkosten noch einmal gesenkt. Dazu wird ein Beschäftigungsbonus für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze eingeführt. Für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) – beginnend mit Juli 2017 – werden den Unternehmen in den nächsten 3 Jahren 50 % der Lohnnebenkosten erstattet. Dies gilt für jene Beschäftigte, die der Kommunalsteuerpflicht unterliegen. Die Abwicklung erfolgt über die aws.

Die Maßnahme ist für drei Jahre befristet und wird evaluiert.

 

Umsetzung: Ministerrat im Februar 2017 / Start: 1. Juli 2017

 

1.2 Vermeidung von Gewinnverschiebungen

 

Ausländische Konzerne, insbesondere im Onlinebereich, die erfolgreich in Österreich tätig sind, aber aufgrund ihrer Struktur keine oder geringe Steuern in Österreich zahlen und Wertschöpfung aus Österreich abziehen, sollen in Zukunft effizienter besteuert werden. Ein Maßnahmenpaket umfasst zusätzlich zu jenen Maßnahmen, die bereits auf internationaler Ebene forciert und mitbeschlossen wurden (z. B. BEPS-Regelungen zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen) auch nationale Maßnahmen. So wird beispielsweise die Werbeabgabe – aufkommensneutral – auf den Online-Bereich ausgeweitet. Der Steuersatz wird bei gleichbleibendem Aufkommen dadurch reduziert. Der Finanzminister wird diesbezüglich bis Ende Juni ein Maßnahmenpaket vorlegen.

 

Umsetzung: Ministerrat im Juni 2017 / Start: 1. Jänner 2018

 

1.3 Kalte Progression

 

Mit der Steuerreform 2015/16 hat die österreichische Bundesregierung die Kaufkraft deutlich gestärkt. Die Entlastung von 5 Milliarden Euro hat das Wachstum spürbar gesteigert und 2016 0,4 Prozentpunkte zum BIP-Wachstum beigetragen.

 

Damit die Entlastung nicht durch das Wirken der kalten Progression verloren geht und die Entlastungswirkung der Steuerreform nachhaltig gesichert werden kann, schlägt die Bundesregierung ein konkretes Modell zum Ausgleich der kalten Progression vor.

 

Ab 5 % aufgelaufener Inflation werden die ersten beiden Tarifstufen von 11.000 Euro und 18.000 Euro automatisch indexiert. Damit werden rund 80 % der kalten Progression automatisch ausgeglichen und alle SteuerzahlerInnen automatisch entlastet. Über die weiteren Entlastungsmaßnahmen entscheidet die Politik auf Basis eines Progressionsberichts. Der Progressionsbericht wird vom BMF veröffentlicht – ebenfalls ab 5 % aufgelaufener Inflation – und ermittelt insbesondere das steuerliche Mehraufkommen aus der kalten Progression sowie die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommenssteuertarifs samt Beispielen zu den Auswirkungen der kalten Progression auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen unter Berücksichtigung des jeweiligen Warenkorbes.

 

Umsetzung: Ministerrat im April 2017 / Start: 1. Jänner 2019

 

1.4 Halbierung Flugabgabe

 

Um den veränderten Rahmenbedingungen im innereuropäischen Wettbewerb zu entsprechen, und die Standortattraktivität zu erhöhen sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu forcieren, soll es zu einer Halbierung der Flugabgabe ab 2018 kommen.

Damit sichert die Bundesregierung die internationale Drehkreuzfunktion des Flughafens Wien langfristig ab. Die Tarifreduktion bei der Flugabgabe soll zudem den Konsumentinnen und Konsumenten zu Gute kommen. Im Jahr sind das über 10 Mio Betroffene.

 

Umsetzung: Ministerrat im April 2017 / Start: 1. Jänner 2018

 

1.5 Entgeltfortzahlung NEU

 

Damit künftig die Krankheit eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin Mikrounternehmen nicht mehr in existentielle Schwierigkeiten bringt, soll der bereits bestehende AUVA-Zuschuss zur Entgeltfortzahlung ausgebaut werden: für alle Betriebe bis 10 MitarbeiterInnen steigt der Zuschuss auf 75 % der Entgeltfortzahlung.

 

Umsetzung: Ministerrat im April / Start: 1. Juli 2017

 

1.6 Erhöhung Forschungsprämie auf 14 %

 

Erste Zwischenergebnisse aus der Evaluierung der Forschungsprämie zeigen die positiven Effekte dieser Maßnahme für den Forschungsstandort Österreich. Zur weiteren Förderung der Forschungstätigkeit der österreichischen Wirtschaft und zur Sicherung und zum Ausbau qualifizierter Arbeitsplätze soll die Forschungsprämie ab dem Jahr 2018 weiter erhöht werden.

 

Umsetzung: Ministerrat im April 2017 / Start: 1. Jänner 2018

 

1.7 Investitionsförderung – Vorzeitige Abschreibung

 

Um Investitionsanreize zu setzen, soll die Möglichkeit der vorzeitigen Abschreibung für Betriebe mit einer Mitarbeiteranzahl ab 250 Personen geschaffen werden. Diese Unternehmen können eine vorzeitige Abschreibung (Umsetzung alternativ als Investitionszuwachsprämie) in Höhe von 30 % geltend machen. Durch die Befristung der Maßnahme von 01.03. bis 31.12.2017 sollen gezielt Investitionsanreize im Jahr 2017 gesetzt werden. Begünstigt sind Investitionen in körperliche Anlagegüter wie beispielsweise Maschinen (ausgenommen sind insbesondere Gebäude und PKW). Klein- und Mittelbetriebe profitieren von der bereits beschlossenen Investitionszuwachsprämie für die Jahre 2017 und 2018.

 

Umsetzung: Ministerrat im Februar 2017 / Start: 1. März 2017

 

1.8 Wohnpaket

 

Die Bundesregierung setzt sich das Ziel, qualitativ hochwertigen Wohnraum für alle Menschen leistbar zu machen. Das erhöhte Mietpreiswachstum der vergangenen Jahre ist vor allem auf das Missverhältnis von Angebot und Nachfrage zurück zu führen. Um dieses Missverhältnis auszugleichen, wird zusätzliches Bauland sowie privates Kapital für den sozialen Wohnbau mobilisiert, ohne dass der gemeinnützige wohnungswirtschaftliche Kreislauf dadurch gestört wird. Konkrete Maßnahmen sind insbesondere:

 

Öffnung »Lebenszyklusmodell« Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Investitionen in den sozialen Wohnbau – Ziel: flexiblere Investitionsmöglichkeiten für Pensionsinvestmentfonds, Mitarbeitervorsorgekassen, Versicherungen

 

Zusätzliche Mobilisierung privaten Kapitals

 

Um institutionellen Anlegern Investitionen in Anteile gemeinnütziger Wohnbauträger zu erlauben, soll der künftige Verkaufspreis dieser Anteile über dem Kaufpreis liegen können, ohne dass es zu höheren Gewinnausschüttungen der Wohnbauträger kommen muss.

 

Baulandmobilisierung (Verfassungsbestimmung notwendig):

• Schaffung von Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbau

• Bei Umwidmungen von Grundstücken der öffentlichen Hand (iwS) in Bauland sollen 25 % als Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnraum ausgewiesen/vorbehalten werden – das verpflichtende 25 % Anbot verfällt, wenn kein Bedarf dafür bestehen sollte, nach einer bestimmten Frist;

• System soll auch auf Baurechtsflächen anwendbar sein bzw. es Gemeinden zweifelsfrei ermöglichen, Baurechte zugunsten geförderter Wohnungen bzw. förderbaren Wohnraums auch zu einem begünstigten Zins vergeben zu können;

• Bei Vorbehaltsflächen soll die jeweilige landeswohnbauförderrechtliche Preisobergrenze/Baurechtszinsobergrenze gelten; Bauträger (Gewerbliche und gemeinnützige Bauträger) kommen bei Einhaltung der landesförderrechtlichen Vorschriften in den Genuss günstigerer Baugründe;

• Grundstücke der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden); explizit ausgenommen von einer solchen Regelung sind Grundstücke von PrivateigentümerInnen;

 

Klarstellung zur Anwendbarkeit der Vertragsraumordnung (Verfassungsbestimmung):

• Klarstellung, dass die Instrumente der Vertragsraumordnung als Planungsmaßnahme in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegen;

• das Koppelungsverbot soll künftig bei Vertragsraumordnungsmaßnahmen kein Hinderungsgrund mehr sein.

 

Umsetzung: Ministerrat im November 2017

 

1.9 Arbeitszeitflexibilisierung

 

Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit den Sozialpartnern an der Lösung der Frage der Flexibilisierung der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Bis 30. Juni 2017 sollen die Sozialpartner ein Paket vereinbaren. Sollte sich in dieser Frage keine gemeinsame Lösung abzeichnen, wird die Bundesregierung im 3. Quartal 2017 einen eigenen Vorschlag beschließen.

 

1.10 Arbeitnehmerschutz/Arbeitsinspektorat

 

Der bereits eingeleitete Verhandlungsprozess mit den Sozialpartnern wird zügig fortgesetzt, mit dem Ziel eine Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, des Arbeitsinspektionsgesetz, des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes im ersten Halbjahr 2017 zu verabschieden. Weitere Verhandlungen zu Gesetzen und Verordnungen des technischen ArbeitnehmerInnenschutzrechtes werden im Anschluss daran unmittelbar aufgenommen, mit dem Ziel bis Ende 2018 eine praxistaugliche Entlastung für alle Stakeholder, im Besonderen für Unternehmen, zu erreichen.

 

Konkret sollen beispielsweise die Meldepflichten nach dem Arbeitszeitgesetz und dem Arbeitsruhegesetz reduziert und für Beinaheunfälle entfallen. Die Genehmigungsverfahren durch die Arbeitsinspektion im AZG und ARG werden reduziert und die Begehungsintervalle verlängert. Im Sozialministerium wird eine Ombudsstelle eingerichtet, um Beschwerden entgegen zu nehmen und zusätzliche Beratung anzubieten.

