Daten und Fakten über Sozialleistungen für AsylwerberInnen


Daten und Fakten über Sozialleistungen für AsylwerberInnen
 

hier gehts zum Originalartikel ->

von Dennis Tamesberger, 10. Juli 2017

Es kursieren viele Unwahrheiten über Sozialleistungen für In- und Ausländer/-innen: Verglichen werden etwa Arbeitslose mit Asylwerbern/-innen, aber auch EU-Bürger/-innen mit Drittstaatsangehörigen – also Äpfel mit Birnen. Prinzipiell gilt: Unterstützung erhalten in Österreich nur Menschen, die entsprechende Ansprüche erworben haben bzw. hilfsbedürftig sind.

Asylwerber/-innen haben beinahe keine Chance, an ihrer finanziellen Situation etwas zu verändern, da ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt großteils verwehrt ist und Asylverfahren oft Jahre dauern. Anstatt diese beiden Gruppen gegeneinander aufzuhetzen, müssen wir die soziale Situation beider verbessern. Große Familien, aber auch Menschen, die bei uns Schutz suchen (z. B. aufgrund von Krieg oder Verfolgung), müssen ein Recht auf ein menschenwürdiges Dasein haben.

Hier einige wichtige Fakten über die Situation von Asylwerbern/-innen in Oberösterreich anhand realistischer Beispiele:

 

Beispiel 1

Asylwerberfamilie mit drei Kindern in einem Vollversorgungsquartier

Taschengeld

40 € pro Person pro Monat

Berechnung

40 €  x 5 (2 Eltern, 3 Kinder)

Summe

200 € Taschengeld für 5 Personen pro Monat

Beispiel 2

Asylwerberfamilie mit drei Kindern in einem organisierten „Selbstversorgungsquartier“ von NGOs oder privaten Quartierbetreibern/-innen

Verpflegungsgeld

6 € pro Tag für Erwachsene
132 € pro Monat für Minderjährige

Berechnung

2 (Eltern) x 30 (Tage) x 6 €
+ 3 (Kinder) x 132 (Pauschale für Minderjährige)

Summe

756 € für die Familie pro Monat

 

In beiden Unterbringungsformen sieht das Gesetz im Bedarfsfall noch weitere Unterstützungen vor: Bekleidungshilfe: max. 150 Euro pro Jahr. In Oberösterreich erhalten Asylwerber/-innen Gutscheine statt Bargeld. Schulbedarf: max. 200 Euro pro Schuljahr. Die Schule verwaltet das Geld. Für Unterstützungen bei Freizeitaktivitäten, z. B. für Sportmaterialen in der Unterbringung, gibt es eine Höchstgrenze von zehn Euro pro Monat. Es wird ebenfalls kein Bargeld ausbezahlt.

Beispiel 3

Asylwerberfamilie mit drei Kindern in einer Privatwohnung

Zuschüsse
Zuschuss für Miete/Betriebskosten: max. 300 €
Essenszuschuss für eine erwachsene Person: 215 €
Essenszuschuss für eine minderjährige Person: 100 €

Berechnung

300 € (Zuschuss Miete/Betriebskosten)
+ 2 (Eltern) x 215 € (Essenzuschuss Erwachsene)
+ 3 (Kinder) x 100 € (Essenzuschuss Minderjährige)

Summe

1.030 € für die Familie pro Monat

Wednesday, July 12, 2017 10:48:00 PM
Rate this Content 0 Votes
Comments are closed on this post.
  • RSS
  • Add To My MSN
  • Add To Windows Live
  • Add To My Yahoo
  • Add To Google