Daten und Fakten über Sozialleistungen für AsylwerberInnen
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von Dennis Tamesberger, 10. Juli 2017
Es kursieren viele Unwahrheiten über Sozialleistungen für In- und Ausländer/-innen: Verglichen werden etwa Arbeitslose mit Asylwerbern/-innen, aber auch EU-Bürger/-innen mit Drittstaatsangehörigen – also Äpfel mit Birnen. Prinzipiell gilt: Unterstützung erhalten in Österreich nur Menschen, die entsprechende Ansprüche erworben haben bzw. hilfsbedürftig sind.
Asylwerber/-innen haben beinahe keine Chance, an ihrer finanziellen Situation etwas zu verändern, da ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt großteils verwehrt ist und Asylverfahren oft Jahre dauern. Anstatt diese beiden Gruppen gegeneinander aufzuhetzen, müssen wir die soziale Situation beider verbessern. Große Familien, aber auch Menschen, die bei uns Schutz suchen (z. B. aufgrund von Krieg oder Verfolgung), müssen ein Recht auf ein menschenwürdiges Dasein haben.
Hier einige wichtige Fakten über die Situation von Asylwerbern/-innen in Oberösterreich anhand realistischer Beispiele:
Asylwerberfamilie mit drei Kindern in einem Vollversorgungsquartier
Taschengeld
40 € pro Person pro Monat
Berechnung
40 € x 5 (2 Eltern, 3 Kinder)
Summe
200 € Taschengeld für 5 Personen pro Monat
Asylwerberfamilie mit drei Kindern in einem organisierten „Selbstversorgungsquartier“ von NGOs oder privaten Quartierbetreibern/-innen
Verpflegungsgeld
6 € pro Tag für Erwachsene
132 € pro Monat für Minderjährige
Berechnung
2 (Eltern) x 30 (Tage) x 6 €
+ 3 (Kinder) x 132 (Pauschale für Minderjährige)
Summe
756 € für die Familie pro Monat
In beiden Unterbringungsformen sieht das Gesetz im Bedarfsfall noch weitere Unterstützungen vor: Bekleidungshilfe: max. 150 Euro pro Jahr. In Oberösterreich erhalten Asylwerber/-innen Gutscheine statt Bargeld. Schulbedarf: max. 200 Euro pro Schuljahr. Die Schule verwaltet das Geld. Für Unterstützungen bei Freizeitaktivitäten, z. B. für Sportmaterialen in der Unterbringung, gibt es eine Höchstgrenze von zehn Euro pro Monat. Es wird ebenfalls kein Bargeld ausbezahlt.
Asylwerberfamilie mit drei Kindern in einer Privatwohnung
Zuschüsse
Zuschuss für Miete/Betriebskosten: max. 300 €
Essenszuschuss für eine erwachsene Person: 215 €
Essenszuschuss für eine minderjährige Person: 100 €
Berechnung
300 € (Zuschuss Miete/Betriebskosten)
+ 2 (Eltern) x 215 € (Essenzuschuss Erwachsene)
+ 3 (Kinder) x 100 € (Essenzuschuss Minderjährige)
Summe
1.030 € für die Familie pro Monat