 

Umsetzung: Ministerrat im Juli 2017

Start Ombudsstelle: Mai 2017

 

1.11 Zuzug auf den österreichischen Arbeitsmarkt / Export von Familienbeihilfe

 

Die Bundesregierung bekennt sich klar zu Europa, zur Europäischen Union als starkem weltpolitischen Player und ihren vertraglichen Grundlagen. Allerdings ist das Arbeitskräfteangebot in Österreich in den letzten Jahren stark gestiegen und hat seit 2010 um knapp 300.000 Personen zugenommen. Davon sind mehr als 50 % aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugewandert und haben den Druck am Arbeitsmarkt erhöht. Die Bundesregierung bekennt sich daher zur Reduktion und Begrenzung der Arbeitskräftemigration. Die Bundesregierung wird sich gemeinsam gegenüber der Europäischen Kommission für eine Beschränkung des weiteren Zuzugs auf den österreichischen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der Interessen der ArbeitnehmerInnen, Arbeitslosen und ArbeitgeberInnen im Rahmen des Sekundärrechts einsetzen. Die Bundesregierung bekennt sich zum Instrument der Arbeitsmarktprüfung. Arbeitsmarktprüfungen sind ein effektives und erprobtes Instrument zur deutlichen Reduktion der Arbeitslosigkeit: nur wenn sich für eine Stelle kein geeigneter in Österreich gemeldeter Arbeitsloser findet, kann die Stelle ohne Einschränkungen vergeben werden. Dazu notwendige Änderungen im EU-Sekundärrecht werden der Europäischen Kommission gemeinsam mit der Ausgestaltung der Anwendung der Arbeitsmarktprüfung vorgelegt.

Gleichzeitig bekennt sich die Bundesregierung im Rahmen der zuständigen Gremien auf europäischer Ebene dazu, sich für legistische Änderungen der bestehenden Regelungen einzusetzen, damit die exportierte Familienbeihilfe indexiert werden kann.

 

Umsetzung: Vorlage des österreichischen Vorschlages an die Europäische Kommission bis März 2017

 

1.12 Mobilität am Arbeitsmarkt erhöhen

 

Kombilohnmodell zur Förderung der Mobilität:

• Bundesrichtlinie Kombilohnbeihilfe aus 2015 erweitern um einen neuen förderbaren Personenkreis (Pkt 6.3 der RL): Arbeitslose Personen, die auf einen näher gelegenen zumutbaren Arbeitsplatz nicht vermittelt werden können und bereit sind eine entferntere Arbeitstelle anzunehmen.

• Die Mindestentfernung orientiert sich an den Grenzen der Zumutbarkeit (insb. Wegzeiten).

• Gleichzeitige Gewährung von Kombilohnbeihilfe und Entfernungsbeihilfe (siehe unten) ist möglich.

• Beihilfe wird für bis zu 1 Jahr gewährt.

• Abdeckung innerhalb des bestehenden AMS-Förderbudgets.

 

Übersiedlung unterstützen – Entfernungsbeihilfe ausweiten:

• Bundesrichtlinie: Beihilfen zur Förderung der regionalen Mobilität und Arbeitsaufnahme überarbeiten. Schon derzeit kann die Entfernungsbeihilfe neben Fahrtkosten auch für Unterkunftskosten (abzgl. Selbstbehalt von 67 Euro) gewährt werden. Die monatliche Höchstgrenze liegt bei 203 Euro.

• Da der Lebensmittelpunkt bei einem neuen Job nicht sofort verändert wird, fallen typischerweise für einen Übergangszeitraum Kosten für doppelte Haushaltsführung an.

• Zur Erleichterung der Übersiedlung wird das Modell der Entfernungsbeihilfe ausgebaut: Für die reinen Fahrtkosten bleibt der Deckel weiterhin bei 203 Euro. Zusätzlich kann zur Abdeckung der höheren Wohnkosten für doppelte Haushaltsführung eine Beihilfe von bis zu 400 Euro pro Monat zuerkannt werden (max. 4.800 Euro pro Jahr).

• Prüfung der Fördernotwendigkeit wie bisher durch das AMS.

• Beihilfe wird für bis zu 2 Jahre gewährt.

• Abdeckung innerhalb des bestehenden AMS-Förderbudgets

 

Zumutbarkeitsregelungen ausweiten:

• Aufstockung der generellen Mindestverfügbarkeit von 16 auf 20 Stunden (§ 7 Abs 7 2. Satz AlVG entfällt), weil vom AMS in der Praxis unter 20 Stunden kaum Jobs vermittelt werden können.

• Als Zumutbarkeitsgrenze wird analog zu den Stichtagen der Sozialpartnervereinbarung, die bis 30. Juni 2017 zum Mindestlohn vorliegen soll, eine Untergrenze von 1.500 Euro bei Vollzeit für die Zumutbarkeit festgelegt.

 

Umsetzung: Anpassung der AMS-Richtlinien und Ministerrat im Mai 2017 /

Start: 1. Jänner 2017

 

1.13 Vereinfachung bei Mehrfachversicherung

 

In der Erwerbstätigkeit sind viele Kombinationen möglich. Personen die mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben, wie z.B.: echter Dienstnehmer und Nebenerwerbslandwirt, entrichten mehrfach SV-Beiträge und sind mehrfach versichert.

 

Die Beitragspflicht besteht insgesamt bis zur Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 166 Euro/Tag, entspricht 4.980 Euro/Monat). Überschreitet die Summe der Beitragsgrundlagen die Höchstbeitragsgrundlage, ist über Differenzvorschreibungen (im Vorhinein) bzw. Beitragserstattungen (im Nachhinein) das Bezahlen von zu vielen Beiträgen vermeidbar. Die entsprechenden Anträge müssen aber in der Regel aktiv gestellt werden. In Zukunft soll eine automatische Differenzvorschreibung / Beitragserstattung durch die Sozialversicherung bei mehreren Erwerbstätigkeiten eingeführt werden.

 

Start: September 2017

 

1.14 Rechtssicherheit Selbstständige / Unselbstständige

 

Die legistische Umsetzung des Sozialpartnerpapiers zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Tätigkeit erfolgt im 1. Halbjahr 2017.

 

Umsetzung: Ministerrat im März 2017, Start: 1. Juli 2017

 

1.15 Abschaffung des Kumulationsprinzips

 

Zur Entlastung von BürgerInnen und Unternehmen sollen die Sozialpartner bis 30. Juni 2017 eine Lösung ausarbeiten. Sollte sich in dieser Frage keine gemeinsame Lösung abzeichnen, wird die Bundesregierung im 3. Quartal 2017 einen eigenen Vorschlag beschließen.

 

1.16 Angleichung Pensionssysteme (einheitliches Pensionssystem)

 

Einrichtung einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe mit BMF/BKA/BMASK zur Harmonisierung der Pensionssysteme (z.

B. Beamte und ASVG).

 

Umsetzung: Start der Arbeitsgruppe April 2017

 

1.17 Mindestlohn

 

Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit den Sozialpartnern an der Umsetzung eines Stufenplans für einen flächendeckenden Mindestlohn von zumindest 1.500 Euro bis 30.6.2017. Gleichzeitig wird im 1. Halbjahr 2017 ein gesetzlicher Vorschlag vorbereitet. Sollte sich in dieser Frage keine gemeinsame Lösung abzeichnen, wird die Bundesregierung im 3. Quartal einen eigenen Vorschlag beschließen.

 

 

1.18 Beschäftigungsaktion 20.000

 

Für Ältere ist es besonders schwer, einen Arbeitsplatz zu finden, obwohl es viele Bereiche gibt, in denen zusätzliche Arbeitsplätze benötigt werden. Die Bundesregierung wird im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 für über 50-jährige langzeitarbeitslose Menschen 20.000 Arbeitsplätze pro Jahr in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen schaffen bzw. fördern und damit die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe halbieren.

 

Die Beschäftigungsaktion 20.000 startet im Juli 2017 in Form von Pilotprojekten (je Bundesland in einem Bezirk). Das Modell wird so ausgestaltet, dass es keine Verdrängungseffekte gibt.

 

Diese Mittel für die Beschäftigungsinitiative werden auf zwei Jahre (bis Juni 2019) befristet zur Verfügung gestellt.

 

Zur Finanzierung werden für den gesamten Zeitraum der Aktion zusätzlich 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt (zusätzlich zu den passiven Mitteln, die für die betroffenen Arbeitslosen bereits ausgegeben und im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 aktiviert werden).

 

Im Herbst 2018 werden die Pilotprojekte evaluiert. Bei erfolgreicher Evaluierung wird die Beschäftigungsaktion 20.000 fortgesetzt und weitere 200 Millionen Euro für 2019 zur Verfügung gestellt.

 

Die Pilotprojekte werden durch Coachingmaßnahmen begleitet, um den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt aus der geförderten Beschäftigung zu erleichtern. Die Maßnahmen werden aus den aktivierten Arbeitsmarktmitteln gezahlt.

 

Umsetzung: Ministerrat im April 2017 / Start: 1. Juli 201

 

1.19 Lockerung Kündigungsschutz 50+

 

Um die Neu-Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die älter als 50 Jahre sind zu erleichtern wird die derzeitige Regelung modifiziert. Die Legistik zur Beseitigung von Beschäftigungshemmnissen für Ältere durch Wegfall der Frist in § 105 Abs. 3b letzter Satz Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) wird im ersten Quartal dem Parlament zugewiesen.

