Regierung ignoriert sogar EU-Recht bei Sonderklagerechten für Konzerne


Regierung ignoriert sogar EU-Recht bei Sonderklagerechten für Konzerne
 

Am 5. Mai 2020 haben fast alle EU-Staaten ihre Abkommen, die Sonderklagerechte für Konzerne beinhalten, untereinander beendet. Der Grund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2018 diese Paralleljustiz zwischen EU-Staaten für unvereinbar mit EU-Recht erklärt.

Doch als eines von nur vier Ländern hat Österreich das entsprechende Beendigungsabkommen nicht unterzeichnet - und das obwohl die Regierung Bierlein 2019 noch die erforderlichen Schritte für die Unterzeichnung in die Wege geleitet hatte.

Scheinbar haben die Banken aber erfolgreich für den Erhalt ihrer Sonderklagerechte lobbyiert. Dies legt auch ein Bericht im Standard nahe. Denn aktuell sind vier Klagen österreichischer Banken gegen Kroatien bei Schiedsgerichten anhängig.

Als Reaktion auf die Kritik von attac behauptete das Wirtschaftsministerium am 8. Mai, man wolle die Abkommen mit Sonderklagerechten ja eh kündigen - aber mit jedem EU-Land einzeln.

Wozu der Aufwand? Die Regierung strebt nach eigenen Aussagen einen „Alternativmechanismus“ an, der Investoren Sonderrechte gegenüber der nationalen Rechtsprechung einräumt. Offensichtlich will die Regierung das Ende dieser Paralleljustiz im Interesse klagender Konzerne so lange wie möglich hinauszögern, bis man einen Ersatz dafür vereinbart hat.

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Posted by Allé Wilfried Monday, May 11, 2020 8:58:00 PM Categories: Steuern, Finanzen
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