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Fehlende Erbschaftssteuer in Österreich – eine eklatante Ungerechtigkeit
Von Markus Marterbauer und Martin Schürz, 3. Mai 2017
Vor zehn Jahren wurde in Österreich die Abschaffung der Erbschaftssteuer eingeleitet, seither schwelt die Debatte über ihre Wiedereinführung. Kaum ein Argument der GegnerInnen hält einer inhaltlichen Prüfung stand. Dennoch ist die Diskussion in der Gesellschaft ambivalent, weil es dabei auch um Ängste und Werte geht. Heute sind die Voraussetzungen für eine neue Erbschaftssteuer in dem Sinn besser, als die Datenlage in Bezug auf das Erbvolumen und seine Verteilung massiv verbessert wurde, sich die Wissenschaft eindeutig äußert und neue Modelle, etwa in Bezug auf die Zweckbindung des Aufkommens für Pflege, entwickelt wurden. Dennoch verhindert die gesellschaftliche Macht der Vermögenden das wirtschaftlich und sozial Vernünftige.
Vor zehn Jahren starteten wir die Initiative „304 ÖkonomInnen gegen die Abschaffung der Erbschaftssteuer“. Der Falter schrieb damals zutreffend, dass unserer Initiative vermutlich nicht derselbe Zulauf beschieden sein würde, wie etwa der Initiative zur Beseitigung des Hundekots. Und tatsächlich wurde die Erbschaftssteuer aufgegeben. Vor drei Jahren startete der BEIGEWUM einen Aufruf für eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer. Breite Zustimmung für das Anliegen der ErbschaftssteuerbefürworterInnen gab es nie. Und es mangelte auch nicht an argumentfreier und emotional hyperventilierender Gegnerschaft in Medien und Politik.
Die Lehren der letzten zehn Jahre
Bei wichtigen Fragen zur Erbschaftssteuer waren wir wohl zu aufklärungsoptimistisch, insbesondere weil wir dachten, dass es vorrangig um ein Aufzeigen von Fakten zum Erben gehen würde.
Die Behauptungen zu den Nachteilen einer Erbschaftssteuer haben einer wissenschaftlichen Überprüfung nie standgehalten, doch dies mussten sie gar nicht. Sie funktionierten als angstmachender, irrationaler Gegendiskurs. Sie waren eben keine Mythen, sondern schlichte Lügen oder ein banales Bullshiting.
Der administrative Aufwand der Erhebung der Erbschaftssteuer sei höher als ihr möglicher Ertrag. Familienunternehmen könnten nicht fortgeführt werden und es handle sich um eine ungerechte Mehrfachbesteuerung. Dies waren keine Argumente, sondern Behauptungen, die den empirischen Daten zuwiderliefen. Doch Ideologeme als Ideologie zu verurteilen, führt nicht besonders weit, wenn diese von vornherein ohnedies nur als Propaganda konzipiert waren. Die PropagandistInnen gegen eine Erbschaftssteuer glaubten selbst auch nicht an den Lavendel von der ungerechten Mehrfachbesteuerung und den Gefahren von enteigneten Familienunternehmen und mittellosen Bauern.
Die Einhebung einer Erbschaftssteuer ist vergleichsweise einfach, deswegen gab es eine solche Steuer schon im antiken Rom.
Wenig Betroffene, hohes Aufkommen
Zahlen aus den USA und Deutschland belegen eindrucksvoll: Auch in Ländern mit Besteuerung zahlt ohnehin fast niemand Erbschaftssteuern. Jene die zahlen, können es sich leisten und zahlen wenig angesichts ihres Vermögens. Trotz hoher Freibeträge und vieler Ausnahmen kommt bei den Steuereinnahmen etwas zusammen.
Die Erbschaftssteuereinnahmen lagen 2014 in den USA bei 19,3 Mrd. US-$. 2013 gab es nur 4700 steuerpflichtige Nachlässe, die Nachlasssteuer in den USA betraf nur 0,18 % aller Nachlässe. Nun plant die Administration Trump den Multimillionären ein Steuergeschenk durch die Abschaffung der Nachlasssteuer zu verschaffen.