 

Umsetzung: Ministerrat im März 2017 / Start: 1. Juli 2017

 

1.20 Intensivbetreuung bei Vermittlungsproblemen

 

Es wird ein eigenes Case Management eingerichtet, wo geschulte Case ManagerInnen Personen mit Vermittlungsproblemen intensiv betreuen und helfen, ihre individuellen Problemlagen zu lösen. Durch den Besuch einer Beratungs- und Betreuungseinrichtung steht diese Gruppe vorübergehend dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

 

Umsetzung: AMS-Verwaltungsrat im 3. Quartal 2017 / Start: 1. Jänner 2018

 

1.21 Gesundheit

 

Wartezeiten CT/MRT

Die Bundesregierung erwartet von den Vertragsparteien (SV und WKÖ) bis Ende März eine vertragliche Lösung für bestehende Wartezeiten für CT und MRT Untersuchungen. Sollte eine Einigung im Rahmen der bestehenden Rahmenvereinbarung auf Bundesebene oder in den einzelnen Gesamtverträgen im angegebenen Zeitraum nicht erfolgen oder vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen als nicht ausreichend zur nachhaltigen, diagnoseabhängigen Reduktion von Wartezeiten erachtet werden, wird die Bundesregierung umgehend notwendige gesetzliche Maßnahmen in ASVG (Gesamtvertrag) oder KaKuG in Bezug auf CT und MRT treffen, um die entsprechende Reduktion der Wartezeiten sicherzustellen.

 

Stärkung der ambulanten Versorgung

 

Vorantreiben der im FAG und den beiden 15a Vereinbarungen mit Finanzierung beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Versorgung, das betrifft insbesondere:

• Primärversorgung ausbauen: Sicherstellung effektiver wohnortnaher hausärztlicher Versorgung. Kooperation verschiedener Gesundheitsberufe und Schaffung moderner Arbeitsbedingungen und Öffnungszeiten, Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen im ersten Halbjahr 2017. Schrittweise Umsetzung von zumindest 75 Primärversorgungseinheiten bis 2020.

• Fachärztliche Versorgung:

Um den ambulanten Bereich in den Spitälern zu entlasten Ausbau effektiver ambulanter Facharztstrukturen. Multidisziplinäre Leistungsstrukturen möglichst unter einem Dach, um kurze Wege für Patienten zu sichern. Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen für Ärzte und andere Gesundheitsberufe. Die gesetzlichen Grundlagen werden bis Ende 2017 erarbeitet.

 

Psychische Gesundheit

Die Bundesregierung bekennt sich zum Ausbau und einfachen Zugang zu psychischer Versorgung durch

• umfassende psychotherapeutische Versorgung im Rahmen der bestehenden Systeme der Sachleistungsversorgung sowie

• Versorgung im Bereich Mental Health Kinder-/Jugendgesundheit im Rahmen multiprofessioneller Versorgungsstrukturen.

 

Zu diesem Zweck werden die SV-Träger und der Hauptverband aufgefordert, bis 30. Juni 2017 ein Konzept samt Meilensteinplan für den Ausbau kostenloser Therapieeinheiten um österreichweit ein Viertel vorzulegen, wobei die bereits bestehende Versorgungslage durch die einzelnen Träger zu berücksichtigen ist.

 

Im Jahr 2020 muss der Hauptverband einen Tätigkeitsbericht über den Ausbau der Maßnahmen vorlegen. In der Zwischenzeit ist dem Verbandsvorstand und der Trägerkonferenz regelmäßig über den Stand des Ausbaus zu berichten. Darüber hinaus wird eine Novelle des Psychotherapiegesetzes erarbeitet.

 

Umsetzung: Ausbauplan durch Hauptverband und Sozialversicherungsträger bis

30. Juni 2017 / Start des Ausbaus anhand der Meilensteinziele ab Beginn des 2. Halbjahr 2017.

Begutachtungsentwurf PsychotherapieG im 4. Quartal 2017

 

1.22 Modernes Insolvenzrecht – Kultur des Scheiterns

 

• Risiko verringern, Gründungen forcieren

Wirtschaftliches Scheitern ist eine Folge alltäglicher Risiken und nachweislich besonders glückloser Selbständigkeit. Dies gilt sowohl für EPUs als auch für gescheiterte Unternehmer aus haftungsbeschränkten Gesellschaften, da die Gesellschafter für Finanzierungen persönliche Haftungen unterschreiben müssen.

 

• 3 Jahre keine Quote

Menschen, die ein solches finanzielles Scheitern erlebt haben, sollen eine rasche Chance auf Neustart erhalten. Besonders gescheiterte Selbständige sind durch ihre höheren Schulden (durchschnittlich 290.000 EUR gegenüber 63.000 EUR) von den Hürden im bestehenden Privatinsolvenzrecht besonders stark betroffen, im Abschöpfungsverfahren schaffen nur 33 % der

gescheiterten UnternehmerInnen die bestehende 10 % Quote aus eigenen Leistungen (andere 51 %), weitere 23 % nur durch finanzielle Unterstützung Dritter (andere 18 %).

• Maßnahme

Novelle der Privatinsolvenz (Insolvenzordnung) – Eckpunkte: Die Frist im Abschöpfungsverfahren wird auf 3 Jahre reduziert, um eine rasche Rückkehr in eine produktive Berufssituation zu ermöglichen. Weiters soll die derzeit geltende Mindestquote zur Gänze entfallen.

 

Umsetzung: Ministerrat im März 2017 / Start 1. Juli 2017

 

1.23 Start-Ups: Exzellenznetzwerke & Cluster

 

Das Start-Up-Ökosystem entwickelt sich dynamisch und stetig wachsend. In den letzten Jahren sind in Österreich über 60 Inkubatoren und Akzeleratoren entstanden. Es gibt über 130 Co-Working Spaces, 7 uninahe öffentlich finanzierte Gründungszentren (»AplusB-Zentren«) sowie zahlreiche private Gründer-Hub-Initiativen.

 

Durch die Kooperation von Wissenschaft, Forschung, Bildungseinrichtungen, Wirtschaft, Industrie und dem Startup-Ökosystem sollen Exzellenznetzwerke und Cluster auf Basis bestehender Stärkefelder und bestehender Strukturen gebildet oder gestärkt werden, mit dem Ziel für diese internationale Sichtbarkeit zu erreichen und aus diesen heraus Weltmarktführer hervorzubringen.

 

Bottom-up Prozess:

 

• Schritt 1 – Um Schwerpunktfelder zu identifizieren, in denen ein hohes Potenzial zur internationalen Marktführerschaft gesehen wird, starten BMWFW und BMVIT einen Open Innovation Prozess. Unter Beteiligung von Start-ups, Inkubatoren, Leitbetrieben sowie Wissenschafts-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen werden die bestgeeignetsten Schwerpunktfelder mit dem größten Potenzial herausgearbeitet.

 

• Schritt 2 – Aus der Analyse ergeben sich Stärkebereiche in denen Österreich einen spezifischen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Ländern hat bzw. zukünftig haben könnte. Es erfolgt eine Entscheidung welche Bereiche und Innovationssysteme am besten »skalierbar« sind und wo Österreich auf Grund seiner Gegebenheiten international

Weltspitze sein kann. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird zudem analysiert, welche Maßnahmen jeweils für ein konkretes Exzellenznetzwerk oder einen Cluster notwendig sind. Dieser Prozess soll bis Ende 2017 abgeschlossen sein.

 

• Schritt 3 – 2018 erfolgt die Umsetzung der definierten Maßnahmen in einer Partnerschaft zwischen Unternehmen und Staat. Um dies zu unterstützen, soll der Einsatz privaten Risiko- und Wachstumskapitals verbessert werden. Insgesamt soll 1 Milliarde EUR von Banken, Versicherungen und Stiftungen für die Finanzierung und Investments in Start-ups, Spin-Offs und Wachstumsunternehmen mobilisiert werden. Dafür sollen primär kapitalschonende Instrumente, wie staatliche Garantien und aufkommensneutrale Maßnahmen, wie eine Flexibilisierung des Stiftungsrechts sowie eine Reformierung von Veranlagungsvorschriften zur Anwendung kommen. Diesbezüglich legen BKA, BMWFW und BMF bis Ende Juni 2017 einen konkreten budgetneutralen Entwurf vor.

 

Jedes Exzellenznetzwerk und jeder Cluster ist einem Fachbereich gewidmet und soll über optimale Forschungsanbindung, weltweit einzigartige Industriepartnerschaften, eine attraktive Infrastruktur (von Räumlichkeiten bis Datenanbindung), internationale Kooperationen und Finanzierungsmöglichkeiten für die Gründungs- und für die Wachstumsphase verfügen.

Gefördert wird beispielsweise die Finanzierung von Grundlagen- und angewandter Forschung in Verbindung mit Prototypenentwicklung, Infrastrukturkosten (z. B. Geräte, Co-Working Spaces etc.), gemeinsam nutzbare Innovations-, Gründungs- und Finanzierungsexpertise sowie Beratungsleistungen wie etwa Steuer- oder Rechtsberatung, Personalkosten für gemeinsame administrative Services.

 

Umsetzung: Analyse bis Dezember 2017 / Start: 2018

 


 

2 Bildung/Innovation

 

2.1 Lehrlingspaket

 

Die Bundesregierung bekennt sich zur dualen Ausbildung, die international hoch anerkannt und ein Grund für die im internationalen Vergleich geringe Jugendarbeitslosigkeit und das hohe Fachkräfteniveau ist.

 

Um sowohl die erfolgreiche Absolvierung der Lehrabschlussprüfung, als auch die internationale Vernetzung unserer Fachkräfte der Zukunft zu unterstützen, ergreift die Bundesregierung folgende Maßnahmen:

 

• Übernahme der vollen Kosten für alle Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung aus den Mitteln der betrieblichen Lehrstellenförderung. Durch die Abschaffung der bisher bestehenden Deckelung von geförderten 250 Euro pro Kurs werden zusätzlich 3.000 Lehrlinge pro Jahr von der Förderung profitieren.

