"Roaming-Aus" in der EU - Was gilt es dennoch zu beachten?


Roaming-Aus in der EU - Was gilt es dennoch zu beachten?

Ab 15. Juni 2017 gelten in der Europäischen Union neue Roaming-Vorgaben. Die neue Regelung fördert die europaweite Kommunikation und bringt eine finanzielle Entlastung für alle BürgerInnen. Entgegen des oft kommunizierten generellen „Wegfalls der Roaming-Gebühren“ ist die neue Regelung zwar ein bedeutender, aber dennoch ein Zwischenschritt zu einer völlig aufschlagsfreien Kommunikation in Europa.

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Was ist neu?
Mit Inkrafttreten der neuen Roaming-Gebühren gelten für Sprachtelefonie und SMS für 90 Tage im Jahr (30 Tage am Stück) die heimischen Tarife in der gesamten EU sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island. Das Vereinigte Königreich wird bis zum Abschluss der Brexit-Verhandlungen ebenfalls Teil dieser Zone sein.

Beim Datenvolumen haben die Mobilfunkanbieter die Möglichkeit, ein so genanntes „Fair Use Kontingent“ zur Verfügung zu stellen, welches von den heimischen Tarifen abweichen kann, jedoch ein gewisses Grundvolumen beinhalten muss. Wie hoch das jeweilige Datenvolumen ist, kann mit folgender Formel berechnet werden: (Nettogrundgebühr des Tarifs / 7,7) x 2

Kostengrenze
Kommt man über seine vertraglich ausgemachten Minuten bzw. Megabyte, können Mobilfunkbetreiber weiterhin Roaming-Gebühren verlangen. Hier gilt jedoch, dass die Anbieter ihre KundInnen rechtzeitig über das Überschreiten des „Fair Use Kontingents“ benachrichtigen müssen und ohne aktive Zustimmung nicht mehr als 60 € verlangen dürfen. Ohne Zustimmung muss der Dienst eingestellt werden.

Für Anrufe aus dem Ausland (zB. Schweiz, USA oder Türkei) können weiterhin Roaming-Gebühren anfallen, welche auch deutlich höher liegen können. Vorsicht ist auch bei Flug- oder Schiffsreisen geboten.

Was gilt es noch zu beachten?
Grundsätzlich gilt das „Fair Use Prinzip“, womit die Europäische Union eine breite Abwanderung in Länder mit billigeren Tarifen verhindern möchte. Mobilfunkbetreiber können dazu einen Nachweis für den Lebensmittelpunkt (Arbeitsverhältnis oder Meldezettel) in einem Mitgliedstaat verlangen. Hat ein Mobilfunkbetreiber berechtigte Zweifel an einem „fairen Roamingverhalten“, können zusätzliche Gebühren verlangt werden.

Nützliche Links
Roaming-Rechner
Presse-Aussendung Europäische Kommission

Posted by Allé Wilfried Thursday, June 15, 2017 1:10:00 PM
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