Die Erbschaftssteuereinnahmen in Deutschland lagen 2015 bei 6,3 Mrd. €. Dies war ein beachtlicher Zuwachs um 15,4 % gegenüber dem Vorjahr. Besteuert wurden trotzdem nur wenige. Von den 1,6 Millionen Erbfällen jährlich kommen nur 23.000 potenziell in die Erbschaftssteuerpflicht. Das sind 1,5 % aller ErbInnnen. Und dafür muss man schon mehr als 500.000 € erben.
1.200 Fälle mit Erbschaften über fünf Millionen Euro erhalten 14 % des gesamten Erbvolumens (21 Mrd. €).
In Österreich wird sich das Erbvolumen bis 2040 auf Basis von Berechnungen durch Stefan Humer von der WU auf etwa 20 Mrd. € verdoppeln.
Daraus ergeben sich drei Überlegungen zur Ambivalenz in der Gesellschaft zur Erbschaftssteuer.
Arm und Reich können Ängste und Werte teilen – trotz unterschiedlicher Interessen
Erben ist ein Vermögenstransfer meist von den Eltern zu den Kindern. Oft wird auch das Eigentum der ErblasserInnen als eines der Familie angesehen und Erbschaftssteuern als illegitimer Eingriff in die Familiensphäre betrachtet. Daher stehen Familien im Brennpunkt der Debatte. Die steuerliche Bevorzugung der Familie kommt in der Berücksichtigung des Verwandtschaftsgrades beim Erbschaftssteuersatz zum Ausdruck.
Der Familienfokus ist aus Gerechtigkeitsüberlegungen aber ein Problem. Es stehen keine armen Familien, die steuerlich bevorzugt werden müssten, reichen Individuen gegenüber. Vielmehr besteht der Gegensatz zwischen Arm und Reich, zwischen armen Familien, in denen nichts geerbt wird, und reichen Familien, auf welche das Erbgeschehen konzentriert ist. Wer Familien beim Erben bevorzugt, privilegiert Reiche.
Eine Erbschaftssteuer betrifft eine emotional fordernde Situation. Wenn Argumente Gefühlen widersprechen, haben letztere gute Chancen, sich durchzusetzen. Unter der Annahme, dass Menschen rational kalkulierend nur ihren eigenen Nutzen zu optimieren suchen, müssten Reiche gegen eine Erbschaftssteuer sein und Arme sowie Mittelschicht dafür, weil sie höhere Sozial- und Bildungsausgaben ermöglicht. Doch sowohl Arme als auch Reiche haben Emotionen und Überzeugungen jenseits von Eigeninteressen. Gerade sozial benachteiligte Menschen richten ihre Hoffnungen gerne auf die Nachkommen. Wenigstens den Kindern soll es besser gehen. Eine Erbschaftssteuer kann ihnen daher als eine weitere Benachteiligung im Leben erscheinen, auch wenn sie selbst kein zu vererbendes Vermögen anhäufen können.
Fragen zur Endlichkeit prägen Debatten zur Besteuerung von Erbschaften, ohne offen thematisiert zu werden. In den USA heißt die ungeliebte Nachlasssteuer umgangssprachlich Todessteuer. Der Tod ist ein die Angehörigen der Verstorbenen oft traurig stimmendes, jedenfalls meist tabuisiertes Thema.
Viele Menschen wollen, dass von ihnen etwas bleibt – wenigstens eine Erinnerung oder Werte, vielleicht Haltungen oder Ideen. Für die Reichen kommt noch Vermögen hinzu. Dieses ermöglicht in bestimmtem Maß ein ideelles Fortleben im Familieneigentum.