• Ausbau Auslandspraktika für Lehrlinge mit Schwerpunkt Sprachenerwerb: Derzeit absolvieren rund 750 Lehrlinge pro Jahr ein Auslandspraktikum im Rahmen von Erasmus+. Um auch die Sprachkompetenz zu erhöhen und die Auslandspraktika in Summe attraktiver zu machen, werden aus den Mitteln der betrieblichen Lehrstellenförderung zusätzlich zwei Wochen Sprachkurs im Zusammenhang mit dem Auslandspraktikum finanziert. Die Förderung umfasst neben den zusätzlichen Aufenthaltskosten, der aliquoten Lehrlingsentschädigung und den Kosten für den Sprachkurs auch eine Auslandsprämie als Anreiz für den Lehrling.

 

Umsetzung: Richtlinien-Änderung im März 2017 / Start: 1. Juli 2017

 

2.2 Österreichs Hochschulen Richtung Weltspitze entwickeln

 

Die Bundesregierung bekennt sich zu einer höheren Studienqualität und besseren Betreuungsverhältnissen sowie zu einer gesteigerten sozialen Durchmischung der Studierenden. Daher wird bis Juni 2017 ein Umsetzungskonzept zur Einführung eines Studienplatzfinanzierungsmodells an öffentlichen Universitäten (inklusive Aufnahmeverfahren und Zugangsregeln wo erforderlich) und entsprechender Anpassung des Hochschulbudgets, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Durchmischung (affirmative action, first academics, berufsbegleitendes Studienangebot, Fördertopf für verbesserten Zugang für Lehrlinge an FHs) und den Ausbau von Studienplätzen in MINT Fächern vorgelegt.

Begleitend bekennt sich die Bundesregierung zur Verbesserung des Studienbeihilfensystems (Anhebung der Beihilfenhöhe und der Einkommensgrenzen). Ein Reformkonzept wird legistisch bis zum Mai 2017 vorgelegt.

 

Umsetzung:

Studienplatzfinanzierung: Konzept im Juni 2017 / Ministerrat im Oktober 2017 /

Start: 1. Jänner 2019

Studienbeihilfereform: Ministerrat im März 2017 / Wirksamkeit: Wintersemester 2017/2018

Fördertopf Lehrlinge im Wintersemester 2017/2018

 

Kindergarten und Kinderbetreuung

Die Elementarpädagogik soll weiter gestärkt, die Entwicklung des Kindergartens von der Betreuungs- zur Bildungseinrichtung forciert werden. Im Rahmen des Pilotprojekts im ersten Halbjahr 2017 zum aufgabenorientierten Finanzausgleich sollen unter Einbindung der Länder sowie des Städte- und Gemeindebundes das zweite verpflichtende Gratiskindergartenjahr, der weitere Ausbau und ein bundesweit einheitlicher Bildungsrahmenplan mit pädagogischen

Qualitätskriterien sowie der ebenfalls im Rahmen der Bildungsreform beschlossene Bildungskompass (Pilotierung Herbst 2017, Vollausbau Herbst 2018) zur Dokumentierung der Talente und Förderpotenziale der Kinder umgesetzt werden.

 

Umsetzung: Ministerrat im September 2017 / Start: 1. Jänner 2018

 

Umsetzung Schulautonomie

Schulen werden zukünftig wesentlich stärker in die Autonomie und Eigenverantwortung entlassen. Sie können sich somit stärker regional ausrichten und bekommen maximalen Gestaltungsspielraum, um Österreichs Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern und zu fordern. Hierfür werden auch die Bildungsbehörden modernisiert, welche in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium die punktgenaue und transparente Zuteilung der Mittelressourcen anhand objektiver und klarer Kriterien sichern.

 

Umsetzung: Ministerrat im April 2017 / Start: 1. Jänner 2018

 

Schule 4.0

Im Sinne eines innovativen und zukunftstauglichen Schulsystems bekennt sich die Bundesregierung zu einer gemeinsamen Digitalisierungsstrategie. Der Stufenplan der Regierung umfasst folgende Elemente:

 

• Alle Schulen verfügen bis 2020/21 über eine, einem Breitbandanschluss entsprechende, technologische Anbindung sowie über ein leistungsstarkes WLAN.

Um die Digitalisierung im Bildungsbereich altersadäquat voranzutreiben, werden ab 2017 schrittweise entlang des Breitband/WLAN-Ausbaus alle Schülerinnen und Schüler in der fünften Schulstufe und in der neunten Schulstufe sowie auch die LehrerInnen mit adäquaten digitalen Endgeräten (Tablets, Laptops etc.) ausgestattet. Das konkrete Finanzierungsmodell (z.B. PPP-Modelle, BBG, Kooperationen mit der Industrie etc.) wird bis Sommer 2017 erarbeitet. Zudem wird das Mobile Learning Projekt mit Fokus auf die Volksschulen ausgebaut.
• Digitale Grundbildung – inklusive Medienbildung – wird in den Lehrplänen ab derVolksschule wie auch in der Sekundarstufe I verankert. Pilot-Schulen starten mit demSchuljahr 2017/18, im Vollausbau wird Digitale Grundbildung ab 2018/19 vermittelt.
• Die digitalen Kompetenzen von PädagogInnen werden über zusätzliche Lehrangebote an den Pädagogischen Hochschulen gestärkt. Zusätzlich wird noch 2017 ein FutureLearning Lab für die digitale PädagogInnen-Bildung eingerichtet.
• Die gratis Bereitstellung von digitalen Lern- und Lehrmaterialien, wie z.B. eBook+, erfolgt über ein zentrales Portal. Die Entwicklung neuartiger Materialien wird zudem von der Innovationsstiftung für Bildung unterstützt.

 

Umsetzung: Tablets/Laptops: Ministerrat im September 2017 / Start: 2018

 

2.3 Digitalisierung – Österreich als 5G Vorreiter

 

Österreich hat im internationalen Vergleich beim Ausbau und der Nutzung der digitalen Infrastruktur Aufholbedarf. Derzeit nutzen nur ca. 13 % der Haushalte Internetanschlüsse mit zumindest 30 Mbit/s, nur 2 % der Haushalte haben Anschlüsse mit mind. 100 Mbit/s.
 

Mit der Digital Roadmap und der Breitbandstrategie bekennt sich die Bundesregierung zur Sicherstellung einer gut ausgebauten und leistbaren digitalen Infrastruktur. Die Umsetzung der Breitbandstrategie mit dem Ziel, bis 2020 flächendeckende Verfügbarkeit von ultraschnellem Internet von 100 Mbit/s zur Verfügung zu stellen, ist ein wichtiger Schritt. Es müssen aber bereits jetzt die Ziele darüber hinaus definiert werden, um Österreich in die Top 3 Digitalisierungs-Länder innerhalb der EU und in die Top 10 Länder weltweit zu bringen:
 

• Bis 2020 sollen 75 % der Bevölkerung ultraschnelles Internet nutzen.

• Bis 2020 verfügen alle Schulen und KMU über ultraschnelles Breitband.

• Österreich wird zum weltweiten Vorreiter in der neuen 5G Technologie.

• Bis 2025 sollen 10 Gbit/s flächendeckend verfügbar sein.

• Die Potentiale von Open Data werden umfassend genützt.
 

Mit folgenden Maßnahmen soll dieses Ziel erreicht werden.

 

• Die Breitbandmilliarde wird im ersten Halbjahr 2017 evaluiert und entsprechende Optimierungen vorgenommen.

• Verdoppelung der Mittel über Kooperationsmodelle mit privaten Anbietern.

• 73 % aller Pflichtschulen (4.500) verfügen bereits über Internetanbindungen. Um bis 2020 die restlichen 27 % (1.300) sowie KMU an ultraschnelles Breitband anzubinden,werden bereits 2017 in einer ersten Ausschreibung 30 Mio. EUR aus der Breitbandmilliarde zur Verfügung gestellt.

 

• Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und Vereinfachung von Prozessen:

  • Um Genehmigungsverfahren im Bereich der digitalen Infrastruktur zu vereinfachen, wird bis Anfang 2018 in jedem Bundesland ein One-Stop Shop für Genehmigungsverfahren eingerichtet.
  • Die bestehenden Verwaltungsabgaben und steuerliche Belastungen auf digitale Infrastruktur (z.B Gebühren und Abgaben auf Antennenmasten, Frequenznutzungsgebühren) sollen gesenkt werden. Dazu wird im ersten Halbjahr 2017 eine umfassende Evaluierung durchgeführt.
  • Im Zusammenhang mit der Novellierung des TKG im Frühjahr 2017 wird die verpflichtende Papierrechnung abgeschafft.

 

• Österreich wird 5G Vorreiter:

  • Im ersten Quartal 2017 wird eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zu 5G eingesetzt, die bis spätestens Ende 2017 eine 5G Strategie inklusive der konkreten Umsetzungsmaßnahmen entwickelt und definiert.
  • Frequenzversteigerungen werden zukünftig auf Basis wirtschaftlich vertretbarer Auktionsdesigns durchgeführt
  • Digitale Anwendung in diversen Bereichen wie E-Government, E-Health, Automatisiertes Fahren und Industrie 4.0 stellen wertvolle Use Cases für 5G dar und werden daher priorisiert vorangetrieben.
  • Erste Tests durch die Telekomanbieter sollen bereits ab 2018 durchgeführt werden, bis 2020 soll 5G in jeder Landeshauptstadt verfügbar sein.

 

Die Plattform data.gv.at stellt bereits über 2.100 Datenquellen zur Verfügung und soll weiter ausgebaut werden. Bis Ende 2020 sollen alle Daten der öffentlichen Verwaltung nach Möglichkeit als Open Data zur Verfügung stehen. Das erhöht einerseits die Transparenz und schafft auch die Basis für Geschäftschancen für innovative Unternehmen und Startups. Um dies zu erreichen, werden bis Oktober 2017 die verfügbaren Datenbestände auf ihre Open Data Tauglichkeit geprüft. Zudem soll die Einbindung von Datenbeständen aus dem privaten Sektor auf freiwilliger Basis forciert werden.

