Verzicht auf Silvesterkracher


Verzicht auf Silvesterkracher
 

Der Krach, den Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände machen, stellt gerade im Ortsgebiet eine massive Belastung für Mensch und Tier dar. Kleinen Kindern, betagten und kranken Menschen sowie Haustieren macht die Lärmbelastung schwer zu schaffen.

Insbesondere in Wohnhausanlagen ist das Abfeuern von Raketen und lauten Feuerwerkskörpern zudem ausdrücklich untersagt und verboten.

Jedes Jahr kommt es beim Hantieren mit pyrotechnischen Gegenständen – auch aufgrund von Fehlfunktionen der Produkte – zu schweren Verletzungen. Meist sind Gesicht und Hände davon betroffen, Narben und der Verlust von Fingern bleiben für den Rest des Lebens ein böses Andenken. Oft stimmt auch die Chemie nicht: speziell in Billigstimporten aus dem Ausland finden sich häufiger chemische Stoffe, die gesundheitsschädigend sind.
Zudem werden durch fehlgeleitete Silvesterraketen immer wieder Brände auf Balkonen ausgelöst, die für die BewohnerInnen und NachbarInnen ein großes Risiko darstellen und die die VerursacherInnen teuer zu stehen kommen können.

Erlaubt sind ausschließlich pyrotechnische Gegenstände wie Tischfeuerwerke, Scherzartikel, Traumsterne, Knallerbsen oder Wunderkerzen.

Posted by Allé Wilfried Saturday, December 30, 2017 11:23:00 AM Categories: Gesundheit
Rate this Content 1 Votes
Comments are closed on this post.
  • RSS

Archives