Rhetorisch erbschaftssteuerfreundliche Politik mit hohlem Gerechtigkeitspathos
Die Kluft zwischen radikaler Gerechtigkeitsrhetorik und bescheidenen Erbschaftssteuervorstellungen ist markant. Das Gerechtigkeitsprinzip, auf welches sich kritische Erbschaftsdiskurse meist stützen, ist jenes der Leistungsgerechtigkeit. Doch Leistung ist an sich ein fragwürdiges Prinzip, zwischen Menschen nur schwer zu vergleichen und oft missachtend interpretiert. Für das Glück der reichen Geburt haben die Reichen nichts getan und in der Erbschaft steckt keine eigene Leistungskomponente. Nur bei Erbschleicherei ist eine Leistungskomponente überhaupt vorstellbar. Doch selbst bei dieser Schäbigkeit können Erbschaften nicht als Entgelt einer unbezahlten Pflege verstanden werden, denn auch dann wären sie theoretisch als Arbeitseinkommen zu besteuern. Eine fehlende Besteuerung gibt den reichen Erben einen ungerechten Startvorteil im Leben und verletzt den zentralen Grundgedanken der Chancengleichheit.
Doch die Leistung armer Menschen wird in so vielerlei Hinsicht missachtet, dass klar ist, dass eine Erbschaftssteuer kein Kernanliegen von ihnen sein muss. Leistungen der MindestsicherungsbezieherInnen werden regelmäßig negiert. Meist werden sie schon per definitionem zu MinderleisterInnen.
Wachsende Macht der Vermögenden entwertet Argumente
Nichtbesteuerte Erbschaften zersetzen die Demokratie. Sie ermöglichen dynastische Vermögenskonzentrationen und räumen einer reichen Elite noch stärkere politische Einflussmöglichkeiten ein. Beim Vererben von großen Besitztümern geht es stets auch um die Sicherstellung von Macht und Herrschaft.
Unsere gesellschaftspolitischen Schlussfolgerungen aus zehn Jahren Diskussionen über die Erbschaftssteuer in Österreich sind:
· Die statistischen Voraussetzungen für eine seriöse Debatte haben sich in den letzten zehn Jahren deutlich verbessert: Mit dem Household Finance and Consumption Survey des ESZB liegen erstmals umfassende Daten über die Verteilung des Vermögens und der Erbschaften der privaten Haushalte vor. Dies verbessert die Datenlage in Österreich entscheidend und könnte zu einer Versachlichung der Auseinandersetzung beitragen. Die Konzentration beim Erben auf wenige Haushalte und die wichtige Rolle für die Vermögensungleichheit ist evident.
· Die Sozial- und WirtschaftswissenschafterInnen haben sich in den letzten zehn Jahren fast ausnahmslos für die Einführung einer Erbschaftssteuer positioniert. Es gibt unseres Erachtens keine WissenschafterInnen, die auf Basis einer wissenschaftlichen Analyse gegen eine Erbschaftssteuer wären. Auch die in den letzten zehn Jahren entstandenen neoliberalen Thinktanks positionieren sich nicht grundsätzlich gegen eine Erbschaftssteuer. Andernfalls müssten sie ihr Etikett von liberal auf konservativ ändern.
· Einer Zweckbindung des Erbschaftssteueraufkommens für den Ausbau des Pflegesystems kann es gelingen, die Vorbehalte gegen eine Erbschaftssteuer zu mindern, Ängste zu reduzieren und eine folgenlose Symbolik zu beseitigen. Denn eine Zweckbindung verknüpft das Erbschaftssteueraufkommen mit den (finanziellen) Herausforderungen der familiären Pflege. Die steuerliche Belastung einer kleinen Zahl an vom Schicksal begünstigten Menschen könnte so sozialpolitische Verbesserungen für die breite Masse der Bevölkerung in einer Phase des Lebens, in der sie besonders schutzbedürftig sind, ermöglichen.
· Das wichtigste Hindernis für eine Einführung der Erbschaftssteuer bleibt das mächtige Bollwerk der wirtschaftlich, medial und politisch dominanten Reichen. Dieses gesellschaftspolitisch zu bekämpfen, bleibt vermutlich die Herausforderung für die nächsten zehn Jahre.