 

Umsetzung:

5G Strategie: Ministerrat im Dezember 2017

TelekommunikationsG Novelle: Ministerrat im Juni 2017

 

2.4 Anhebung der Forschungsquote

 

Aufbauend auf der im Ministerrat vom 8.11.2016 verabschiedeten »Forschungsmilliarde« sollen die Forschungsausgaben in Österreich in Richtung des Ziels von 3,76 Prozent des BIP gesteigert werden. Vorgesehen ist, dass ein Drittel der Steigerung von der öffentlichen Hand kommt und zwei Drittel von privater Seite gehebelt werden können (z. B. durch Erhöhung der Forschungsprämie für Unternehmen). Diese Steigerung des »Inputs« soll mit einer besseren Kontrolle und Evaluierung des »Outputs« einhergehen.

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur jährlichen Dotierung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung für die nächsten drei Jahre mit je 100 Mio Euro p.a. aus dem Jubiläumsfonds der Nationalbank.

 

Umsetzung: Ministerrat im April 2017

 


 

3 Energie und Nachhaltigkeit

 

Die beiden Ökostromnovellen werden signifikante zusätzliche Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung in Österreich auslösen. Diese leisten einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen, zur Ankurbelung der Wirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen (bei Errichtung und Wartung). Dabei wird den weltweit führendenden heimischen Green Tech Unternehmen ein starker Heimmarkt geboten. Auch der dafür notwendige Netzausbau soll aktiv vorangetrieben werden.

 

3.1 Kleine Ökostromnovelle

 

Eine Sammelnovelle im Ökostrombereich soll wichtige Änderungen und Problemlösungen bringen, die schnell und ohne Notifikation bei der EU umgesetzt werden können. Unter anderem soll die Novelle die Einrichtung von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern ermöglichen, die Verfallsfrist von bereits genehmigten Windprojekten verlängern, mehr Geldmittel für den Ausbau von Kleinwasserkraftanlagen bereitstellen und Nachfolgetarife für bestehende, hocheffiziente und wärmegeführte Biogasanlagen (5 Mio. Euro/Jahr, Topf 5 Jahre offen) sicherstellen.

Für andere Biogasanlagen soll die Möglichkeit einer »Abwrackprämie« bestehen.

 

Umsetzung: Ministerrat im März 2017

 

3.2 Große Ökostrom-Novelle

 

Ausbau von Erneuerbaren Energien und Neugestaltung der gesamten Ökostromförderung in Österreich zur Erreichung der EU-Energie- und Klimaziele und zur Sicherstellung eines annähernd (bilanziellen) hundertprozentigen Strom-Eigendeckungsgrads in Österreich bis 2030. Das neue Modell soll helfen, die Stromimport-Abhängigkeit zu senken und die Marktintegration von Erneuerbaren Energien zu forcieren. Auch der dafür notwendige Netzausbau soll aktiv vorangetrieben werden.

 

Die derzeitige Tarifförderung wird daher auf ein marktkonformes, kosteneffizientes, wettbewerbsfähiges Fördersystem umgestellt. Also z. B. transparente Ausschreibungen, dort wo wirtschaftlich sinnvoll, sowie in Richtung (Versteigerung von) Investitionszuschüsse und Marktprämien. Kosteneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit sind die wesentlichen Kriterien für jede Förderung. Im Sinne leistbarer Strompreise für Haushalte und Wirtschaft wird es auch zukünftig eine Kostenbegrenzung (»Deckel«) für die Ökostromförderung geben. Allfällige Mehrkosten für die Ökostromförderung sollen durch höhere Produktionsmengen kompensiert werden, wodurch es langfristig zu keiner höheren Nettobelastung für Wirtschaft und Haushalte kommen soll.

 

Umsetzung: Ministerrat im Dezember 2017

 

3.3 Strompreiszone Österreich-Deutschland

 

Um eine Erhöhung der Strompreise durch eine Trennung der deutsch-österreichischen Strompreiszone zu verhindern, wird eine gemeinsame Lösung mit Deutschland angestrebt, die den bilateralen Handel möglichst uneingeschränkt ermöglicht. (Im Falle einseitiger Maßnahmen Deutschlands zur Behinderung des freien Stromhandels, wären steigende Strompreise in Österreich zu befürchten. In dem Fall wären Aktivmaßnahmen in der heimischen Energieproduktion und im Netzausbau von zentraler Bedeutung)

 

3.4 Energie- und Klimastrategie

 

Bis Sommer 2017 wird die gemeinsame integrierte Energie- und Klimastrategie der Bundesregierung fertig gestellt und im Ministerrat beschlossen. Ziel ist eine Strategie, die aus volkswirtschaftlicher Sicht das Optimum für Österreich bringt, indem sie Rahmenbedingen für Investitionen und damit Wachstum und Arbeitsplätze schafft. Die Schwerpunkte sind neben Erneuerbarer Energie, Energieeffizienz und Infrastruktur deshalb auch Innovation und Forschung, sowie die Forcierung von Umwelt- und Energietechnologien. Dabei werden soziale, wirtschaftliche und technologische Veränderungsprozesse berücksichtigt. Das Zielquadrat Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Leistbarkeit, Versorgungssicht, sowie EU 2030 & Pariser Klimaziele bilden den Rahmen für das Weißbuch (= Energie- und Klimastrategie).

 

Umsetzung: Ministerrat im Ende Juni 2017

 

3.5 Masterplan Land: Umfassende Zukunftsstrategie für den ländlichen Raum

 

Wie im Regierungsprogramm der Bundesregierung festgeschrieben wird erstmals ein Masterplan für die Zukunft des ländlichen Raumes erarbeitet. Mit dieser Strategie sollen die Wirtschafts- und Lebensbedingungen am Land systematisch verbessert werden. Der Masterplan wird im Rahmen eines breiten Stakeholder-Prozesses bis Sommer 2017 entwickelt. Die Ergebnisse werden im Herbst 2017 dem Ministerrat vorgelegt. Die Bandbreite der Themen reicht von Land- und Forstwirtschaft und Wirtschaft über Infrastruktur, Mobilität und soziale Verantwortung bis hin zum digitalen Dorf.

 

Umsetzung: Ministerrat im Oktober 2017

 

3.6 Bestbieterprinzip bei Lebensmittel allgemein verankern

 

Bei der anstehenden Novelle in Umsetzung einer EU-Vergaberichtlinie ist das Bestbieterprinzip für alle Lebensmittel vorzusehen.

 

Umsetzung: Ministerrat im Mai 2017

 


 

4 Sicherheit und Integration

 

4.1 Strafrechtspaket

 

• Schaffung eines eigenen Straftatbestands gegen die Gründung von oder der führenden Betätigung in »Staatsfeindlichen Bewegungen«. Diese sind darauf ausgerichtet, die Hoheitsrechte der Republik Österreich, der Bundesländer oder der Gemeinden und ihrer Organe nicht anzuerkennen oder sich solche Hoheitsbefugnisse selbst anzumaßen. Das betrifft die Freemen-Bewegung oder OPPT (One People’s Public Trust).

• Besserer Schutz für StaatsvertreterInnen: Höhere Strafen bei tätlichen Angriffe gegen öffentlich Bedienstete. Durch eine Ausweitung werden beispielsweise auch ZugbegleiterInnen von diesem Schutz erfasst.

• Höhere Strafen bei sexueller Belästigung in Gruppen.

• Sicherheitsverwahrung gefährlicher, psychisch beeinträchtigter Straftäter.

• Um einen besseren Informationsfluss (erweiterte Datenverarbeitungsbefugnis) zwischen Betreuungseinrichtungen, Ärzten und Sicherheitsbehörden bei Verdacht einer psychischen Erkrankung (Vorfall Brunnenmarkt) zu schaffen, bedarf es weiters auch neuer Regelungen im SPG.

 

Umsetzung StGB: Begutachtungsstart im Februar 2017 / Ministerrat April 2017

 

4.2 Ausbau der technischen Ermittlungsmöglichkeiten

 

Überwachung von Gefährderinnen und Gefährdern

Bei Personen, die einer terroristischen Straftat verdächtigt werden, insbesondere Unterstützung terroristischer Aktivitäten im In-oder Ausland (»Rückkehrer«), wird im Regelfall Untersuchungshaft verhängt. In Fällen, in denen die Gefährdung nur abstrakt ist und die Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre, wird die elektronische Fußfessel als gelinderes Mittel

angestrebt und durch die Gerichte entschieden. Der Justizminister wird diese Maßnahme im Erlassweg über die Staatsanwaltschaften unterstützen.

 

Registrierung von prepaid – Wertkarten

Viele Straftaten werden unter Ausnützung von Wertkartenhandies begangen. Daher setzen wir die gesetzliche Verankerung einer Ausweispflicht bei Erwerb einer SIM- Wertkarte im Telekommunikationsgesetz (TKG) um.

 

Videoüberwachung

Bei Gefährdungslage ist Videomaterial insbesondere öffentlicher Betreiber, für die eine Speicherverpflichtung sowie eine Mindestspeicherdauer normiert werden soll, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft den Sicherheitsbehörden herauszugeben; dort, wo es technisch möglich ist, soll auch Echtzeitstreaming eingesetzt werden können.

Für Kooperationen mit Unternehmen im Nahebereich der öffentlichen Hand (zB ÖBB, ASFINAG, regionale Verkehrsbetriebe) wird eine entsprechende Regelung gefunden.

 

Kennzeichenerfassungssysteme

Mit der Einführung eines elektronischen Kennzeichenerfassungssystems der ASFINAG soll das BMI als Übermittlungsempfänger in bestimmten Anlässfällen (Fahndungsabfragen) vorgesehen werden.

 

An Grenzübergängen für mehrspurige KFZ, an denen Grenzkontrollen durchgeführt werden, sollen Kennzeichenerfassungsgeräte des BMI unbefristet zum Einsatz kommen.

 

Quick freeze – Anlassspeicherung von Telekommunikationsdaten

Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen sollen Telekommunikationsanbieter aufgrund staatsanwaltschaftlicher Anordnung verpflichtet werden, Telekommunikationsdaten (Verkehrsdaten, Zugangsdaten und Standortdaten) bis zu 12 Monate zu speichern. Im Falle, dass sich der Anfangsverdacht verdichtet, kann die Staatsanwaltschaft mit gerichtlicher Bewilligung auf diese gespeicherten Daten zugreifen. Sollte sich der Anfangsverdacht nicht erhärten, tritt die staatsanwaltschaftliche Anordnung außer Kraft und der Verdächtige ist über den Vorgang zu informieren. Damit sind die Grundrechtserfordernisse im Lichte der jüngsten EuGH-Judikatur erfüllt.

 

Ermöglichung der Überwachung internetbasierter Kommunikation

Für die Effektivität der Strafverfolgung ist es dringend notwendig, eine neue Ermittlungsmaßnahme zu schaffen, die die Überwachung internetbasierter Kommunikation ermöglicht; dadurch wird eine Lücke in der Strafverfolgung geschlossen, sodass es Kriminellen künftig nicht mehr möglich ist, durch die Wahl internetbasierter Telekommunikation (wie z. B. Skype

und WhatsApp) jegliche Überwachungsmöglichkeit zu verhindern.

 

Akustische Überwachung im Auto jener der Wohnung gleichstellen

Schaffung der Möglichkeit der akustischen Überwachung außerhalb von vom Wohnrecht geschützter Räume bei Vorliegen eines konkreten Tatverdachts einer vorsätzlich begangenen, mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedrohten strafbaren Handlung.

 

Umsetzung: Erlass BMJ Gefährderin und Gefährder im März 2017 / legistische Anpassungen bis Juni 2017

4.3 Sicherheit im digitalen Raum

 

Bekämpfung Internetkriminalität

Um bei Hasspostings in sozialen Medien und anderen Straftaten im Internet eine effiziente Strafverfolgung zu gewährleisten, wurden bei den Staatsanwaltschaften Sonderreferate für »extremistische Strafsachen« geschaffen, um das für die Bearbeitung solcher Fälle oftmals benötigte Fach- und Spezialwissen innerhalb der Staatsanwaltschaften entsprechend zu bündeln und solche Verfahren – auch im Hinblick auf eine dadurch mögliche entsprechend enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit anderen Behörden im In- und Ausland – effektiver und effizienter bearbeiten zu können.

 

Cybersicherheitsgesetz

Neue Formen der Kriminalität im Online-Bereich sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb ist die Erarbeitung eines Cybersicherheitsgesetzes geplant.

 

4.4 Staatliches Katastrophenmanagement

it einem Sicherheits- und Krisenmanagementgesetz des Bundes werden die erforderlichen organisationsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie klare Strukturen und Zuständigkeiten auf Ebene des Bundes und der Länder zur Bewältigung von Krisen und Katastrophen geschaffen.

 

Umsetzung: Begutachtungsstart im März

 

4.5 Integration

 

Die Integration ist eine der wesentlichen Herausforderungen für die österreichische Gesellschaft. Deshalb schlagen wir vor, weitgehende Maßnahmen umgehend einzuleiten.

 

Der Erfolg der Integration hängt wesentlich von der Zahl der zu integrierenden Menschen ab. Integration ist ein wechselseitiger Prozess, der von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt geprägt ist, wobei klare Regeln den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden sichern. Daher beruht Integration stets auf einem Fördern und Fordern. Integration durch Leistung ist dann erfüllt, wenn jedenfalls die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Arbeitsleben vorhanden sind, die wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit gegeben ist sowie die dem Rechtsstaat zugrundeliegende österreichische und europäische Rechts- und Werteordnung anerkannt und eingehalten wird.

 

Integrationsgesetz

• Definition eines einheitlichen Integrationsbegriffs

• Festschreibung der Bedeutung der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung

• Grundsatz des systematischen Anbietens von Integrationsmaßnahmen (Integrationsförderung) sowie die Einforderung, aktiv am Integrationsprozess mitzuwirken (Integrationspflicht)

• Ausbau Deutsch- und Wertekurse, Kürzung der jeweiligen Sozialleistung bei Nichtteilnahme

• Rechtsanspruch auf Sprachkurse für AsylwerberInnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit und Asylberechtigte

• Einführung eines Integrationsvertrags und einer Werteerklärung inklusive strenger Sanktionen bei Verstoß gegen diesen; Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sind im Rahmen des Integrationsvertrages zur Einhaltung der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Werteerklärung angelehnt an die österreichische Bundesverfassung) verpflichtet und müssen Deutsch- und Wertekurs erfolgreich absolvieren.

• Transfer der Integrationsvereinbarung in das Integrationsgesetz; Festsetzung höherer Qualitätsstandards mit dem ÖIF, strengere Kontrollen, Verschärfung der Strafen

• Forschungskoordination dem MRV folgend (BMEIA, BMB, BKA, BMWFW)

• Institutionelle Maßnahmen, wie die Festschreibung des Expertenrats für Integration und des Integrationsbeirats sowie die Einführung eines Integrationsmonitorings unter Berücksichtigung des Datenschutzes

• Salafistische Verteil- und Rekrutierungsaktionen verbieten

 

Vollverschleierungsverbot

• Wir bekennen uns zu einer offenen Gesellschaft, die auch eine offene Kommunikation voraussetzt. Vollverschleierung im öffentlichen Raum steht dem entgegen und wird daher untersagt.

 

Arbeitsmarktintegrationsgesetz (Integrationsjahr)

• Etablierung eines verpflichtenden Integrationsjahres für AsylwerberInnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte;

• Dauer: mindestens 12 Monate verpflichtende Teilnahme, je nach Qualifikationsstatus verpflichtend verlängerbar;

• Eingliederung am Arbeitsmarkt hat Vorrang und beendet Integrationsjahr;

• Beratung und Dokumentation der Absolvierung der Integrationsmaßnahmen im Integrationspass;

• Maßnahmen: Kompetenzclearing, Deutschkurse, Unterstützung bei Anerkennung von Qualifikationen, Werte- und Orientierungskurse (in Kooperation mit dem ÖIF), Berufsorientierungs- und Bewerbungstrainings, verpflichtendes Arbeitstraining im Sinne einer gemeinnützigen Tätigkeit bei Zivildienstträgern

• Wird die Teilnahme am Programm oder einzelnen Modulen verweigert kommt es zu harten Sanktionen (sofortiges Durchschlagen auf sämtliche Unterstützungsleistungen – Sozialhilfe/BMS/Leistungen aus dem Titel der Arbeitslosenversicherung);

• Sozialministerium wird ermächtigt zusätzliche Mittel aus den passiven AlV Budgetmittel zusätzlich zum derzeitigen Budget zu aktivieren.

• Ausbau und Erweiterung der Eingliederungbeihilfen (in Form von Integrationsbeihilfen) für Unternehmen, die Asylberechtigte oder Subsidiär Schutzberechtigte nach dem Integrationsjahr beschäftigen; Abwicklung über das Arbeitsmarktservice

• Öffnung des Dienstleistungsscheck für AsylwerberInnen

 

 

Öffentlicher Dienst

Der Staat ist verpflichtet, weltanschaulich und religiös neutral aufzutreten. In den jeweiligen Ressorts wird bei uniformierten ExekutivbeamtInnen sowie RichterInnen und StaatsanwältInnen darauf geachtet, dass bei Ausübung des Dienstes dieses Neutralitätsgebot gewahrt wird.

 

Umsetzung: Begutachtungsstart Integrationsgesetz und Arbeitsmarktintegrationsgesetz am 6. Februar 2017 / Ministerrat Ende März 2017

 

4.6 Migration dämpfen

 

Die Bundesregierung wird die Zahl der in Österreich ankommenden und rechtswidrig aufhältigen Migranten massiv reduzieren. Die zuständigen Minister werden in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich bis Ende Februar das auf Basis untenstehender Maßnahmen zu erstellende Umsetzungspaket vorlegen. Dies erfolgt im unions- und verfassungsrechtlichen Rahmen, wie er sich insbesondere aus den von der Bundesregierung eingeholten Gutachten ergibt.

 

Binnengrenzschutz

Solange der Außengrenzschutz – und hier vor allem der Schutz der Seegrenzen vor allem im Bereich der östlichen und der zentralen Mittelmeerroute –nicht funktioniert, sind Kontrollen der Binnengrenze trotz im Frühjahr 2016 erfolgten Schließung der Balkanroute erforderlich, um Binnenmigration und Sekundärmigration zu verhindern. Diese Grenzkontrollen müssen sich an die jeweils aktuellen Entwicklungen anpassen, weshalb entsprechend flexible Planungen notwendig sind, um auch kurzfristig reagieren zu können. Dies betrifft neben den offiziellen Grenzübertrittsstellen vor allem auch die grüne Grenze.

 

Die Regelungen des Schengener Grenzkodex (Art 25,28 und 29) sollen im erforderlichen Umfang genützt werden, um den Binnengrenzschutz dort, wo er notwendig ist, sicherstellen zu können.

 

Assistenzeinsatz des Bundesheeres ausbauen

Zu diesem Zwecke werden die sicherheitspolitischen Maßnahmen für den Grenzschutz im Rahmen des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes des österreichischen Bundesheeres gemäß WehrG insbesondere mit folgenden Maßnahmen verstärkt:

 

• Intensivierung von gemischten Streifendiensten/Kontrolltätigkeiten (Polizei/ÖBH)

• Verstärkte Überwachung der grünen Grenze auch mit Luftfahrzeugen des ÖBH

• Unterstützung der Polizei durch die Transportlogistik des ÖBH

• Unterstützung bei der Registrierung von Fremden

• Unterstützung bei der Zurückweisung von Fremden

• Mitwirkung bei der Kontrolle von LKW ́s und Güterwaggons

• Verstärkte Nutzung neuer Detektionstechnologie

 

Verstärkung der bestehenden Grenzkontrollen

Die bereits bestehenden Grenzkontrollen an Grenzübergangen sollen intensiviert und die Grenzübergänge für mehrspurige KFZ sollen Kennzeichenerfassungsgeräte unbefristet zum Einsatz kommen. Ebenso wird bei Bedarf die Häufigkeit der Anhaltungen und genauen Überprüfung von Kraftfahrzeugen sowie der darin beförderten Personen verdichtet.

 

Straffung der Verfahrensabläufe im Asylverfahren

Zum Zwecke der Straffung der Verfahrensabläufe ist vorgesehen, die Einvernahmestrukturen, insbesondere bei der Erstbefragung neu zu gestalten. Dabei (§19 AsylG) sollen in Zukunft nicht mehr nur die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes herangezogen werden. Die Verwendung von zusätzlich aufzunehmenden Verwaltungsbediensteten für die Erstbefragung ist sinnvoll, diese müssen auch bei der LPD angesiedelt sein.

 

Rückkehrberatung ausbauen, freiwillige Rückkehr fördern

Die freiwillige Rückkehr konnte bereits im vergangenen Jahr deutlich gesteigert werden. Diese Entwicklung wird durch folgende Maßnahmen vorangetrieben.

 

Rückkehrberatung intensivieren

Die Beratung zur freiwilligen Rückkehr soll intensiv ausgebaut werden. Die bisher mit den Rückkehrberatungsorganisationen gewonnenen Erfahrungen und Erfolgsquoten der laufenden Projekte sollen bei der Vergabe zukünftiger Finanzierungen stärker berücksichtig werden.

 

Rückkehrprämien werden angepasst

Die aktuell gewährten Beträge, die auch eine Reintegrationsförderung darstellen, sollen im Rahmen der freiwilligen Rückkehr einer Staffelung nach individuellen Umständen unterzogen und soweit erhöht werden, sodass die Reintegrationsmöglichkeit in der Heimat gefördert und damit die Motivation zur freiwilligen Ausreise gesteigert wird, die Prämien aber keinesfalls einen Anziehungseffekt Richtung Österreich bewirken.

 

National geförderte Rückkehrprojekte werden ausgebaut

Mittel für flächendeckende Projekte zur Förderung der freiwilligen Rückkehr werden ausgebaut um dadurch die Vorteile für Fremde im Rahmen der unterstützten freiwilligen Ausreise noch intensiver vermitteln zu können. Bereits laufende Projekte sollen ausgebaut und weitere Projekte entwickelt werden.

 

lllegalität bekämpfen

Zentrales Ziel stellt einerseits die Bekämpfung der illegalen Zuwanderung sowie des rechtswidrigen Aufenthalts nach und in Österreich sowie deren Reduktion auf ein Minimum dar. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die bereits begutachteten Änderungen im FrÄG 2017 umgehend umgesetzt.

 

Eine wesentliche Maßnahme stellt die Erweiterung der Bestimmung des §111 FPG auf alle gewerblichen Beförderungsunternehmen dar. Daraus ergeben sich Pflichten für den Transport und widrigenfalls eine Kostenübernahme durch die Beförderungsunternehmer, wenn sie Personen, insbesondere im internationalen Reiseverkehr, transportieren, die nicht die für die Einreise erforderlichen Dokumente vorweisen.

Darüber hinaus werden Rückkehreinrichtungen sowie Rückkehrzentren für die Durchsetzung einer neu zu fassenden Ausreiseanhaltung eingerichtet.

 

Die Dauer der Schubhaft wird auf 18 Monate verlängert.

 

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird folgende stufenweise Systematik eingeführt:

 

• Personen mit durchsetzbar rechtskräftig negativ entschiedenem Asylverfahren + rechtskräftiger Rückkehrentscheidung müssen als sogenannte ausreisepflichtige Fremde Österreich innerhalb einer behördlich festgesetzten Frist verlassen.

• Mit rechtskräftig negativer Entscheidung wird die ausreisepflichtige Person nur mehr mit Sachleistungen in besonders ausgewiesenen GVS- bzw. Rückkehrquartieren versorgt. Geldleistungen jedweder Art, wie etwa Taschengeld, werden nicht mehr gewährt.

• Mit der Unterbringung in solchen Quartieren geht die Verhängung einer Gebietsbeschränkung einher (Gebiet des politischen Bezirks, in dem die Einrichtung etabliert ist.)

• Innerhalb der Frist zur Ausreise sind die ausreisepflichtigen Personen auch verpflichtet, an einer Rückkehrberatung teilzunehmen.

• Wenn die Teilnahme erfolgt ist oder verweigert wurde und die Rückkehrfrist abgelaufen ist ohne dass die Ausreise erfolgt ist, greift die neu mit dem FRÄG 2017 eingeführte Verwaltungsstrafbestimmung (qualifiziert rechtswidriger Aufenthalt/Einreise, 5.000 bis 15.000 Euro oder bis 6 Wochen Ersatzarrest).

• Eine Unterbringung in einem Rückkehrzentrum mit Bewegungsbeschränkung im Rahmen der Ausreiseanhaltung erfolgt, wenn

• eine Person erneut nach erstinstanzlicher Erlassung einer Bestrafung wegen qualifiziert rechtswidrigem Aufenthalt/Einreise in Österreich aufgegriffen wird oder

• eine ausreisepflichtige Person eine Gebietsbeschränkung hat, oder

• wenn im Asylverfahren rechtskräftig festgestellt worden ist, dass die Person die Asylbehörde über ihre Identität bewusst getäuscht hat.

• Rückkehrzentren zum Vollzug der Ausreiseanhaltung sind geschlossene Einrichtungen, bei denen eine jederzeitige Ausreise aus Ö möglich ist, eine Bewegungsfreiheit in Ö besteht hingegen nicht mehr. Dafür sollen nach Möglichkeit bestehende Einrichtungen genutzt werden.

• In der Einrichtung erfolgt eine intensive Rückkehrberatung sowie Unterstützung bei der jederzeit möglichen freiwilliger Ausreise

• Sowie die zwangsweise Abschiebung möglich wird diese im Rahmen der Schubhaft umgehend durchgesetzt

 

Maßnahmen auf europäischer Ebene

Auf europäischer Ebene wird die österreichische Bundesregierungen Bemühungen vorantreiben, das europäische Asylsystem robust auszugestalten. Dazu braucht es sowohl den vorgestellten »Aktionsplan für Europa« und darauf aufbauend das Future European Protection System. Mit diesen Maßnahmen wird das Geschäftsmodell der Schlepper unterbunden.

 

Außengrenzschutz

Ein Raum ohne Binnengrenzen erfordert einen effizienten Außengrenzschutz. Ein funktionierender Außengrenzschutz ist notwendige Voraussetzung für eine Rückkehr zu Schengen.

 

• Novelle Entsendegesetz (KSE-BVG)

 

Durch vereinfachte Regelungen bei der Entsendung von österreichischen Einsatzkräften, etwa bei Erkundungs- und Vorbereitungsmaßnahmen sowie humanitärer Hilfe, kann Österreich europäische Bemühungen zur Stärkung der Außengrenzen rasch und effizient unterstützen.

 

• Frontex und EASO stärken

 

Um einen besseren Schutz der gemeinsamen EU-Außengrenzen zu unterstützen, wurde das Mandat der EU-Grenzschutzbehörde Frontex erweitert. Im Rahmen der Stärkung des Außengrenzschutzes werden Frontex und EASO personell unterstützt. Im Bereich der Exekutive wird ein Ausbau von derzeit 24 entsendeten Exekutivbediensteten auf bis zu 100 Exekutivbedienstete angestrebt.

 

Die Europäische Asyl Unterstützungsagentur (EASO) wird weiterhin mit Spezialisten von Österreich unterstützt, um Länder wie Griechenland und Italien bei der effektiven Bewältigung der Asylkrise zu unterstützen. Dieses Engagement soll bei Bedarf mit der Entsendung von benötigten Spezialisten ausgebaut werden.

 

Erlassung der Sonderverordnung der Bundesregierung

Gesetzt den Fall, dass die oben dargestellten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielen und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind, beschließt die Bundesregierung als ultima ratio in Abstimmung mit dem Hauptausschuss des Nationalrates die Sonderverordnung gemäß §§ 36 ff AsylG-2005, wodurch das Regime des 5. Abschnitts des Asylgesetzes zur Anwendung kommt.

 

 

4.7 Verpflichtende Frauenquote in Aufsichtsräten von

Großunternehmen

 

Nach Vorbild der deutschen Rechtslage wird ab 1.1.2018 in Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen sowie von Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Frauenquote von 30 % festgelegt, die bei Neubestellungen verpflichtend einzuhalten ist.

 

Umsetzung: Ministerrat im Juni 2017

 


 

5 Staat und Gesellschaft modernisieren

 

5.1 Regelungsflut eindämmen

 

Die Bundesregierung bekennt sich zur nachhaltigen Entlastung der BürgerInnen und Unternehmen von bürokratischen Lasten. Zu diesem Zweck wird ein Grundsatzgesetz erlassen, das diesen Zielen Rechnung trägt:

 

• One in-One out für Gesetze und Förderungen: Wird eine neue Regulierung oder Förderung eingeführt, wird nach Möglichkeit eine alte Regulierung oder Förderung aufgehoben;

• Sunset Clause: Soweit möglich wird jede neue Regulierung nur für einen befristeten Zeitraum erlassen; was sich nicht bewährt, wird auch nicht verlängert. Bestehende Regulierungen sollen in den nächsten Jahren drastisch reduziert werden.

• Golden Plating: Bei der innerstaatlichen Umsetzung von Europarecht wird darauf geachtet, nicht ohne Grund einen höheren Regulierungsgrad als europarechtlich vorgegeben vorzusehen.

• Darüber hinaus werden Behörden in die Pflicht genommen, BürgerInnen nicht mit Kleinstforderungen zu konfrontieren, die in keinem Verhältnis zum getätigten Aufwand stehen; künftig sollen Behörden die Pflicht (und nicht bloß die Möglichkeit) haben, in diesen Fällen auf eine Einhebung zu verzichten.

 

Umsetzung: Ministerrat im Februar 2017

 

5.2 Zuständigkeiten bündeln

 

• Die von der Bundesregierung und den Landeshauptleuten gemeinsam eingesetzte Bund-Länder Arbeitsgruppe wird im Februar ihre Arbeit auf politischer Ebene fortsetzen.

• Die Bundesregierung bekennt sich zur Entflechtung der Kompetenzverteilung und zu klareren Regelungs- und Verantwortungsstrukturen zwischen den Gebietskörperschaften, insbesondere im Wirtschaftsrecht. Eine zentrale und überfällige Maßnahme ist die Abschaffung der Doppelebene Grundsatzgesetzgebung-Ausführungsgesetzgebung (Art.

12 B-VG). Anstelle von Grundsatzgesetzen des Bundes, denen neun Landesgesetze (und oft noch unzählige Verordnungen der unterschiedlichen Ebenen) folgen, sollen klare und einheitliche Zuständigkeiten bestehen. Das betrifft beispielsweise das Elektrizitätsrecht, das Armenwesen, das Gesundheitswesen und das Landarbeiterrecht sowie das Ziel eines einheitlichen Jugendschutzgesetzes. Zugleich soll gemeinsam daran gearbeitet werden, die Regulierungsdichte in unserem Land für alle spürbar zu reduzieren.
• Ziel ist es weiters, im Rahmen der Bund/Länder-Arbeitsgruppe durch Fördereffizienz, Verwaltungseffizienz und Ausgabendisziplin von Bund und Ländern (Spending Reviews) insgesamt 1 Milliarde Euro gesamtstaatlich ab 1.1.2018 einzusparen.

Treffen der Arbeitsgruppe im Februar/März 2017

 

5.3 Weiterentwicklung des Wahlrechts

 

Auf parlamentarischer Ebene wird eine Reform des Wahlrechts in einer Enquete unter Beiziehung von Fachleuten mit dem Ziel einer breiten parlamentarischen Mehrheit verhandelt. In einem Unterausschuss des Verfassungsausschusses wird zugleich über die aktualisierte Ausgestaltung der Kompetenzen des Bundespräsidenten beraten.

 

Umsetzung: Ergebnisse bis Juli 2017

 

5.4 Standort-Paket

 

FMA Reform

Wir stehen für eine effiziente Finanzmarktaufsicht. Zur Stärkung der Effizienz in diesem Bereich haben Bundeskanzler und Finanzminister eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Empfehlungen zeitnah umgesetzt werden sollen. Das Effizienzpaket führt zur Erhöhung der Transparenz, der Rechtssicherheit der Beaufsichtigten und der Flexibilität der Aufsicht, zur Verkürzung von Verfahrung und erlaubt die Nutzung von Synergien durch organisatorische Anpassungen.

 

Umsetzung: Ministerrat im Oktober 2017 / Start: 1. Jänner 2018

 

Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen für außergerichtliche Restrukturierung von Unternehmen

Für Österreich ergeben sich als Folge des Brexit Chancen für den Wirtschaftsstandort, die genutzt werden sollten: Der Finanzplatz kann durch bessere Rahmenbedingungen für die unternehmens- und arbeitsplatzschonende Lösung von schwierigen Unternehmenssituationen (vor Insolvenz) für ausländische Finanzinstitute attraktiver werden und so den Wirtschaftsstandort stärken und neue Arbeitsplätze schaffen.

 

Umsetzung: Ministerrat im Juni 2017 / Start: 1. Oktober 2017

 

Relaunch Privatstiftung

Ziel ist dabei eine Mobilisierung des Stiftungsvermögens (Stichwort: Investment in Unternehmen statt Zinshäusern) – Maßnahmen zur Mobilisierung des Stiftungsvermögens sind beispielsweise die Stärkung der Einflussmöglichkeit der Begünstigten, soweit der Stifterwille das vorsieht.

 

Umsetzung: Ministerrat im Mai 2017 / Start: 1. September 2017

 

Family Office Centre Wien

Family Offices sind langfristig orientierte Vermögensverwalter, die sich auf die Verwaltung von privaten Familienvermögen spezialisieren. Österreich hat vor allem bei der Verwaltung von Familienvermögen und im Bereich des nachhaltigen und sozial verantwortlichen Investierens einen Standortvorteile gegenüber anderen EU Ländern (Stiftungswesen, hohe Lebensqualität, Internationalität Wiens). Dieser Vorteil soll weiter ausgebaut werden, etwa durch den Ausbau des one-stop-shop-Prinzips in der FMA mittels einer neuen Regulatorischen Task Force (z. B. Financial Service Unit) zur Beschleunigung der Prozessabläufe und als Direct Point of Contact für ausländische Asset Manager und Finanzinvestoren (High Level Service als Pull-Faktor).

 

Umsetzung: Ministerrat im September 2017 / Start: 31. Oktober 2017

 


 

6 Österreich in Europa und der Welt

 

• Die Bundesregierung bekennt sich zu einer aktiven und selbstbewussten Außen- und Europapolitik und wird Österreich auch in Zukunft als verlässlichen und neutralen Partner in der Welt positionieren. Die Gestaltung der EU als Projekt für Wohlstand und Sicherheit steht dabei im Zentrum. Ein Raum des Rechts, der Sicherheit und der Freiheit in der europäischen Nachbarschaft ist ebenso ein vordringliches Ziel. Österreichs pro-aktives Engagement am Westbalkan ist und bleibt ein zentrales Element der österreichischen EU- und Außenpolitik.

 

• Die Migrationskrise stellt die derzeit größte europapolitische Herausforderung dar. Die Bundesregierung wird sich daher zur Lösung dieser Frage in allen EU-Gremien einsetzen.

 

• Der EU-Vorsitz Österreichs im zweiten Halbjahr 2018 ist ein Vorhaben der gesamten Bundesregierung. Neben den europapolitischen Gestaltungsmöglichkeiten als Vorsitz des Rates wird ihn die Bundesregierung auch dazu nützen, um Österreich als Wirtschaftsstandort und Kulturland entsprechend zu positionieren. Ergänzend zu österr. Schwerpunkten im Zusammenhang mit dem Programm der EU-Triopräsidentschaft, wie z. B. innere und äußere Sicherheit, Außengrenzschutz und Asylwesen, oder europäische Industriepolitik, soll es auch einen zusätzlichen Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung geben.

 

• Als exportorientiertes Land ist die aktive Unterstützung der Wirtschaft ein wichtiger Aspekt der österr. Außen- und Europapolitik. Die Bundesregierung bekennt sich zu einer aktiven Handelspolitik als wichtigem Motor für die positive Entwicklung einer offenen und stark exportorientierten Volkswirtschaft wie Österreich. Qualitativ gut gemachte und transparent verhandelte Handelsabkommen beleben die Wirtschaft und sichern somit Arbeitsplätze. Gerade aufgrund der geänderten handelspolitischen Rahmenbedingungen nach der Wahl des neuen US-Präsidenten und dem geplanten Austritt Großbritanniens aus der EU ist der Abschluss solcher Handelsabkommen für die Exportnation Österreich von besonderer Bedeutung. Durch eine Erweiterung des Exportradius kann sichergestellt werden, dass Österreich wie bisher von Wirtschaftswachstum außerhalb der EU profitiert.

 

• Die Verhandlungen zum Austritt Großbritanniens aus der EU (Brexit) werden von BKA und BMEIA gemeinsam geführt unter Einbindung aller Ressorts. Österreich wird dabei ein faires Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien anstreben, ohne die Prinzipien des Binnenmarkts dadurch in Frage zu stellen.

 

• Die Bundesregierung setzt sich für eine maßgeschneiderte Partnerschaft zwischen der EU und der Türkei anstelle eines Vollbeitritts ein.

 

• Österreich wird im Rahmen seines OSZE-Vorsitzes 2017 einen aktiven Beitrag zur Lösung bestehender Konflikte und Spannungen in Europa und zur Vertrauensbildung leisten. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf das Thema Kampf gegen Radikalisierung und Extremismus gelegt.

 

• Die Bundesregierung wird im Rahmen einer aktiven Amtssitzpolitik das Potential als Standort der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen, Institutionen und Konferenzen nützen. Sie wird daher ihre Bewerbung für die Ansiedlung derzeit in London ansässiger EU-Agenturen mit voller Kraft fortsetzen.

 


 

7 Finanzierung und gesamtwirtschaftliche Effekte

 

Die Gesamtkosten von kumuliert 4 Milliarden Euro werden über den Finanzrahmen gegenfinanziert. Davon sind 2,8 Milliarden Euro durch Einsparungen, Minderausgaben und Umschichtungen zu erbringen. Es wird von 1,2 Milliarden Euro Konjunktur- und Beschäftigungseffekten ausgegangen, die zu Verbesserungen beitragen.

 

Alle Maßnahmen des vorliegenden Arbeitsprogrammes werden im Rahmen des BFRG 2018- 2021 und des BFG 2018 unter Berücksichtigung der Maastricht Kriterien finanziert und von der Bundesregierung im Herbst (September/Oktober) 2017 beschlossen. Bis zum Herbst 2017 wird das BFRG 2018-2021 für ein Jahr (2021) ohne weitere Änderungen beschlossen und fortgeschrieben.

 

Die Gegenfinanzierung erfolgt durch kostendämpfende Maßnahmen – beispielsweise Verwaltungseffizienz, Fördereffizienz, Priorisierungen, e-Government sowie Einsparungen bei ausgegliederten Einheiten und Sachkosten.

Tuesday, January 31, 2017 8:47:00 PM
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